Rechtliche Hinweise für den Tarif oeko Fix
Das Angebot gilt ausschließlich für Neukund:innen für den Abschluss des Tarifs „oeko Fix“ im Zeitraum vom 01. Oktober 2023 bis 31. Oktober 2023. Der 100 EUR Ökobonus wird nur einmalig pro Lieferadresse und Vertragspartner:in ausbezahlt, sobald die Stromanlage in Belieferung ist. Die Belieferung mit Strom muss spätestens am 31.12.2023 beginnen.
Rechtliche Hinweise für den Tarif oeko Fair
Die ausgewiesenen Arbeitspreise beinhalten die Kosten aus der verpflichtenden Zuweisung von Ökostrom. Die Preise sind reine Energiepreise und gelten je Zählpunkt. Nicht enthalten sind die dem lokalen Netzbetreiber zu entrichtenden Systemnutzungstarife, die Ökostrompauschale, der Ökostromförderbeitrag, die Steuern, Gebühren und Abgaben auf Netz und Energie oder sonstige Kosten aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen. Aktuelle Abgaben auf Energie: Elektrizitätsabgabe: 0,12 Cent/kWh (inkl. 20 % USt.). In einigen Gemeinden wie zB Wien wird aktuell eine Gebrauchsabgabe in Höhe von bis max. 6 % der Energiekosten verrechnet.
Die Gutschrift gilt auf die Energiekosten, wird nach 12 Monaten in Belieferung auf der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt und ausschließlich Neukunden gewährt. Netzkosten, Abgaben und Steuern werden davon nicht berührt. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.
Rechtliche Hinweise für den Tarif oeko Flow 3.0
Der Tarif birgt sowohl Chancen als auch Risiken: sinkt der Marktpreis, sinken Ihre Energiekosten. Steigt der Marktpreis, steigen auch Ihre Energiekosten.
Die ausgewiesenen Arbeitspreise beinhalten die Kosten aus der verpflichtenden Zuweisung von Ökostrom. Die Preise sind reine Energiepreise und gelten je Zählpunkt. Nicht enthalten sind die dem lokalen Netzbetreiber zu entrichtenden Systemnutzungstarife, die Ökostrompauschale, der Ökostromförderbeitrag, die Steuern, Gebühren und Abgaben auf Netz und Energie oder sonstige Kosten aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen. Aktuelle Abgaben auf Energie: Elektrizitätsabgabe: 0,12 Cent/kWh (inkl. 20 % USt.). In einigen Gemeinden wie zB Wien wird aktuell eine Gebrauchsabgabe in Höhe von bis max. 6 % der Energiekosten verrechnet.
Die Berechnung des Arbeitspreises basiert auf dem OEMAG-Marktpreis der quartalsweise unter: https://www.oem-ag.at/de/marktpreis/ veröffentlicht wird. Die Formel für den Arbeitspreis lautet: OEMAG-Marktpreis ct/kWh + Dienstleistungsentgelt 2,5 ct/kWh = Aktueller Arbeitspreis/kwH netto
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