Gemeinsam Energie sparen

Aktiviere den Energiespar-Modus und senke deinen Energieverbrauch. Da wird der Website-Besuch ja gleich noch viel schöner.

Denn, was ist schöner als zu einem sauberen Energieanbieter zu wechseln? Schon beim Besuch der Website energiesparend zu surfen.

Alle Bilder weg? Es bleibt einem ja auch wirklich nichts erspart. Oder? Oh, Moment eigentlich schon – und noch wichtiger: auch der Umwelt.

Denn mit jedem Bild, das wir hier auf der Website ausblenden, sparen wir gemeinsam jede Menge Energie und damit auch CO2 und der zusätzliche Darkmode leistet natürlich auch noch seinen Beitrag. Da wird der Website-Besuch ja gleich noch viel schöner.

Was ist das?

Häufig
gestellte
Fragen

sinkende Strompreise

Ja. Stand März 2023 sinken die Strom-Großhandelspreise an den Börsen wieder. Trotzdem bleibt das Strompreisniveau noch immer doppelt so hoch wie im Vorjahr (März 2022).

Einige Faktoren tragen dazu bei, dass die Strompreise aktuell an den Großhandelsmärkten wieder sinken:

  1. Verbraucher:innen und Industriebetriebe haben ihren Energieverbrauch reduziert - dadurch kam es zu weniger Nachfrage
  2. Europa hat gemeinsam nach alternativen Energiequellen gesucht und sich weniger vom teuren Gas abhängig gemacht
  3. Durch den milden Winter wurden die Gasspeicher weit weniger geleert als erwartet - das hat die Märkte etwas entspannt

Das ist abhängig von deinem Tarifmodell. Hast du einen Fixpreisvertrag, spürst du Preisänderungen am Energiemarkt weniger schnell. Das ist auch für dich  - vor allem bei steigenden Strompreisen - ein geringeres Risiko. Bei Floater- und Flextarifen sieht das hingegen anders aus. Preisänderungen am Markt werden bei diesen Tarifmodellen teilweise unmittelbar an Kund:innen weitergegeben. Das birgt sowohl Chancen (im Fall von Preissenkungen) als auch Risiken (im Fall von Preissteigerungen).

Wir sehen aktuell zwar sinkende Strompreise an den Großhandelsmärkten, das Preisniveau ist aber insgesamt leider noch immer zwei- bis dreimal so hoch wie vor der Krise. Damit wir deine Energiepreise wieder senken können müssten die Großhandelspreise noch einmal deutlich nach unten gehen.

Jene Menschen, die sich einen neuen Stromversorger suchen müssen, profitieren aktuell von den sinkenden Strompreisen, weil sie eben nicht zu den unfassbar hohen Strompreisen, die es noch vor ein paar Monaten gab, Stromverträge abschließen müssen. Dennoch liegen die Preise für Neukund:innen meist noch über den Preisen langjähriger Bestandskund:innen.

Wir verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie. Das bedeutet, dass wir den Strom für unsere Kund:innen zwei bis drei Jahre im Voraus und in Teilschritten am so genannten Terminmarkt einkaufen. Das sorgt für einen stabileren Preis für dich als Endkund:in.

Nur weil wir langfristig beschaffen, haben wir  in den letzten Monaten Preissteigerungen nie sofort und in vollem Ausmaß an unsere Kund:innen weitergeben müssen. Während Mitbewerber ihre Preise massiv erhöhen mussten  oder Kund:innen sogar gekündigt haben, konnten wir unsere Bestandskund:innen noch deutlich unter den Preisen an den Großhandelsmärkten beliefern und somit unserer Rolle als verlässliche Energieversorgerin mit erneuerbarem Strom gerecht werden.

Balkonkraftwerk

Nein. Das Balkonkraftwerk steckst du direkt an die Steckdose an und speist damit Strom direkt in dein Hausnetz ein. Es ist nicht notwendig, einen eigenen Einspeisetarif abzuschließen.

Wie viele Jahre es dauert, bis sich dein Balkonkraftwerk amortisiert hat, hängt ganz individuell von Umständen wie Standort, Sonneneinstrahlung, Uhrzeit, zu der du den Strom aus dem Balkonkraftwerk  nutzt, oder dem Strompreis ab.

Bei einer durchschnittlichen Ertragsmenge von  etwa 320 kWh / Jahr und aktuellen Strompreisen (Q1/2023) hat das Balkonkraftwerk eine Amortisationszeit von 7-8 Jahren.

Bitte beachte jedoch: Je nachdem, wie stark der Strompreis in den kommenden Jahren schwankt, kann sich diese Schätzung auch verändern!

Ja! Das Balkonkraftwerk hat eine Einspeiseleistung von maximal 360 Watt. In Österreich ist es erlaubt, bis zu 800 Watt pro Zählpunkt durch die Steckdose einzuspeisen. Es ist daher sogar möglich, zwei Balkonkraftwerke pro Zählpunkt zu installieren!

Wenn du dich für ein oekostrom AG-Balkonkraftwerk entscheidest, senden wir dir – in Kooperation mit unserem Partner EET aus Graz – ein hochwertiges Plug and Play-fähiges Produkt, mit dem du ganz einfach selbst Strom produzieren kannst. In deiner Lieferung inkludiert sind

  • ein Photovoltaikpanel (1755 x 1038 x 35 mm) mit 370 Wpeak (Maysun),
  • ein Wechselrichter für den Anschluss an deiner Steckdose (Envertech EVT360), Anschlussleistung 360 Watt,
  • zwei Balkonhaken zum Montieren am Balkongeländer für runde und eckige Handläufe (bis zu einem Durchmesser von 50mm) und
  • die Bedienungsanleitung.

 

Optional:

  • Schukokabel mit einer Länge von 5 m (zum direkten Anschluss an deiner Steckdose)
  • Wieland-Kabel und die dazu passende Wieland-Steckdose (Aufputz-Steckdose)

Solltest du umziehen oder kündigen und somit unsere gemeinsame Vertragsbeziehung auflösen müssen, stellen wir dir den Restbetrag des Balkonkraftwerks in Rechnung. Bei Umzügen und Mitnahme der oekostrom AG als deine Stromversorgerin können wir die Ratenzahlungen natürlich übertragen. Bitte kontaktiere uns in diesem Fall, und wir kümmern uns darum!

Aktuell rund vier Wochen, je nach Bestellvolumen und Auslastung auch etwas mehr oder weniger!

Beim Balkonkraftwerk können die wichtigsten Infos zur Einspeisung an der grünen LED am Wechselrichter abgelesen werden. Was das Blinken der LED bedeutet, findest du im Manual.

Alternativ kannst du dir ein Energiemessgerät besorgen und den Stromfluss einfach ablesen.

Beide Produkte stammen aus China und werden in Österreich von unserem Partner EET (https://www.eet.energy/) zusammengebaut und ausgeliefert.

Es gibt Förderungen für Mini-PV-Anlagen wie das Balkonkraftwerk. Sie sind allerdings ortsabhängig und werden von den Gemeinden selbst vergeben. Am besten, du erkundigst dich direkt bei deiner Gemeinde.

Das  können wir so nicht eindeutig beantworten! Einige Solarinstallationen (gerade am Balkon) sind ab und zu verschattet oder haben teilweise auch nur ein paar Stunden Sonne am Tag. Das ist völlig in Ordnung. Was deine Energieausbeute allerdings wirklich limitiert, ist eine ständige Teilverschattung. D.h. wenn eines oder mehrere Panele konstant einen kleinen Schattenstreifen aufweisen, beeinträchtigt das die Leistung des Gesamtsystems beträchtlich. Liegt also auch nur ein kleiner Streifen – wenige Zentimeter reichen aus – der Panele durchgehend im Schatten, fällt die Leistung rapide ab. Sollte dein Balkonkraftwerk also ständig teilverschattet sein, optimiere die Installation bitte umgehend.

Bitte überprüfe zuerst, ob die Steckdose, an der dein Balkonkraftwerk hängt, funktioniert. Falls das der Fall ist und dein Balkonkraftwerk bis jetzt ebenfalls funktioniert hat, dann stecke es aus und überprüfe alle Steckverbindungen sorgfältig (durch Ausstecken und wieder Einstecken). Damit sollte das Problem behoben sein.

Physikalisch gesehen speist dein Balkonkraftwerk nur auf einer Phase ein. Allerdings erfolgt die Bilanzierung über alle drei Phasen, daher sparst du dir auch die Stromkosten für Geräte auf anderen Stromphasen.

Dein Verbraucher weiß das natürlich nicht, aber jeder Verbraucher nimmt aus physikalischen Gründen den Strom, der am nächsten produziert wird.

Der vom Balkonkraftwerk erzeugte Strom wird über die Steckdose ins Hausnetz eingespeist, indem vom Wechselrichter ein kleiner Spannungshub angelegt wird. Die Spannung ist also immer minimal höher als jene deines Hausnetzes, somit wird der Strom aus deinem eigenen „Kraftwerk“ in dein Hausnetz hineingedrückt (absolut ungefährlich). Dieser wird von deinen Verbrauchern immer zuerst verwendet, und zwar bevor das öffentliche Stromnetz “angezapft” wird. Erst wenn die erzeugte Leistung aus dem Balkonkraftwerk nicht mehr ausreicht, um alle Verbraucher zu versorgen, wird die Leistungsdifferenz vom öffentlichen Stromnetz abgedeckt. Diese Differenz wird dann als Stromverbrauch von deinem Stromzähler aufgezeichnet, den Rest hast du an Kosten gespart.

Nein! Aus Sicherheitsgründen trennt sich dein Balkonkraftwerk dann vollautomatisch vom Netz.

Beim Balkonkraftwerk- Bundle ist ein Standard-Panel inkludiert. Mehr Panele sind für den optimalen Betrieb nicht notwendig. Der mitgelieferte Wechselrichter ist auch genau für die Einspeisegröße von einem Panel konzipiert, mehr Leistung kann das Gerät nicht verarbeiten.

Wenn du dein Balkonkraftwerk von der Haushalts-Steckdose trennst, liegt keine Spannung mehr an. Der verbaute Wechselrichter hat integrierte, zertifizierte Sicherheitsvorkehrungen, die dafür sorgen, dass nur dann eine Spannung anliegt, wenn auch ein Stromnetz gemessen wird. Wird kein Stromnetz detektiert, so wird die Spannung am Stecker in unter 200 Millisekunden weggeschalten.

Wir gehen davon aus, dass unsere Systeme einwandfrei funktionieren. Sollte dennoch ein Schaden auftreten, werden wir uns natürlich um die Reparatur kümmern oder gegebenenfalls das Gerät austauschen. Am besten, du schreibst dann eine Mail an unseren Partner: support@eet.energy

Je nach Standort und Staubbelastung der Luft ist eine Reinigung der Modulfläche des Balkonkraftwerks mit einem sanften Tuch und Wasser ohne chemische Zusätze empfohlen. Idealerweise findet die Reinigung im Frühjahr vor Beginn der Sonnen-Saison statt.

Während des Betriebes fallen keine Wartungskosten an. Das Gerät ist somit wartungsfrei.

Wir geben bei allen Komponenten die Hersteller-Garantien weiter. Die Module haben eine Leistungsgarantie von 25 Jahren. Auf den Wechselrichter gibt es eine Produktgarantie von 15 Jahren. Aber auch wenn die Komponenten das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben, sind sie noch lange nicht kaputt. Ende der Lebenszeit bedeutet, dass die Paneele noch 80 % ihrer ursprünglichen Leistung haben. Die Garantiebedingungen unseres Partners findest du auf https://www.eet.energy/garantiebedingungen/

Es gibt beim Wieland-Stecker (dem sogenannten Sicherheitsstecker) keinen technischen Vorteil.

Allerdings kann man die Pins des Steckers im Gegensatz zum Schuko-Stecker nicht berühren. Diese Konstruktion soll mehr Sicherheit bieten, ist aber technisch nicht notwendig. Die verbauten Wechselrichter haben integrierte Sicherheitsvorkehrungen, die dafür sorgen, dass nur dann eine Spannung anliegt, wenn auch ein Stromnetz gemessen wird. Wird kein Stromnetz detektiert, so wird die Spannung am Stecker in unter 200 Millisekunden weggeschalten. In Österreich, der Schweiz und Deutschland ist der Wieland-Stecker also unnötig. Nähere Infos findest du auf https://www.dgs.de/service/solarrebell/faq/.

Das hängt ganz von deiner Wohnhausanlage ab – also im Zweifelsfall bei der Hausverwaltung nachfragen. Viele Wohnhausanlagen erlauben schon einen Sichtschutz, also auch einen mit Funktion.

Aktuell kannst du bei uns die Photovoltaikpanele für eine Aufhängung am Balkongeländer bestellen.

Die Haken zum Aufhängen eignen sich für runde oder eckige Handläufe bis zu einem Durchmesser von 50mm.

Nein, das System kannst du selbst in Betrieb nehmen. Es funktioniert ganz unkompliziert.

Nein, du gehst keine neue Vertragsbindung für deinen Stromliefervertrag mit der oekostrom AG ein. Das Balkonkraftwerk kann auch jederzeit vollständig abbezahlt werden.

Alle Lieferungen innerhalb von Österreich sind kostenlos.

Genau wie bei deiner Strom-Bezugsanlage verrechnen wir dir die monatliche Rate von EUR 24 für dein Balkonkraftwerk direkt am Monatsersten. Solltest du ein Kabel zusätzlich ausgewählt haben, kommen diese EUR 25 bei deiner ersten Rate zusätzlich zur Verrechnung.

Die Zahlungsmöglichkeit ist dabei identisch mit deiner bereits bekannten und genutzten Zahlart. Zahlst du bereits per SEPA, wird auch die Rate für das Balkonkraftwerk per SEPA-Mandat eingezogen.

Leider nein. Um das Balkonkraftwerk erwerben zu können, ist es notwendig, dass du auch Stromkund:in der oekostrom AG bist. Ganz unabhängig vom Balkonkraftwerk können wir dir das nur ans Herz legen! Mehr Infos zu unseren aktuellen Bezugstarifen findest du auf  https://oekostrom.at/strom/.

Ja, aber die Meldung kann bei den einzelnen Stromnetzbetreibern unterschiedlich ablaufen. Grundsätzlich sind unsere Systeme nicht genehmigungspflichtig, und ein einfaches Anmeldeformular muss von jedem Netzbetreiber akzeptiert werden. Hier findest du ein Musterschreiben mit Textvorschlag. Dieses Formular reicht aus, um deinem Netzbetreiber Bescheid zu geben. Eine Liste der Netzbetreiber findest du hier

Stromkostenbremse

Es wird die Obergrenze des staatlichen Zuschusses im Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2024 angepasst. Bis 30.06.2024 bezahlt der Staat maximal einen Zuschuss von 40 Cent zu deinem Strompreis. Ab 01.07.2024 ist der maximale Zuschuss nur mehr 25 Cent.

Die unterschiedlichen Höchstgrenzen werden bei der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Bis zu einem Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr soll der Energiepreis maximal 10 ct/kWh (netto) betragen – unabhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Das heißt, dass Kund:innen für bis zu 2.900 kWh Jahresstromverbrauch nur einen Energiepreis von 10 ct/kWh (netto) bezahlen. Die Differenz zum Energiepreis soll als Zuschuss abgegolten werden.

Natürliche Personen (Haushalte) mit den folgenden standardisierten Lastprofilen profitieren von der Stromkostenbremse:

  • H0 (Haushalt)
  • HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt)
  • HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt)

Sie gilt nicht für Vereine, Unternehmen o.Ä. Als landwirtschaftlich eingestufte Zählpunkte, gewerbliche Zählpunkte und Zählpunkte, die primär der Warmwasseraufbereitung oder Heizung als Zusatztarif dienen, werden bei der Stromkostenbremse nicht berücksichtigt.

Rund 90 % der oekostrom AG-Privatkund:innenzählpunkte sind H0, HA oder HF-Lastprofile und werden somit durch die Stromkostenbremse entlastet.

Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie in den Unterlagen Ihres Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag).

Die Stromkostenbremse tritt mit 1. Dezember 2022 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2024. Der Zuschuss wird automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt. Es ist kein Antrag erforderlich.

Pro Kilowattstunde (kWh) werden bis 30. Juni 2024 maximal 30 ct gefördert. Sollte der Energiepreis z.B. 45 ct/kWh (netto) betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 ct auf der Rechnung abgezogen. Die Kilowattstunde aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent.

Ab 1. Juli 2024 werden maximal 15 ct gefördert. Bei einem Energiepreis von 45 ct/kWh (netto) bezahlt der Bund 15 ct und Kund:innen 30 ct/kWh.

Na klar! Brechen wir es gemeinsam runter:

Nehmen wir einmal an, dein Energiepreis beträgt 45 ct/kWh netto. Bis 2.900 kWh bezahlst du 10 ct/kWh, der Bund bezahlt bis 30. Juni 2024 30 ct/kWh (bis zur 40 ct-Obergrenze). Die zusätzlichen 5 ct/kWh trägst wieder  du. Bleiben in Summe 15 ct pro kWh (netto) , die du bezahlen musst. Für den Verbrauch über 2.900 kWh musst du die vollen Kosten von 45 ct/kWh bezahlen.

Ab 1. Juli 2024 bezahlst du bis 2.900 kWh 10 ct/kWh, der Bund bezahlt nur mehr 15 ct (bis zur neuen 25 ct-Obergrenze). Die restlichen 20 ct/kWh musst wieder du bezahlen. Bleiben in Summe 35 ct/kWh (netto), die du bezahlen musst. Für den Verbrauch über 2.900 kWh musst du die vollen Kosten von 45 ct/kWh bezahlen.

 

Nein. Die Stromkostenbremse wird automatisch abgewickelt, und zwar direkt über den Stromversorger und ohne Antrag.

Das standardisierte Lastprofil beschreibt das Abnahmeverhalten der einzelnen Verbraucher:innen. Es zeigt also an, zu welchen Zeiten mehr bzw. weniger Strom verbraucht wird. Kleinere Verbraucher:innen werden zu bestimmten Gruppen zusammengefasst. Für das typische Verhalten der Gruppe wird ein Lastprofil als Standard erstellt, das dann auf alle Verbraucher:innen, die solch einem Standardlastprofil zugeordnet sind, angewendet wird.

Derzeit existieren für den österreichischen Strommarkt 27 solcher Profile. Die am häufigsten zum Einsatz kommenden Profile sind H0 (allgemeiner Haushaltsbedarf), ULA-ULC (unterbrechbare Anwendungen wie Heißwasserspeicher, Nachtspeicherheizung, etc.) sowie G0-G3 (Verbrauch Gewerbe).

Die Zuweisung eines standardisierten Lastprofils erfolgt durch den Netzbetreiber.

Bei Fragen zu deinem Lastprofil wende dich daher bitte an deinen Netzbetreiber. Hier findest du die Kontaktdaten der größten österreichischen Netzbetreiber.

Eine Lastprofiländerung kann nur von deinem Netzbetreiber durchgeführt werden. Da unter Umständen umfangreiche Datenerhebungen und Messungen zur Verifizierung der Lieferanten- / Versorgeranfrage notwendig sind, ist der Netzbetreiber für die Änderung des Lastprofiles an keine konkreten Fristen gebunden. Punkto Abwicklung und Zeitrahmen gibt es in Österreich leider noch keine Erfahrungswerte.

Hier haben wir dir eine Liste mit den größten Netzbetreibern Österreichs inklusive Kontaktdaten zusammengestellt.

 

Die Umsatzsteuer wird auf den gesamten Rechnungsbetrag und zum vollen Preis (nicht zum geförderten Preis) ermittelt.

Nehmen wir einmal an dein Arbeitspreis beträgt 24 Cent/kWh netto (das sind 28,80 Cent/kWh brutto) und du hast einen Verbrauch von 2.900 kWh. Für die 2.900 kWh beträgt dein Netto Energiepreis nur 10 Cent/kWh. Die Differenz von 14 Cent/kWh netto bezahlt der Bund. Die Umsatzsteuer muss aber trotzdem in voller Höhe von dir bezahlt werden.

Machen wir es konkret:

Dein Energiepreis: 24 Cent/kWh netto * 2.900 kWh = 696 EUR netto

Deine Umsatzsteuer: (28,80 Cent/kWh brutto – 24 Cent/kWh netto) = 4,80 Cent/kWh * 2.900 kWh = 139,20 EUR

Insgesamt würdest du zahlen: 696 EUR + 139,20 EUR = 835,20 EUR.

Deine Stromkostenbremse:

24 Cent/kWh netto -10 Cent/kWh netto = 14 Cent/kWh * 2900 kWh = - 406,00 EUR

Nach Abzug der Stromkostenbremse zahlst du: 835,20 – 406 = 429,20 EUR

Nein. Die Stromkostenbremse wird automatisch auch bei deinem neuen Lieferanten wirksam. Bei deinem vorherigen Lieferanten erhaltest du die Stromkostenbremse bis zum letzten Tag des Vertragsverhältnisses. Eine Mitnahme von nicht verbrauchten Kilowattstunden (kWh) ist nicht möglich.

Bei einem Wechsel des Produkts erfolgt eine klare zeitliche Abgrenzung auf der Rechnung. So kannst du klar nachvollziehen, welche Preisbestandteile für welchen Zeitraum herangezogen wurden.

Die Höhe deines letzten Jahresstromverbrauches findest du entweder auf deiner Jahresabrechnung oder in deinem Kund:innenprotal auf mein.oekostrom. Du kannst den Jahresverbrauch auch bei deinem Netzbetreiber erfragen. Hier findest du eine Liste mit den Kontaktdaten der größten Netzbetreiber in Österreich.

Ein-Personen-Haushalte oder Haushalte mit geringem Stromverbrauch, die weniger als 2.900 kWh verbrauchen, erhalten den Stromkostenzuschuss für ihren gesamten Jahresverbrauch .

Jede Kilowattstunde, die über dem Grundkontingent von 2.900 kWh verbraucht wird, wird zum vertraglich vereinbarten Energiepreis des Lieferanten verrechnet.

Kund:innen, die einen Energiepreis haben, der unter 10 ct/kWh (netto) liegt, erhalten keinen Stromkostenzuschuss des Bundes.

Ja. Denn ausschlaggebend ist, dass man einen eigenen Stromliefervertrag für einen Zählpunkt hat und nicht die Wohnform. Die zusätzliche Unterstützung für größere Haushalte gilt allerdings nur für den Hauptwohnsitz.

Die Stromkostenbremse gilt für alle privaten Haushalte, deren Zählpunkte mit den Lastprofilen H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) oder HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt) gekennzeichnet sind.

Rund 90 % der oekostrom AG-Privatkund:innenzählpunkte sind H0, HA oder HF-Lastprofile und werden somit durch die Stromkostenbremse entlastet. Rund 3,5 % der oekostrom AG-Privatkund:innen erhalten keinen Zuschuss, weil bei ihnen kein H-Lastprofil hinterlegt ist.

Die Information, welches  Lastprofil deinem Zählpunkt zugeordnet wurde, findest du in den Unterlagen deines Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag). Hier haben wir dir außerdem eine Liste mit den größten Netzbetreibern Österreichs inklusive Kontaktdaten zusammengestellt.

Nein. Du erhältst den Zuschuss für jeden Zählpunkt, dem ein begünstigtes standardisiertes Lastprofil (H0, HA, HF) zugeordnet wurde. Dies ist meist der Hauptzähler. Somit ist etwa der Stromverbrauch für Warmwasserboiler oder Stromheizungen, die mit einem separaten Zähler gemessen werden, nicht anspruchsberechtigt.

Heizkosten werden durch die Stromkostenbremse nicht unterstützt. Gefördert wird nur ein Grundverbrauch an Strom in Höhe von 2.900 kWh pro Jahr.

Der Abrechnungszeitraum von Stromrechnungen beträgt im Regelfall (bei jährlicher Abrechnung) ein Jahr, das sich aber meist nicht mit dem Kalenderjahr deckt. Der Zeitraum kann z. B. von 8. Februar 2023 bis 7. Februar 2024 laufen. Stromlieferanten berechnen für den erwarteten Verbrauch einen Jahresbetrag. Dieser Betrag wird dann in mehreren Teilzahlungsbeträgen abgerechnet, bei der oekostrom AG monatlich. Wenn die Stromkostenbremse in Kraft tritt, errechnet der Stromlieferant den voraussichtlichen Förderzuschuss, den der Bund übernehmen wird. Dieser Betrag wird dann aliquot bei den Teilzahlungsbeträgen abgezogen. Bei monatlicher Rechnung also 1/12 des kompletten Betrags (für einen Monat).

Wir informieren dich über den reduzierten Preis und die zu erwartenden Teilbeträge. Je nach tatsächlichem Verbrauch gibt es dann am Ende des Abrechnungszeitraums ein Guthaben oder, bei höherem Verbrauch, eine Nachzahlung.

Ab 1. Dezember 2022 kommt der vergünstigte Preis direkt bei der nächsten Jahresrechnung und auch bei zukünftigen Teilbetragszahlungen an.

Ja, der Stromkostenzuschuss des Bundes (Stromkostenbremse) wird bereits beim monatlichen Teilzahlungsbetrag von Dezember 2022 berücksichtigt. Der Zuschuss durch die Stromkostenbremse wird auch auf der Jahresabrechnung ausgewiesen.

Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen auf Antrag ein Zusatzkontingent erhalten. Die Details zum Zusatzkontingent werden aktuell vom Finanzministerium erarbeitet

Für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 wird der Stromkostenergänzungszuschuss für jede zusätzliche Person, für die zum Stichtag 1. Februar 2023 die Adresse im zentralen Melderegister (ZMR) als Hauptwohnsitz ausgewiesen ist, einmalig gewährt, und zwar in Höhe von EUR 61,25. Ein Antrag auf den Stromkostenergänzungszuschuss für diesen Zeitraum kann gestellt werden.

Für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31.Dezember 2023 wird er für jede zusätzliche Person, für die zum Stichtag 1. Juli 2023 die Adresse im ZMR als Hauptwohnsitz ausgewiesen ist, einmalig gewährt, und zwar in Höhe von EUR 52,50. Ein Antrag auf den Stromkostenergänzungszuschuss für diesen Zeitraum kann von 3. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 gestellt werden.

 

 

Aktuell sind uns noch keine Details zur Abwicklung des Stromkostenergänzungszuschusses bekannt. Sobald wir Detailinformationen dazu erhalten, geben wir diese natürlich umgehend an unsere Kund:innen weiter

Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Zahlung der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss (NKZ). Dieser wird für 75 Prozent der Netznutzungsentgelte gewährt, die vom Netzbetreiber verrechnet werden, und ist mit maximal EUR 200 pro Jahr – je nach Höhe des Verbrauchs – begrenzt.

Die Befreiung von den EAG-Förderkosten kann bei Erfüllung der Voraussetzungen über Antrag bei der GIS unter gis.at/befreien/eag-kostenbefreiung erfolgen.

Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 gewährt.

Die Daten zu einkommensschwachen Haushalten gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) liegen den Netzbetreibern vor, da sie diesen keine EAG-Förderkosten verrechnen dürfen. Der Netzkostenzuschuss kann somit ohne separaten Antrag sofort gewährt werden. Andere bonitätsrelevante Daten zu ihren Kund:innen sind den Lieferanten bzw. Netzbetreibern aus guten Gründen nicht bekannt. Die Befreiung von den EAG-Förderkosten kann bei Erfüllung der Voraussetzungen über Antrag bei der GIS unter gis.at/befreien/eag-kostenbefreiung erfolgen.

Nein. Verbrauchsunabhängige  Netzkosten, Steuern und Abgaben sind von der Stromkostenbremse nicht umfasst.

Energiekostenausgleich

Für alle, die den Energiekostenausgleich bereits beim Bundesrechenzentrum beantragt haben, ist es seit September 2022 möglich, den Status des Antrages abzufragen. Auf https://www.energiekostenausgleich.gv.at/ wird nach Anklicken von „Status prüfen“ und Eingabe von Gutscheinnummer und Prüfziffer der aktuelle Status des Antrags angezeigt.

 

Für weitere Informationen rufe www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich auf oder kontaktiere die Hotline 050 233 798.

Seit April 2022 wird die Gutschrift auf deiner nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Wenn du erst kürzlich deine Jahresabrechnung erhalten hast – und der Energiekostenzuschuss noch nicht abgerechnet worden ist – dann wird deine Gutschrift garantiert bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Der Energiekostenzuschuss des Bundes wurde im Mai und Juni 2022 als Gutschein im Wert von 150 € direkt vom Bundesrechenzentrum per Brief an alle privaten Haushalte in Österreich verschickt. Um den Gutschein einzulösen, musst du nur ein paar Angaben machen (genaue Instruktionen im Brief des Bundesrechenzentrums).

Wenn du den Gutschein in Anspruch nimmst, werden dir 150 € auf deiner nächsten Jahresabrechnung gegengerechnet.

Photovoltaik & Einspeiser

Unsere aktuellen PV-Einspeisetarife findest du auf www.oekostrom.at/photovoltaik/ . Wenn dir einer unserer Tarife zusagt, kannst du dort deine Einspeiseanlage auch gleich anmelden.

Welche Schritte notwendig sind, um eine Photovoltaikanlage auf deinem Dach oder im Garten deines Einfamilienhauses in Betrieb zu nehmen, ist je nach Bundesland, Netzbetreiber und Anlageninstallateur (Elektriker) unterschiedlich.

Grob besteht der Ablauf aus folgenden Schritten:

  1. Daten erheben: Wenn du eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen möchtest, musst du ein paar grundsätzliche Daten erheben, wie etwa deinen zukünftigen Strombedarf, die vorhandene Fläche, die optimale Anlagengröße, Leitungsführung, Standort für den Wechselrichter etc.

 

  1. Anlageninstallateur (Elektriker) wählen: Mit den ermittelten Eckdaten kannst du dir Angebote von Elektrounternehmen einholen, die Photovoltaikanlagen errichten.

 

  1. Baugenehmigung: Je nach Bundesland muss für die Sonnenergieanlage eine Baugenehmigung eingeholt werden. Wende dich dafür am besten an deine Wohnsitz-Gemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft.

 

  1. Stromabnehmer: Hast du dich dazu entschlossen, die Anlage zu bauen, kannst du bereits einen Einspeisetarif für deine überschüssige Energie bei einem Stromversorger wie der oekostrom AG anmelden (unsere aktuellen Einspeisetarife findest du auf oekostrom.at/photovoltaik). In der Regel wird der Stromversorger, der die Überschussenergie abnimmt, bei der Beantragung des Zählpunktes beim Netzbetreiber bekanntgegeben.

 

  1. Zählpunkt: Im nächsten Schritt beantragst du den Zählpunkt für deine Einspeiseanlage bei deinem lokalen Netzbetreiber. Meist wird bereits hier der gewünschte Stromversorger, der die überschüssige Energie aus deiner Anlage abnimmt. bekanntgegeben.

 

  1. Zählertausch: Sobald deine Photovoltaikanlage fertiggestellt wurde, übermittelst du die Fertigstellungsmeldung an deinen lokalen Netzbetreiber. Mit dem Netzbetreiber wird dann ein Termin für den Zählertausch auf einen neuen bidirektionalen Zähler vereinbart.

 

  1. Netzzugangsvertrag: Wurde der Zähler für die Überschusseinspeisung vom Netzbetreiber montiert, erhältst du von diesem den Netzzugangsvertrag.

 

 

  1. Einspeisung & Vergütung: Den Netzzugangsvertrag sowie den Zählpunkt musst du nun noch bei deinem gewünschten Stromversorger (z.B. der oekostrom AG) bekanntgeben. Sobald alle Unterlagen vorliegen, kann die Einspeisung beginnen, und die Vergütung für die eingespeiste Menge wird ausbezahlt.

 

Je nach Serviceauftrag mit dem Elektriker unterstützt dieser bei der Beantragung der Baugenehmigung, des Zählpunktes sowie dem Netzzugangsvertrag für die Photovoltaikanlage.

Für die Vergütung deiner eingespeisten Energie brauchen wir folgende Daten und Unterlagen von dir:

  • Netzzugangsvertag deines Netzbetreibers für die Einspeise-Anlage (bekommst du nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage von deinem Netzbetreiber)
  • Zählpunktbezeichnung der Einspeise-Anlage (33-stellig, beginnt mit AT0… und wird von deinem Netzbetreiber bekanntgegeben)
  • Engpassleistung der Einspeise-Anlage (gebaute Anlagengröße in kWp)

Wenn dir alle diese Daten und Unterlagen schon bei der Anmeldung vorliegen, kannst du sie für eine möglichst schnelle Abwicklung direkt in unserem Anmeldeformular auf www.oekostrom.at/photovoltaik hochladen. Sollten dir diese Daten bei der Anmeldung noch nicht vorliegen, kannst du sie per E-Mail an service@oekostrom.at nachreichen.

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der oekostrom AG ist ganz einfach! Gehe auf www.oekostrom.at/photovoltaik , wähle einen passenden Einspeisetarif aus und fülle unser Online-Formular aus.

Unsere Einspeisetarife gelten für Anlagen mit einer Engpassleistung kleiner 50 kWp. Typischerweise betrifft das Einfamilienhäuser mit einer oder mehreren Sonnenenrgieanlagen am Dach. Solltest du eine höhere Engpassleistung haben, erstellt unser Direktvermarktung-Team gerne ein individuelles Angebot. Schick' uns gleich eine Kontaktanfrage auf www.oekostrom.at/handel. 

oekostrom AG

Die oekostrom AG lässt sämtliche Stromeinkäufe und -lieferungen regelmäßig durch das unabhängige Prüfinstitut TÜV AUSTRIA überprüfen. Neben dieser regelmäßigen Kontrolle entspricht unser Premiumtarif oeko Fix den strengen Richtlinien des Österreichischen Umweltzeichen UZ 46 „Grüner Strom“ des Klimaschutzministeriums und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

oekostrom AG-Kund:innen können auf ihrer Stromrechnung die genaue Zusammensetzung ihrer Stromlieferung kontrollieren.

Ja natürlich! Die oekostrom AG beliefert das gesamte Bundesgebiet, sofern ein Netzverbund im regionalen Leistungssystem besteht.

Seit unserer Gründung im Jahr 1999 setzen wir uns aktiv gegen die Klimakrise, für die Energiewende, Umwelt- und Naturschutz ein – und nicht erst, seit Klimaschutz im Trend ist und auf der politischen Agenda steht. Immer schon war uns Transparenz wichtig, am Strommarkt und gegenüber unseren Kund:innen und Aktionär:innen. Deshalb haben wir uns für verpflichtende Stromkennzeichnung in Österreich stark gemacht, engagieren uns gegen grenznahe Atomkraftwerke und arbeiten eng mit Umwelt-NGOs zusammen. Mit den Beiträgen unserer Kund:innen und den Investments unserer Aktionär:innen finanzieren wir den Ausbau unseres Kraftwerkparks und treiben so die Energiewende aktiv voran.

Unser Strom stammt aus sauberen österreichischen Kraftwerken, von mehr als 2.000 Sonnenenergieanlagen unserer Kund:innen und unseren eigenen Windrädern. Damit leisten wir bereits heute einen aktiven Beitrag gegen die Klimakrise und für eine saubere Energiezukunft.

Die oekostrom AG ist eine unabhängige Beteiligungsgesellschaft im Eigentum von mehr als 3.000 Aktionär:innen, die Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen vertreibt, eigene Ökostromanlagen errichtet und betreibt und auch verschiedene Energieeffizienzprojekte ins Leben ruft. Im Unterschied zum Mitbewerb liefert die oekostrom AG garantiert keinen Strom aus Atom- oder fossilen Kraftwerken und ist auch nicht Tochter eines mit Atomstrom handelnden Unternehmens – das ist einfach nicht unser Stil. Mehr zu Infos zu unseren Aktionär:innen findest du hier.

Steigende Energiepreise

Für volatile Strommengen, also Energie aus nicht ständig verfügbaren Stromquellen wie Sonne und Wind, müssen wir für jene Zeiten, zu denen kein Wind weht und die Sonne nicht scheint, Strom zukaufen. Und das zu den Konditionen, die die Großhandelsmärkte für Strom vorgeben. Nur so können wir eine durchgängige Versorgung unserer Kund:innen gewährleisten. Neben den Energiemengen aus unseren eigenen Kraftwerken und jenen unserer mehr als 2.000 Kund:innen, die den Überschussstrom aus ihren Sonnenenergieanlagen an uns verkaufen, beziehen wir den Großteil des Stromes, den wir an unsere Kund:innen liefern, zu den Konditionen der Großhandelsmärkte für Strom bei Betreiber:innen ökologischer Kraftwerken in Österreich.

Die oekostrom AG hat im Jahr 2022 rund 254 GWh Strom an Kund:innen verkauft. Davon stammten etwa 40 GWh (rund 16 %) aus eigener Produktion.

In unseren eigenen ökologischen Kraftwerken auf Basis von Wind und Sonnenenergie haben wir 2022 insgesamt rund 107 GWh produziert. Diese Kraftwerke stehen nicht nur in Österreich, sondern auch in den Nachbarländern Slowakei (PV-Anlagen) sowie Deutschland und Tschechien (Windenergie). Der Strom aus den ausländischen Kraftwerken wird in das jeweilige nationale Netz eingespeist.

Der Strom aus unseren österreichischen Kraftwerken geht zu einem Teil in den sogenannten „Fördertarif“ der OeMAG, der staatlichen, österreichischen Ökostromabwicklungsstelle. Dieser von uns ökologisch erzeugte Strom kommt zwar am Ende bei den Menschen in Österreich an, steht uns aber nicht direkt für die Belieferung unserer Kund:innen zur Verfügung.

Den restlichen Teil unseres selbst produzierten Stroms, im Jahr 2022 etwa 40 GWh, können wir für die Belieferung unserer Kund:innen nutzen.

Wenn du mit der Preisanpassung nicht einverstanden bist, kannst du deinen Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Schreibens kostenlos kündigen – entweder über den Postweg oder per E-Mail an service@oekostrom.at.

Wenn du deinen Vertrag kündigen willst, beliefern wir dich noch weitere drei Monate lang mit oekostrom – und zwar zu den bisher geltenden Konditionen.

Bitte beachte im Falle einer Kündigung, dass du rechtzeitig einen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließen musst.

Nein, eine Preiserhöhung während einer bestehenden Preisgarantie ist ausgeschlossen.

Ganz einfach beantwortet: nein. Wenn du mit den Änderungen nicht einverstanden bist, kannst du den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Schreibens kostenlos kündigen – sowohl über den Postweg als auch per E-Mail an service@oekostrom.at.

Wenn du den Vertrag kündigst, wirst du von uns noch weitere drei Monate zum bisherigen Preis beliefert – außer natürlich, du hast schon einen anderen Energielieferanten gefunden.

Bitte beachte daher, dass du im Falle einer Kündigung rechtzeitig einen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließen musst.

Bei gesetzlichen Änderungen sind Energieanbieter:innen dazu berechtigt, Preisanpassungen aufgrund gewisser Umstände auch unterjährig innerhalb eines laufenden Vertrages vorzunehmen. Fallen diese Umstände weg, müssen Energieanbieter:innen den Energiepreis dahingehend korrigieren.

Eine mögliche Nachzahlung kann auch mit einer Ratenzahlung beglichen werden. Damit diese gesetzlichen Änderungen auch für Kund:innen der oekostrom AG gelten, müssen wir zunächst die geltenden AGB anpassen. Diese Anpassungen der AGB bedeuten allerdings nicht unbedingt, dass der Strompreis für dich erhöht wird. Solltest du betroffen sein, dann informieren wir dich sofort auf dem Postweg oder per E-Mail.

Auch wenn wir Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen und zu 100 % in Österreich produzieren und vertreiben, können wir die Strombörsen, die von fossilen Energieträgern dominiert werden, leider nicht beeinflussen. Sie sind Taktgeber für den gesamten Markt und bestimmen daher auch den Preis für österreichische ökologische Wind-, Sonnenergie- und Wasserkraftwerke. Auch diese müssen ihren Strom an den Marktpreis anpassen.

Unsere Mission: Langfristig kann nur der Ausbau erneuerbarer Energien den Strompreis senken.

Die Preiseskalation am Energiemarkt ist wesentlich durch den stark steigenden Gaspreis getrieben. Noch immer wird vielerorts Gas zur Produktion von Strom verwendet. Dadurch hat der steigende Gaspreis eine direkte Auswirkung auf den Strompreis.

Der Gaspreis ist Ende 2021 / Anfang 2022 aufgrund von politischen Veränderungen in die Höhe getrieben worden. Bekannte Konflikte, die auch die europäische Gasversorgung betreffen, lassen die Preise durch die Decke gehen. Ein Grund mehr, endlich für ein Umdenken am Markt zu sorgen und einen kraftvollen Ausbau der sauberen Energiequellen Sonne und Wind weiter zu forcieren.

Die oekostrom AG handelt 100 % fair. Deshalb konzentrieren wir uns auf eine langfristige und vor allem nachhaltige Beschaffungsstrategie. Durch stark volatile Strompreise kann es kurzfristig auch bei uns zu Kürzungen bei der Beschaffung von Strommengen kommen. Aber wir halten unsere Versprechen und stoppen in diesem Fall die Aufnahme von Neukund:innen. Eine sichere Versorgung unserer Bestandskund:innen ist und bleibt unsere oberste Priorität. Denn wer Fairness wählt, wird auch garantiert fair behandelt.

Kund:innenportal

Den Login-Button zu unserem Kund:innenportal findest du rechts oben auf unserer Website. Du kannst dich auch hier einloggen: https://oekostrom.at/mein-oekostrom/

Klicke hier, um das Video zu sehen, wie es funktioniert.

Nein. Dein Benutzernamen und dein Passwort haben sich nicht verändert.

Klicke einfach auf den Link, um dich im mein.oekostrom.at-Kund:innenportal zu registrieren: https://mein.oekostrom.at/?screen=create_account

Für die Registrierung benötigst du deine Kund:innen- und Anlagennummer. Diese findest du standardmäßig im oberen Bereich unserer E-Mails an dich.

Klicke hier, um das Video zu sehen, wie es funktioniert.

Um das herauszufinden, kann dich unser Kund:innenservice unterstützen. Halte dafür deine Kund:innennummer bereit.

Unser Kund:innenservice ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr für dich da.

Klicke einfach auf der LogIn-Seite des oekostrom AG-Kund:innenportals https://oekostrom.at/mein-oekostrom/  auf „Passwort vergessen“, und wir schicken dir einen Link, mit dem du ein Passwort zurücksetzen kannst. Die E-Mail verschicken wir allerdings nur, wenn die von dir angegebene E-Mailadresse auch bei uns im System hinterlegt ist.

Klicke hier, um das Video zu sehen, wie es funktioniert.

Ja! Unter dem Benutzer:innen-Icon in der oberen Menüleiste unter „Kontoeinstellungen“ kannst du deinen Benutzer:innennamen bzw. das Passwort für dein oekostrom AG-Kund:innenportal jederzeit ändern. Oder klicke einfach auf den Link, um deine Zugangsdaten nach dem LogIn in das Kund:innenportal zu ändern.

Klicke hier, um das Video zu sehen, wie es funktioniert.

Wenn du dich mit deinem Google- oder Facebook Meta-Account in unserem mein.oekostrom.at-Kund:innenportal anmelden möchtest, kannst du die Verknüpfung unter den Kontoeinstellungen vornehmen. Diese Verknüpfung ist notwendig, damit dein Login über deinen Google- oder Facebook-Account erfolgen kann.

Du kannst am Bildschirm ganz oben zwischen deinen Anlagen wechseln, wenn du mehrere Anlagen mit oekostrom betreibst.

Klicke hier, um das Video zu sehen, wie es funktioniert.

Ja! Du kannst eine Anlage in der Anlagenübersicht als Favorit markieren. Klicke dafür rechts neben der Adresse auf das Sternchen. Favorisierte Anlagen werden nach Einstieg in das Kund:innenportal immer als erstes angezeigt. Du kannst die Favorisierung jederzeit ändern.

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Auf der Startseite links oben kannst du auf „Alle Rechnungen“ klicken. Deine aktuellste Rechnung wird links oben in der Rechnungsübersicht angezeigt. Oder klicke einfach hier, um direkt zur Rechnungsübersicht zu gelangen.

Wir nutzen Benachrichtigungen im Kund:innenportal, um dich über wichtige Themen zu informieren:

  • Informationen zu neuen Rechnungen
  • Informationen zum Freund:innen werben Freund:innen-Bonus, z.B. wenn dein:e Freund:in in Belieferung gegangen ist und wir deinen Bonus auszahlen werden
  • Informationen zu aktuellen Aktionen und wenn ein Bonus für dich verfügbar ist
  • Informationen über aktuelle Kampagnen und Vorteile

Neue Benachrichtigungen werden mit einem roten Punkt neben der Glocke oben im Navigationsmenü angezeigt.

Klicke auf der Startseite im Kund:innenportal auf „Alle Rechnungen“, um deine Rechnungen einzusehen. Oder klicke auf den Link, und du gelangst nach dem LogIn zu deiner Rechnungsübersicht.

Klicke hier, um das Video zu sehen, wie es funktioniert.

Du ziehst um? Wir kommen mit! Du kannst deine alte Anlage im Kund:innenportal ganz einfach abmelden und die neue anmelden. Wenn du oekostrom in dein neues Zuhause mitnimmst, bieten wir dir auch einen speziell vergünstigten Umzugstarif an. Nutze dafür ganz einfach den im mein.oekostrom.at-Kund:innenportal, wir unterstützen dich Schritt für Schritt bei deinem Umzugsprozess.

Jetzt Umzugsservice starten: https://mein.oekostrom.at/?modal=umzugsservice

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Du kannst deine aktuellen Tarifkonditionen auf der Startseite unter „Anlagen- und Tarifdetails“ ansehen. Oder klicke einfach auf den Link, um zu deinem Stromtarif und deinen Anlagendetails im Kund:innenportal zu gelangen.

Klicke hier, um das Video zu sehen, wie es funktioniert.

Ganz einfach! Auf deiner Startseite findest du einen „Freund:innen-werben-Button“.  Gib einfach den Namen deiner Freundin / deines Freundes an und klicke auf den Button „Button-Name“, um deinen persönlichen Freund:innen-werben-Freund:innen-Link zu generieren. Den Link teilst du dann mit deinem / deiner Freund:in. Schließt dein:e Freund:in über den Link einen oekostrom-Tarif ab, erhaltet ihr beide automatisch euren Freund:innen-werben-Freund:innen-Bonus. Soll’s schneller gehen? Klicke hier und starte nach LogIn in das Kund:innenportal gleich mit der Eingabe.

Klicke hier, um das Video zu sehen, wie es funktioniert.

Du findest im mein.oekostrom.at-Kund:innenportal unseren Live-Chat, über den du zu unseren Kund:innenservice-Zeiten Kontakt zu unserem Kund:innenservice aufnehmen kannst. Du kannst auch über die Startseite eine Supportanfrage an unser Kund:innenservice schicken. Durch Klick auf diesen Link kommst du nach dem LogIn direkt zum Erstellen der Supportanfragen.

Unser Kund:innenservice ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr für dich da.

Wir führen grundsätzlich keine Priorisierung durch und bemühen uns, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten.

Du kannst deinen Teilbetrag einmal pro Abrechnungsperiode im Kund:innenportal auf der Startseite durch Klick auf „Teilbetrag ändern“ anpassen. Oder klicke einfach hier und gehe direkt zur Funktion Teilbetrag ändern.

Wichtiger Hinweis: Diese Funktion funktioniert nur, wenn du in deiner Anlagenansicht bist.

Klicke hier, um das Video zu sehen, wie es funktioniert.

Klicken Sie einfach auf den Link, um die Registrierung im mein.oekostrom.at-Kund:innenportal zu starten: https://mein.oekostrom.at/?screen=create_account

Für die Registrierung im Kund:innenportal benötigen Sie Ihre Kund:innen- und Anlagennummer. Diese finden Sie standardmäßig im oberen Bereich unserer E-Mails an Sie.

Auf der Startseite können Sie bei der Übersicht Ihrer Anlagen durch Klick auf den „Bearbeiten-Button“ die Bezeichnungen Ihrer Anlagen gesammelt ändern. Soll’s schneller gehen? Klicken Sie einfach hier, und Sie gelangen nach erfolgreichem LogIn direkt zur Bearbeitung der Anlagenbezeichnungen.

Loggen Sie sich im mein.oekostrom.at-Kund:innenportal ein. Der Kontakt zu Ihrer / Ihrem persönlichen Betreuer:in wird Ihnen auf der Startseite angezeigt.

Klicken Sie einfach auf den Link, um die Registrierung im mein.oekostrom.at- Kund:innenportal zu starten: https://mein.oekostrom.at/?screen=create_account

Für die Registrierung im Kund:innenportal benötigen Sie Ihre Kund:innen- und Anlagennummer. Diese finden Sie standardmäßig im oberen Bereich unserer E-Mails an Sie.

Loggen Sie sich im mein.oekostorm.at-Kund:innenportal ein. Der Kontakt zu Ihrer / Ihrem persönlichen Betreuer:in wird Ihnen auf der Startseite angezeigt.

Sie können uns in der Anlagenansicht Ihres oekostrom AG-Kund:innenportals auf der Startseite ganz einfach durch Klick auf „Wartung melden“ die Wartung Ihres Kraftwerkes bekanntgeben. Nennen Sie uns dazu bitte noch einen Grund und die ungefähre Dauer der Wartung .

Die Wartungsmeldung geht dann bei unserem Direktvermarktungsteam ein und wird im System hinterlegt.

Vertrag & Daten ändern

Wenn du deinen Vertrag kündigen möchtest, kannst du das schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail an service@oekostrom.at erledigen – natürlich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist von zwei Wochen.

In der Regel beträgt die Vertragsbindung 12 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kannst du deinen Vertrag unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jederzeit auflösen.

Du kannst über unser Kund:innenportal mein.oekostrom.at im Menüpunkt "Vertragspartner:in" deine Bankverbindung aktualisieren. Oder du sendest uns eine E-Mail an service@oekostrom.at, schicke uns am besten deine Kund:innennummer mit. Gerne übermitteln wir dir das entsprechende Formular.

Bei einer Namensänderung (z.B. im Zuge einer Heirat) sende uns bitte die entsprechende Urkunde (z.B. Heiratsurkunde). Wir geben die Änderung auch deinem Netzbetreiber bekannt. Allerdings wissen wir nicht, ob er auch gratuliert. Wir machen es jedenfalls gleich hier auf diesem Weg!

Für eine Ummeldung benötigen wir von dir eine Abmeldung und von der / dem neuen Vertragspartner:in einen neuen Energieliefervertrag.

 

Du kannst deinen Umzug im Kund:innenportal auf mein.oekostrom.at im Menüpunkt „Umzug“ bekanntgeben. Wenn du auch in deiner neuen Wohnung mit 100 % oekostrom beliefert werden möchtest, setze unbedingt den Haken bei "Ja, ich möchte auch in meinem neuen Zuhause von der oekostrom AG versorgt werden und von den Neukund:innen-Konditionen profitieren." auf der Umzug-Seite im Kund:innenportal. Schließe dann einen neuen Stromvertrag über unser Wechselformular ab. Das geht in nur wenigen Schritten, da deine Daten bereits vorausgefüllt sind.

Zunächst: unser herzliches Beileid! Rund um den Energieliefervertrag deines verstorbenen Angehörigen gibt es ein paar Dinge zu beachten. Aber keine Sorge! Wir unterstützen dich dabei.

Für eine schnelle Bearbeitung sende bitte die Sterbeurkunde und den aktuellen Zählerstand an service@oekostrom.at. Bitte gib uns auch die Kontaktdaten der / des Notar:in bekannt, die / der die Verlassenschaft abwickelt. Wir hinterlegen sie / ihn bis zur Beendigung der Verlassenschaft als Rechnungsempfänger:in in unserem System. Oder du übermittelst uns direkt eine Kopie des Einantwortungsbeschlusses.

Solltest du in diesem Haushalt weiterhin echten oekostrom beziehen wollen, ist der Abschluss eines neuen Vertrages notwendig. Lege dazu einfach einen passenden Tarif auf https://oekostrom.at/strom/ fest und wähle im Anmeldeformular „Neuanmeldung“ aus. Wir freuen uns, wenn du mit diesem Anschluss auch weiterhin bei uns Kund:in bleibst.

 

Zahlung

Wer seine Freund:innen von klimafreundlicher Energie der oekostrom AG überzeugt, bekommt 10 € von uns aufs Konto überwiesen. Auch die geworbenen Freund:innen erhalten 10 € auf ihrer Jahresabrechnung gutgeschrieben. Eine Win-Win-Win Situation: Für dich, deine Freund:innen und für das Klima.

Du hast bei uns die Möglichkeit, eine Nachzahlung deiner Jahresabrechnung in Raten zu begleichen. Wenn du dieses Angebot in Anspruch nehmen willst, melde dich unter service@oekostrom.at bei uns – gemeinsam finden wir sicher eine Lösung!

Rückläuferspesen werden uns von deiner Bank verrechnet, wenn bei deinem SEPA- Lastschriftmandat nicht abgebucht werden konnte (z.B. wegen falscher Kontodaten, Nichtdeckung) Diese Kosten müssen wir leider an dich weiterverrechnen.

Sende uns einfach die Bestätigung über den zusätzlichen Stromverbrauch (z.B. die Rechnung der Trockenlegungsfirma). Du bekommst dann von uns deine Aufstellung über den Mehrverbrauch, den du deiner Versicherung vorlegen kannst. In der nächsten Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge wieder neu berechnet. Sollte der Teilzahlungsbetrag zu hoch bemessen sein, kontaktiere uns unter service@oekostrom.at, und wir passen den Teilzahlungsbetrag entsprechend an.

Wenn sich dein Verbrauchsverhalten geändert hat und der Teilzahlungsbetrag deshalb zu hoch oder zu niedrig bemessen wird, kontaktiere uns einfach unter service@oekostrom.at, und wir prüfen das gerne für dich. Ehrenwort!

Als Neukund:in gibst du deinen durchschnittlichen Verbrauch bei Vertragsabschluss online an. Anhand der von dir angegebenen Daten wird der Teilzahlungsbetrag errechnet. Sobald deine erste Jahresabrechnung erfolgt ist, bemessen wir die monatlichen Teilzahlungsbeträge anhand des durchschnittlichen Jahresverbrauchs, den uns dein Netzbetreiber bekanntgegeben hat.

Sämtliche Rabatte werden erst nach zwölf Monaten in deiner Jahresabrechnung berücksichtigt – und nicht in den monatlichen Teilzahlungsbeträgen.

Der Teilzahlungsbetrag wird immer am 5. des Monats von deinem Konto eingezogen.

Rechnung

Das hängt von deinem jeweiligen oekostrom-Tarif ab. Es gibt sowohl Tarife mit Gesamtrechnung (inkl. Netzkosten, Steuern und Abgaben) als auch Tarife, bei denen Energie, Netzkosten, Abgaben und Steuern getrennt abgerechnet werden. Bei einer getrennten Abrechnung erhältst du zwei Rechnungen: Neben der Energierechnung der oekostrom AG werden Netzkosten, Abgaben und Steuern von deinem örtlichen Netzbetreiber separat verrechnet.

Dein Netzbetreiber liest deinen Zählerstand ab oder schätzt diesen aufgrund vergangener Ablesungen. Im Kund:innenportal der oekostrom AG mein.oekostrom kannst du deinen Zählerstand zusätzlich selber bekannt geben.

Übrigens: Bei Smart Metern wird der Zählerstand automatisch an den Netzbetreiber und an uns gemeldet. In dem Fall ist eine Ablesung oder separate Bekanntgabe im Kund:innenportal nicht erforderlich.

Wir erstellen deine Jahresabrechnung, sobald dein örtlicher Netzbetreiber deinen Verbrauch bei uns gemeldet hat. Wann genau du die Jahresabrechnung erhältst, hängt von deinem örtlichen Netzbetreiber ab. Bei einem Lieferantenwechsel ist es möglich, dass weniger als 12 Monate abgerechnet werden.

Auf deinem Gaszähler wird dein Verbrauch in m3 angezeigt. Die Abrechnung erfolgt jedoch in kWh. Deshalb muss dein Gasverbrauch für die Abrechnung von m3 in kWh umgerechnet werden. Den Umrechnungsfaktor findest du auf deiner Jahresabrechnung.

Ja, wir haben eine umfassende Rechnungserklärung für dich zusammengestellt, auf der die einzelnen Positionen deiner Stromrechnung genau erläutert werden. Diese findest du unter unseren Downloads: www.oekostrom.at/downloads

Solltest du noch weitere Informationen benötigen, beantworten wir deine Fragen gerne persönlich.

Abwicklung & Wechsel

Überweist du die Sicherheitsleistung nicht, müssen wir deinen Antrag leider als storniert betrachten.

Wir hinterlegen die Sicherheitsleistung in deinem Kund:innenkonto. Du bekommst diese im Zuge der Endabrechnung rückerstattet.

Ja. Erst wenn du die Sicherheitsleistung auf unserem Konto eingezahlt hast, kommt der Energieliefervertrag mit der oekostrom AG zustande, und wir können die Anmeldeformalitäten fortsetzen.

Wir führen bei all unseren Neukund:innen eine Bonitätsprüfung mittels einer Systemabfrage bei der KSV1870 Information GmbH durchgeführt. Gemäß § 26 Datenschutzgesetz hast du einmal jährlich die Möglichkeit einer kostenlosen Selbstauskunft.

Sollte deine Selbstauskunft zu einem anderen Ergebnis führen, kannst du uns dieses gerne an service@oekostrom.at übermitteln. Wir überprüfen den Vorgang gerne erneut für dich.

Im Zuge des Lieferantenwechsels erhältst du von deinem bisherigen Versorger bzw. Netzbetreiber eine Endabrechnung. Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand entweder abzulesen oder zu berechnen. Um eine exakte Endabrechnung sicherzustellen, lies am besten den aktuellen Zählerstand selbst ab, wenn du Zugang zum Zähler hast, und gib diesen dem Netzbetreiber bekannt. Bei Smart Metern wird der Zählerstand automatisch abgelesen – eine separate Bekanntgabe ist dabei nicht erforderlich.

Der Wechsel zur oekostrom AG ist ganz unkompliziert! Einfach mit wenigen Klicks das Wechselformular auf oekostrom.at ausfüllen, und der Wechselprozess startet automatisch.

Kleiner Tipp: Nimm deine Jahresabrechnung schon vorab zur Hand. Denn um einen raschen Wechsel zu gewährleisten, sind die Angabe von Zählpunktnummer und Jahresverbrauch hilfreich.

Nein, der Lieferantenwechsel zur oekostrom AG ist kostenlos. Sämtliche Formalitäten zum Wechsel werden von uns erledigt – 100 % verlässlich.

Die Netzbetreiber kümmern sich um die Errichtung und Instandhaltung des Stromnetzes in deiner Umgebung. Die Stromanbieter produzieren bzw. kaufen und verkaufen Strom, der dann über das Netz des Netzbetreibers in deine Steckdose gelangt. Abhängig von deiner Postleitzahl wird das Netz vom Netzbetreiber deiner Gemeinde betreut. Für die Errichtung und Instandhaltung des Netzes fallen Netzgebühren und Abgaben an. Die oekostrom AG entrichtet diese Gebühren und Abgaben bei den meisten Tarifen automatisch für dich. Die Positionen sind entsprechend in deiner Jahresabrechnung aufgeführt.

In wenigen Fällen kann es zu Verzögerungen in der Belieferung kommen. Diese werden in der Regel durch eine Vertragsbindung bei deinem aktuellen Lieferanten oder durch fehlende oder falsche Daten auf deinem oekostrom AG-Vertrag verursacht. In diesem Fall informieren wir dich selbstverständlich per E-Mail.

Ein Lieferantenwechsel dauert laut Wechselverordnung rund drei Wochen. Unmittelbar vor Lieferbeginn informieren wir dich nochmals über den genauen Zeitpunkt.

Bei einer Neuanmeldung bemühen wir uns, das von dir angegebene Einzugsdatum einzuhalten und die Lieferung von sauberem Strom rechtzeitig zu beginnen. Je nach Netzbetreiber kann sich die Anmeldung jedoch verzögern, weil zum Beispiel zusätzliche Daten benötigt werden. In diesem Fall wirst du  rechtzeitig von uns verständigt. Wir empfehlen, mindestens vier Wochen vor Einzug in die neue Wohnung einen Stromvertrag bei uns abzuschließen.

Mach dir keinen Kopf. Es ist gesetzlich garantiert, dass du weiterhin Strom beziehen kannst. Ein Anbieterwechsel muss innerhalb von drei Wochen durchgeführt werden, auch das ist eine gesetzliche Vorgabe.

Die Zählpunktnummer findest du auf der ersten Seite deiner Jahresabrechnung bzw. kannst du diesen auch bei deinem Netzbetreiber erfahren. Wenn du neu in deine Wohnung eingezogen bist, kannst du den Zählpunkt nicht wissen, denn dieser befindet sich auf der Jahresabrechnung deiner Vormieter:innen. In diesem Fall ist für eine schnelle Abwicklung die Angabe der Zählernummer im Wechselformular hilfreich.

Der Unterschied zwischen Zählernummer und Zählpunktnummer ist ganz einfach: Während die Zählernummer die technische Gerätenummer deines Strom- und Gaszählers darstellt, lässt sich durch die Zählpunktnummer dein Energieverbrauch genau zuordnen.

Gas & Gasausstieg

Unser Gas stammt zu 100 % aus Österreich. Der Biogas-Anteil wird von drei Biogas- Anlagen in Salzburg, Vorarlberg und Niederösterreich bezogen. Der Erdgas-Anteil stammt zu 100 % aus Erdgasvorkommen in Niederösterreich.

Die oekostrom AG lässt sich von ihren Vorlieferant:innen garantieren, dass im Rahmen der Erdgasförderung alle österreichischen Umweltstandards eingehalten werden und dass für die Förderung ausdrücklich kein Fracking und keine Tiefsehbohrungen angewendet werden.

Ja! Bestandskund:innen werden bis zum Jahr 2030 weiterhin mit unseren Wärmeprodukten beliefert. Langfristig planen wir den kompletten Ausstieg aus dem Gas-Bereich. Wir bleiben aber eine verlässliche Partnerin und werden unsere Bestandskund:innen mit regelmäßigen Angeboten und Informationen beim Umstieg auf erneuerbare Energieformen unterstützen. Ab 1. Jänner 2031 stoppen wir den Gasverkauf auch für alle Bestandskund:innen. Wenn du ein Wärmeprodukt der oekostrom AG beziehst, wirst du rechtzeitig über das Ende deines Vertrages informiert.

Die oekostrom AG hat sich klar zum kompletten Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas bis 2030 bekannt. Wir halten unser Versprechen und stoppen daher schon jetzt die Belieferung von Neukund:innen mit unseren Wärmeprodukten. Ein Schritt, der aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Markt und aufgrund der Knappheit von klimafreundlich erzeugbarem Biogas absolut notwendig ist.

Ab 1. November 2022 bietet die oekostrom AG für Neukund:innen keine Gastarife mehr an.

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