Am 25. März 2020 gab ČEZ bekannt, die 1.600 Seiten an Dokumentation des Antrags auf Siting des neuen oder der neuen AKW-Blöcke am Standort Dukovany an die Nuklearbehörde übermittelt zu haben. Und das nur wenige Stunden, nachdem die Diskussion begonnen hatte, ob teure und vielleicht nicht ganz sinnvolle Projekte wie die Errichtung neuer AKW in der wirtschaftlichen Krise nach dem Corona-Ausbruch überhaupt noch eine Chance haben!

Der Generaldirektor von  ČEZ, Daniel Beneš, erwähnte die Absicht wie bereits bei der UVP auch hier Offenheit und Transparenz zu wahren. Das klingt interessant und ist eine gute Basis, diese auch einzufordern. Bis dahin wieder einmal das gewohnte Muster: Keine Information und keine Transparenz. Daher brachte die tschechische Umweltschutzorganisation Calla eine Klage nach dem Informationsgesetz gegen das Ministerium für Handel und Industrie ein, da die geforderten „Analysen über die Investorenmodelle für die Errichtung eines neuen KKW“ und die „Schritte zur Vorbereitung und Realisierung neuer KKW an den Standorten Dukovany und Temelin“ nicht herausgegeben wurden.

Und wieder einmal das gewohnte Muster: Keine Information und keine Transparenz!

Als Grund dafür wurde benannt, dass es sich um eine neue Information handeln würde, die bei der Vorbereitung einer Entscheidung entstanden sei. Diese Begründung ist laut Calla unrichtig, weil mit dem Regierungsbeschluss vom 8. Juli 2019 bereits ein Modell für die Errichtung beschlossen wurde. In Wahrheit darf man annehmen, dass die tatsächlichen Kosten nicht bekannt gegeben werden sollen. Denn aktuelle Zahlen wie etwa die Studie der Lazard-Bank zeigen, dass Strom aus neuen Atomkraftwerken mindestens 106,2 Euro/MWh kostet, das sind 10,62 Cent pro Kilowattstunde. Das ist das Doppelte vom aktuellen Strompreis an der Prager Börse. Diese Mehrkosten in Höhe von mehr als 5 Cent pro Kilowattstunde müsste wohl der Staat ausgleichen, um den Betrieb überhaupt zu ermöglichen.

Die Tschechische Republik hat nicht die nötigen Kapazitäten zum Bau zweier Blöcke bis 2040.

Termin für Rahmenvertrag Ende März auf Juni verschoben

Offiziell sind die Verträge über die Verhältnis von ČEZ und dem Staat bei der Übernahme der Risiken bereits fertig und müssen nur mehr gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert werden. Auch geklärt werden soll, wie die Investition erfolgen soll, ob es vom Hersteller schlüsselfertig geliefert oder dieser den Großteil der Sublieferanten koordiniert. Diese Entscheidung soll der Ständige Ausschuss für Atomfragen unter dem Vorsitz von J.  Míl im April 2020 klären. Interessierte Anbieter gibt es nur mehr fünf (Westinghouse/US, KHNP/Südkorea, Rosatom/Russland, CGN/China und EdF/FR).

Was wird überhaupt genehmigt?

Die UVP für den Neubau in Dukovany ist abgeschlossen worden, als Blackbox allerdings, d.h. ohne Angabe des Reaktormodells, mit einer maximalen Leistung bis 2400 MW.

Inzwischen wurde beschlossen, dass aufgrund der Wassersituation am Standort Dukovany mehr als 1.200 MW nicht möglich sein werden. Dieser Wert ist in der nun beantragten Standortgenehmigung für zwei Reaktoren an SUJB genannt.

Auch hier interessant: Der zuständige Regierungsbevollmächtigte Jaroslav Míl selbst ließ vernehmen, dass die Tschechische Republik weder beim Personal noch ökonomisch oder auch im Maschinenbau die Kapazitäten zum Bau zweier Blöcke bis 2040 habe.

Es stellt sich somit die Frage, was und wozu überhaupt noch Genehmigungen ausgestellt werden, wenn diese mit Ausnahme der UVP geheim sind und Fakten außerhalb der Verfahren geschaffen werden. Oder ist die nun mit 1.200 MW eingegrenzte Leistung aus ganz anderen Gründen festgesetzt worden? Die Auflösung zu diesem klassischen Cliffhanger folgt!

Quelle: kernfragen.at