Gemeinsam Energie sparen

Aktiviere den Energiespar-Modus und senke deinen Energieverbrauch. Da wird der Website-Besuch ja gleich noch viel schöner.

Denn, was ist schöner als zu einem sauberen Energieanbieter zu wechseln? Schon beim Besuch der Website energiesparend zu surfen.

Alle Bilder weg? Es bleibt einem ja auch wirklich nichts erspart. Oder? Oh, Moment eigentlich schon – und noch wichtiger: auch der Umwelt.

Denn mit jedem Bild, das wir hier auf der Website ausblenden, sparen wir gemeinsam jede Menge Energie und damit auch CO2 und der zusätzliche Darkmode leistet natürlich auch noch seinen Beitrag. Da wird der Website-Besuch ja gleich noch viel schöner.

Was ist das?

Stromkostenbremse verlängert

Dein Grundverbrauch von 2.900 kWh wird bis 31. Dezember 2024 mit 10 ct/kWh gedeckelt.

Zum Rechenbeispiel

Was ist die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse ist ein Rabatt auf deine Energiekosten. Ab Dezember 2022 übernimmt der Staat einen Teil deines Strompreises. So wird auch dir bei den hohen Energiepreisen rasch und unbürokratisch geholfen. Auf dieser Seite findest du alle relevanten Informationen dazu.

Verlängert

Die Stromkostenbremse wurde bis 31. Dezember 2024 verlängert. Die Rahmenbedingungen wurden aber auch leicht angepasst. Der Strompreis wird ab 1. Juli 2024 nicht mehr mit maximal 30 ct sondern nur mehr mit 15 ct/kWh bezuschusst.

So funktioniert’s

  • 10 ct/kWh Energiepreis

    Bis zu einem Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr soll der Energiepreis maximal 10 ct/kWh (netto) betragen.

  • Verlängert bis
    31. Dez. 2024

    Die Stromkostenbremse tritt mit
    1. Dezember 2022 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2024.

  • Kein Antrag notwendig

    Der vergünstigte Preis wird automatisch von uns bei der nächsten Jahresrechnung und auch bei zukünftigen Teilbetragszahlungen berücksichtigt.

  • Obergrenze beim Zuschuss

    Bis 30. Juni 2024 werden maximal 30 ct/kWh gefördert. Ab 1. Juli 2024 werden maximal 15 ct/kWh gefördert. Mehr dazu in unserem Rechenbeispiel.

Rechenbeispiel
bis 30. Juni 2024

Brechen wir es gemeinsam runter.

Nehmen wir einmal an, dein aktueller Energiepreis beträgt 28 ct/kWh netto und du hast einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Welche Kosten kommen auf dich zu und was übernimmt der Bund?

  • 28 ct/kWh Dein aktueller Energiepreis

    Vertraglich vereinbarter Netto-Preis.

  • 3.500 kWh Dein Verbrauch

    Geschätzter oder tatsächlicher Jahresverbrauch.

  • 10 ct/kWh Deine Kosten für die ersten 2.900 kWh

    Bis 2.900 kWh bezahlst du 10 ct/kWh netto. Der Bund bezahlt 18 ct/kWh.

  • 28 ct/kWh Deine Kosten für die restlichen 600 kWh

    Der Verbrauch, der über das Grundkontingent von 2.900 kWh hinausgeht, muss von dir zum vertraglich vereinbarten Preis bezahlt werden.

Rechenbeispiel
ab 1. Juli 2024

Der Zuschuss des Bundes sinkt auf maximal 15 ct/kWh.

Nehmen wir einmal an, dein aktueller Energiepreis beträgt weiterhin 28 ct/kWh netto und du hast einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Welche Kosten kommen auf dich  zu und was übernimmt der Bund ab 1. Juli 2024?

  • 28 ct/kWh Dein aktueller Energiepreis

    Vertraglich vereinbarter Netto-Preis.

  • 3.500 kWh Dein Verbrauch

    Geschätzter oder tatsächlicher Jahresverbrauch.

  • 13 ct/kWh Deine Kosten für die ersten 2.900 kWh

    Bis 2.900 kWh bezahlst du 13 ct/kWh netto. Der Bund bezuschusst nur mehr maximal 15 ct/kWh.

  • 28 ct/kWh Deine Kosten für die restlichen 600 kWh

    Der Verbrauch, der über das Grundkontingent von 2.900 kWh hinausgeht, muss von dir weiterhin zum vertraglich vereinbarten Preis bezahlt werden.

FAQs

Es wird die Obergrenze des staatlichen Zuschusses im Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2024 angepasst. Bis 30.06.2024 bezahlt der Staat maximal einen Zuschuss von 40 Cent zu deinem Strompreis. Ab 01.07.2024 ist der maximale Zuschuss nur mehr 25 Cent.

Die unterschiedlichen Höchstgrenzen werden bei der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Bis zu einem Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr soll der Energiepreis maximal 10 ct/kWh (netto) betragen – unabhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Das heißt, dass Kund:innen für bis zu 2.900 kWh Jahresstromverbrauch nur einen Energiepreis von 10 ct/kWh (netto) bezahlen. Die Differenz zum Energiepreis soll als Zuschuss abgegolten werden.

Natürliche Personen (Haushalte) mit den folgenden standardisierten Lastprofilen profitieren von der Stromkostenbremse:

  • H0 (Haushalt)
  • HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt)
  • HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt)

Sie gilt nicht für Vereine, Unternehmen o.Ä. Als landwirtschaftlich eingestufte Zählpunkte, gewerbliche Zählpunkte und Zählpunkte, die primär der Warmwasseraufbereitung oder Heizung als Zusatztarif dienen, werden bei der Stromkostenbremse nicht berücksichtigt.

Rund 90 % der oekostrom AG-Privatkund:innenzählpunkte sind H0, HA oder HF-Lastprofile und werden somit durch die Stromkostenbremse entlastet.

Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie in den Unterlagen Ihres Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag).

Die Stromkostenbremse tritt mit 1. Dezember 2022 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2024. Der Zuschuss wird automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt. Es ist kein Antrag erforderlich.

Pro Kilowattstunde (kWh) werden bis 30. Juni 2024 maximal 30 ct gefördert. Sollte der Energiepreis z.B. 45 ct/kWh (netto) betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 ct auf der Rechnung abgezogen. Die Kilowattstunde aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent.

Ab 1. Juli 2024 werden maximal 15 ct gefördert. Bei einem Energiepreis von 45 ct/kWh (netto) bezahlt der Bund 15 ct und Kund:innen 30 ct/kWh.

Na klar! Brechen wir es gemeinsam runter:

Nehmen wir einmal an, dein Energiepreis beträgt 45 ct/kWh netto. Bis 2.900 kWh bezahlst du 10 ct/kWh, der Bund bezahlt bis 30. Juni 2024 30 ct/kWh (bis zur 40 ct-Obergrenze). Die zusätzlichen 5 ct/kWh trägst wieder  du. Bleiben in Summe 15 ct pro kWh (netto) , die du bezahlen musst. Für den Verbrauch über 2.900 kWh musst du die vollen Kosten von 45 ct/kWh bezahlen.

Ab 1. Juli 2024 bezahlst du bis 2.900 kWh 10 ct/kWh, der Bund bezahlt nur mehr 15 ct (bis zur neuen 25 ct-Obergrenze). Die restlichen 20 ct/kWh musst wieder du bezahlen. Bleiben in Summe 35 ct/kWh (netto), die du bezahlen musst. Für den Verbrauch über 2.900 kWh musst du die vollen Kosten von 45 ct/kWh bezahlen.

Nein. Die Stromkostenbremse wird automatisch abgewickelt, und zwar direkt über den Stromversorger und ohne Antrag.

oekostrom AG erklärt

Die Ereignisse am Energiemarkt überschlagen sich aktuell. Wir versuchen, Licht ins Dunkle zu bringen mit unserer Reihe an Erklärvideos.

Sinkende Strompreise

Warum die Strompreise aktuell wieder sinken, wann die niedrigeren Preise bei den Verbraucher:innen ankommen und welche Vorteile oekostrom AG-Kund:innen in turbulenten Zeiten wie diesen haben.

Der schnellste Weg zur Klimafreundlichkeit.

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