Wer hat Anspruch auf den Strompreisrabatt?
Den Strompreisrabatt sollen alle Menschen erhalten, die zum 1. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet hatten.
Wie kann ich den Strompreisrabatt beantragen?
Sie können den Strompreisrabatt seit 1. September 2022 direkt auf der Website des Landes Niederösterreich auf https://ratgeber.noel.gv.at/strompreisrabatt/ mittels Online-Formular beantragen. Dieser Vorgang nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.
Wie erhalte ich den Strompreisrabatt?
Ihr Stromversorger ist als oekostrom AG | oekostrom GmbH für Vertrieb, Planung und Energiedienstleistungen im Formular hinterlegt. In der Folge zahlt das Land Niederösterreich den Rabatt direkt aus. Der Strompreisrabatt reicht von EUR 169,58 (eine Person im Haushalt) bis EUR 457,07 (fünf Personen im Haushalt). Für jede weitere per 1. Juli im selben Haushalt hauptgemeldete Person kommen EUR 41,27 dazu. Die Förderung ist begrenzt mit 30. September 2023.
Wie hoch ist der Strompreisrabatt?
Beim Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich ist die Höhe der Entlastung von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Gefördert werden 11 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Durchschnittstromverbrauchs eines Haushaltes. Ausgangspunkt ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresverbrauch an Energie. Für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, bezahlen Kund:innen weiterhin den vereinbarten Stromtarif.
Wirken sich Strompreisdeckel des Bundes und Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich (negativ) aufeinander aus? Gibt es hier für Kund:innen Einschränkungen?
Aktuell sind uns hier noch keine Details bekannt. Sobald wir Detailinformationen dazu erhalten, geben wir diese natürlich umgehend an unsere Kund:innen weiter.
Wie wird der Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich an oekostrom-AG Kund:innen ausbezahlt?
Der NÖ Strompreisrabatt wird seit Ende Oktober 2022 schon ausbezahlt.
Die Kund:innen die diesen schon beantragt haben, bekommen ein Bewilligungsschreiben vom Land NÖ und es werden monatlich ein Zwölftel der Gesamtsumme direkt aufs angegebenen Bankkonto ausbezahlt.
D.h. nicht die Gesamtsumme auf einmal, sondern einen „monatlicher Betrag = 1/12 des Gesamtbetrages“ und das 12 Mal.
- 1 Personenhaushalt: insgesamt € 169,58 = monatlich 14,13 EUR
- 2 Personenhaushalt: insgesamt € 272,36 = monatlich 22,70 EUR
- 3 Personenhaushalt: insgesamt € 374,44 = monatlich 31,20 EUR
- 4 Personenhaushalt: insgesamt € 415,80 = monatlich 34,65 EUR
- 5 Personenhaushalt: insgesamt € 457,07 = monatlich 38,09 EUR
- für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich € 41,27 = monatlich 3,44 EUR
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