Gilt die Stromkostenbremse für mich?

Die Stromkostenbremse gilt für alle privaten Haushalte, deren Zählpunkte mit den Lastprofilen H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) oder HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt) gekennzeichnet sind.

Rund 90 % der oekostrom AG-Privatkund:innenzählpunkte sind H0, HA oder HF-Lastprofile und werden somit durch die Stromkostenbremse entlastet. Rund 3,5 % der oekostrom AG-Privatkund:innen erhalten keinen Zuschuss, weil bei ihnen kein H-Lastprofil hinterlegt ist.

Die Information, welches  Lastprofil deinem Zählpunkt zugeordnet wurde, findest du in den Unterlagen deines Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag). Hier haben wir dir außerdem eine Liste mit den größten Netzbetreibern Österreichs inklusive Kontaktdaten zusammengestellt.

Ändert sich mein monatlicher Teilzahlungsbetrag aufgrund der Stromkostenbremse?

Ja, der Stromkostenzuschuss des Bundes (Stromkostenbremse) wird bereits beim monatlichen Teilzahlungsbetrag von Dezember 2022 berücksichtigt. Der Zuschuss durch die Stromkostenbremse wird auch auf der Jahresabrechnung ausgewiesen.

Gibt es eine Obergrenze beim Stromkostenzuschuss oder wird die gesamte Differenz auf die 10 ct/kWh gefördert?

Pro Kilowattstunde (kWh) werden maximal 30 ct gefördert. Sollte der Energiepreis z.B. 45 ct/kWh (netto) betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 ct auf der Rechnung abgezogen. Die Kilowattstunde aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent.

Rechenbeispiel: Ein:e Kund:in hat einen Energiepreis von 45 ct/kWh (netto). Bis 2.900 kWh müssen 10 ct/kWh von der / dem Kund:in bezahlt werden, der Bund bezahlt 30 ct/kWh bis zur 40 ct-Obergrenze. Die zusätzlichen 5 ct/kWh trägt wieder die / der Kund:in. Bleiben in Summe 15 ct pro kWh (netto) für die / den Kund:in. Für den Verbrauch über 2.900 kWh trägt die / der Kund:in die vollen Kosten von 45 ct/kWh.