Häufig
gestellte
Fragen
sinkende Strompreise
Welche Vorteile haben oekostrom AG-Kund:innen angesichts der Lage am Energiemarkt?
Wir verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie. Das bedeutet, dass wir den Strom für unsere Kund:innen zwei bis drei Jahre im Voraus und in Teilschritten am so genannten Terminmarkt einkaufen. Das sorgt für einen stabileren Preis für dich als Endkund:in.
Nur weil wir langfristig beschaffen, haben wir in den letzten Monaten Preissteigerungen nie sofort und in vollem Ausmaß an unsere Kund:innen weitergeben müssen. Während Mitbewerber ihre Preise massiv erhöhen mussten oder Kund:innen sogar gekündigt haben, konnten wir unsere Bestandskund:innen noch deutlich unter den Preisen an den Großhandelsmärkten beliefern und somit unserer Rolle als verlässliche Energieversorgerin mit erneuerbarem Strom gerecht werden.
Wann kommen die sinkenden Strompreise bei den Verbraucher:innen an?
Jene Menschen, die sich einen neuen Stromversorger suchen müssen, profitieren aktuell von den sinkenden Strompreisen, weil sie eben nicht zu den unfassbar hohen Strompreisen, die es noch vor ein paar Monaten gab, Stromverträge abschließen müssen. Dennoch liegen die Preise für Neukund:innen meist noch über den Preisen langjähriger Bestandskund:innen.
Warum sinken meine Energiepreise nicht?
Wir sehen aktuell zwar sinkende Strompreise an den Großhandelsmärkten, das Preisniveau ist aber insgesamt leider noch immer zwei- bis dreimal so hoch wie vor der Krise. Damit wir deine Energiepreise wieder senken können müssten die Großhandelspreise noch einmal deutlich nach unten gehen.
Wie ist der Zusammenhang zwischen Großhandelspreisen und Endkund:innenpreis?
Das ist abhängig von deinem Tarifmodell. Hast du einen Fixpreisvertrag, spürst du Preisänderungen am Energiemarkt weniger schnell. Das ist auch für dich - vor allem bei steigenden Strompreisen - ein geringeres Risiko. Bei Floater- und Flextarifen sieht das hingegen anders aus. Preisänderungen am Markt werden bei diesen Tarifmodellen teilweise unmittelbar an Kund:innen weitergegeben. Das birgt sowohl Chancen (im Fall von Preissenkungen) als auch Risiken (im Fall von Preissteigerungen).
Warum sinken die Strompreise aktuell wieder?
Einige Faktoren tragen dazu bei, dass die Strompreise aktuell an den Großhandelsmärkten wieder sinken:
- Verbraucher:innen und Industriebetriebe haben ihren Energieverbrauch reduziert - dadurch kam es zu weniger Nachfrage
- Europa hat gemeinsam nach alternativen Energiequellen gesucht und sich weniger vom teuren Gas abhängig gemacht
- Durch den milden Winter wurden die Gasspeicher weit weniger geleert als erwartet - das hat die Märkte etwas entspannt
Sinken die Strompreise auch mal wieder?
Ja. Stand März 2023 sinken die Strom-Großhandelspreise an den Börsen wieder. Trotzdem bleibt das Strompreisniveau noch immer doppelt so hoch wie im Vorjahr (März 2022).
Wiener Energiebonus 22
Was ist der Wiener Energiebonus 22?
Der Wiener Energiebonus 22 ist eine Förderung der Stadt Wien, mit der Wiener Haushalte angesichts der steigenden Energiekosten unterstützt werden sollen.
Wie hoch ist die Förderung mit dem Wiener Energiebonus 22?
Der Energiebonus beträgt EUR 200 Euro und wird einmalig an einen anspruchsberechtigten Haushalt ausbezahlt.
Wer hat Anspruch auf den Wiener Energiebonus 22?
Anspruch haben Wiener Einzelhaushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von maximal EUR 40.000 oder Mehrpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu EUR 100.000 brutto pro Jahr.
Woher weiß ich, ob ich unter die Einkommensgrenze für den Wiener Energiebonus 22 falle?
Auf www.wien.gv.at/energiebonus22 kannst du dir mit dem Online-Einkommens-Assistenten dein Jahresgehalt errechnen und so herausfinden, ob du anspruchsberechtigt bist.
Wie kann ich den Wiener Energiebonus 22 beantragen?
Du kannst das Ansuchen für den Energiebonus seit 5. Dezember 2022 online auf www.wien.gv.at/energiebonus22 stellen.
Die Stadt Wien schickt an jede Adresse in Wien, an der zum Stichtag 10. November 2022 eine oder mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz gemeldet hatten, ein Informationsschreiben. Das Schreiben enthält ein Passwort, das du für das Online-Ansuchen brauchst.
Wie wird der Wiener Energiebonus 22 ausbezahlt?
Die Förderung wird auf das Konto, das du im Online-Ansuchen angibst, überwiesen oder durch Postanweisung ausbezahlt. Das Online-Ansuchen wird unmittelbar automatisiert verarbeitet.
Wo finde ich Hilfe oder weitere Informationen zum Wiener Energiebonus 22?
Wenn du selbst keine Möglichkeit hast, ein Online-Ansuchen zu stellen – und dir auch weder Familie noch Freund:innen dabei helfen können – kannst du unter der Telefonnummer +43 1 4000 8040 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) dein Ansuchen stellen.
Auf www.wien.gv.at/energiebonus22 findest du außerdem Informationen zum Onlineansuchen und eine Liste von Organisationen, die dich beim Antrag unterstützen können.
Was ist die Energieunterstützung Plus der Stadt Wien?
Mit der Energieunterstützung Plus können Energiekostenrückstände, die nicht bezahlt werden können, und Jahresabrechnungen bis maximal EUR 500 durch eine Direktanweisung an das jeweilige Energieunternehmen übernommen werden.
Wer hat Anspruch auf die Energieunterstützung Plus der Stadt Wien?
Anspruch haben:
- Bezieher:innen von Wiener Mindestsicherung
- Bezieher:innen von Wohnbeihilfe
- Bezieher:innen von AIVG-Leistungen
- Bezieher:innen einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage
- GIS-Befreite
- Geringverdienende, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) umfasst sind bzw. Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld haben
Wie kann ich die Energieunterstützung Plus der Stadt Wien beantragen?
Du kannst dein Online-Ansuchen für eine Energieunterstützung Plus auf www.wien.gv.at stellen.
Wie hoch ist die Förderung mit der Energieunterstützung Plus der Stadt Wien?
Die maximale Fördersumme beträgt EUR 500 pro Haushalt.
Bis wann kann ich ein Ansuchen auf Energieunterstützung Plus der Stadt Wien stellen?
Du kannst dein Ansuchen bis 31. Dezember 2022 stellen.
Balkonkraftwerk
Ab wann rechnet sich mein Balkonkraftwerk?
Wie viele Jahre es dauert, bis sich dein Balkonkraftwerk amortisiert hat, hängt ganz individuell von Umständen wie Standort, Sonneneinstrahlung, Uhrzeit, zu der du den Strom aus dem Balkonkraftwerk nutzt, oder dem Strompreis ab.
Bei einer durchschnittlichen Ertragsmenge von etwa 320 kWh / Jahr und aktuellen Strompreisen (Q1/2023) hat das Balkonkraftwerk eine Amortisationszeit von 7-8 Jahren.
Bitte beachte jedoch: Je nachdem, wie stark der Strompreis in den kommenden Jahren schwankt, kann sich diese Schätzung auch verändern!
Muss ich für mein Balkonkraftwerk einen Einspeisetarif anmelden?
Nein. Das Balkonkraftwerk steckst du direkt an die Steckdose an und speist damit Strom direkt in dein Hausnetz ein. Es ist nicht notwendig, einen eigenen Einspeisetarif abzuschließen.
Ist es überhaupt erlaubt, durch die Steckdose Strom ins Hausnetz einzuspeisen?
Ja! Das Balkonkraftwerk hat eine Einspeiseleistung von maximal 360 Watt. In Österreich ist es erlaubt, bis zu 800 Watt pro Zählpunkt durch die Steckdose einzuspeisen. Es ist daher sogar möglich, zwei Balkonkraftwerke pro Zählpunkt zu installieren!
Was beinhaltet eine Bestellung des Balkonkraftwerks?
Wenn du dich für ein oekostrom AG-Balkonkraftwerk entscheidest, senden wir dir – in Kooperation mit unserem Partner EET aus Graz – ein hochwertiges Plug and Play-fähiges Produkt, mit dem du ganz einfach selbst Strom produzieren kannst. In deiner Lieferung inkludiert sind
- ein Photovoltaikpanel (1755 x 1038 x 35 mm) mit 370 Wpeak (Maysun),
- ein Wechselrichter für den Anschluss an deiner Steckdose (Envertech EVT360), Anschlussleistung 360 Watt
- zwei Balkonhaken zum Montieren am Balkongeländer für runde und eckige Handläufe und
- die Bedienungsanleitung.
Optional:
- Schukokabel mit einer Länge von 5 m (zum direkten Anschluss an deiner Steckdose)
- Wieland-Kabel und die dazu passende Wieland-Steckdose (Aufputz-Steckdose)
Was passiert mit meinem Balkonkraftwerk und der monatlichen Rate, wenn ich keine oekostrom AG-Kund:in mehr bin?
Solltest du umziehen oder kündigen und somit unsere gemeinsame Vertragsbeziehung auflösen müssen, stellen wir dir den Restbetrag des Balkonkraftwerks in Rechnung. Bei Umzügen und Mitnahme der oekostrom AG als deine Stromversorgerin können wir die Ratenzahlungen natürlich übertragen. Bitte kontaktiere uns in diesem Fall, und wir kümmern uns darum!
Wie lange ist die Lieferzeit des Balkonkraftwerks?
Aktuell rund vier Wochen, je nach Bestellvolumen und Auslastung auch etwas mehr oder weniger!
Kann ich sehen, wie viel Strom mein Balkonkraftwerk gerade einspeist?
Beim Balkonkraftwerk können die wichtigsten Infos zur Einspeisung an der grünen LED am Wechselrichter abgelesen werden. Was das Blinken der LED bedeutet, findest du im Manual.
Alternativ kannst du dir ein Energiemessgerät besorgen und den Stromfluss einfach ablesen.
Aus welchem Land stammen Panele und Wechselrichter?
Beide Produkte stammen aus China und werden in Österreich von unserem Partner EET (https://www.eet.energy/) zusammengebaut und ausgeliefert.
Gibt es für das Balkonkraftwerk Förderungen?
Es gibt Förderungen für Mini-PV-Anlagen wie das Balkonkraftwerk. Sie sind allerdings ortsabhängig und werden von den Gemeinden selbst vergeben. Am besten, du erkundigst dich direkt bei deiner Gemeinde.
Die Solarpanele meines Balkonkraftwerks sind nicht durchgehend in der Sonne, ist das ein Problem?
Das können wir so nicht eindeutig beantworten! Einige Solarinstallationen (gerade am Balkon) sind ab und zu verschattet oder haben teilweise auch nur ein paar Stunden Sonne am Tag. Das ist völlig in Ordnung. Was deine Energieausbeute allerdings wirklich limitiert, ist eine ständige Teilverschattung. D.h. wenn eines oder mehrere Panele konstant einen kleinen Schattenstreifen aufweisen, beeinträchtigt das die Leistung des Gesamtsystems beträchtlich. Liegt also auch nur ein kleiner Streifen – wenige Zentimeter reichen aus – der Panele durchgehend im Schatten, fällt die Leistung rapide ab. Sollte dein Balkonkraftwerk also ständig teilverschattet sein, optimiere die Installation bitte umgehend.
Die LED-Lampe meines Balkonkraftwerks meldet einen Fehler. Was kann ich machen?
Bitte überprüfe zuerst, ob die Steckdose, an der dein Balkonkraftwerk hängt, funktioniert. Falls das der Fall ist und dein Balkonkraftwerk bis jetzt ebenfalls funktioniert hat, dann stecke es aus und überprüfe alle Steckverbindungen sorgfältig (durch Ausstecken und wieder Einstecken). Damit sollte das Problem behoben sein.
Versorgt das Balkonkraftwerk nur Geräte auf einer Stromphase?
Physikalisch gesehen speist dein Balkonkraftwerk nur auf einer Phase ein. Allerdings erfolgt die Bilanzierung über alle drei Phasen, daher sparst du dir auch die Stromkosten für Geräte auf anderen Stromphasen.
Wie weiß mein Verbraucher, ob er die Energie aus dem Balkonkraftwerk oder dem öffentlichen Stromnetz beziehen soll?
Dein Verbraucher weiß das natürlich nicht, aber jeder Verbraucher nimmt aus physikalischen Gründen den Strom, der am nächsten produziert wird.
Der vom Balkonkraftwerk erzeugte Strom wird über die Steckdose ins Hausnetz eingespeist, indem vom Wechselrichter ein kleiner Spannungshub angelegt wird. Die Spannung ist also immer minimal höher als jene deines Hausnetzes, somit wird der Strom aus deinem eigenen „Kraftwerk“ in dein Hausnetz hineingedrückt (absolut ungefährlich). Dieser wird von deinen Verbrauchern immer zuerst verwendet, und zwar bevor das öffentliche Stromnetz “angezapft” wird. Erst wenn die erzeugte Leistung aus dem Balkonkraftwerk nicht mehr ausreicht, um alle Verbraucher zu versorgen, wird die Leistungsdifferenz vom öffentlichen Stromnetz abgedeckt. Diese Differenz wird dann als Stromverbrauch von deinem Stromzähler aufgezeichnet, den Rest hast du an Kosten gespart.
In meiner Wohnung ist der Strom ausgefallen, speist mein Balkonkraftwerk in dem Fall trotzdem noch Strom ein?
Nein! Aus Sicherheitsgründen trennt sich dein Balkonkraftwerk dann vollautomatisch vom Netz.
Kann ich mein Balkonkraftwerk erweitern?
Beim Balkonkraftwerk- Bundle ist ein Standard-Panel inkludiert. Mehr Panele sind für den optimalen Betrieb nicht notwendig. Der mitgelieferte Wechselrichter ist auch genau für die Einspeisegröße von einem Panel konzipiert, mehr Leistung kann das Gerät nicht verarbeiten.
Liegt nach Ziehen des Stromkabels noch eine Spannung am Stecker an?
Wenn du dein Balkonkraftwerk von der Haushalts-Steckdose trennst, liegt keine Spannung mehr an. Der verbaute Wechselrichter hat integrierte, zertifizierte Sicherheitsvorkehrungen, die dafür sorgen, dass nur dann eine Spannung anliegt, wenn auch ein Stromnetz gemessen wird. Wird kein Stromnetz detektiert, so wird die Spannung am Stecker in unter 200 Millisekunden weggeschalten.
An wen kann ich mich wenden, wenn etwas kaputt ist?
Wir gehen davon aus, dass unsere Systeme einwandfrei funktionieren. Sollte dennoch ein Schaden auftreten, werden wir uns natürlich um die Reparatur kümmern oder gegebenenfalls das Gerät austauschen. Am besten, du schreibst dann eine Mail an unseren Partner: support@eet.energy
Muss das Balkonkraftwerk gewartet werden? Welche Wartungskosten fallen beim Balkonkraftwerk an?
Je nach Standort und Staubbelastung der Luft ist eine Reinigung der Modulfläche des Balkonkraftwerks mit einem sanften Tuch und Wasser ohne chemische Zusätze empfohlen. Idealerweise findet die Reinigung im Frühjahr vor Beginn der Sonnen-Saison statt.
Während des Betriebes fallen keine Wartungskosten an. Das Gerät ist somit wartungsfrei.
Wie lange ist meine Garantie?
Wir geben bei allen Komponenten die Hersteller-Garantien weiter. Die Module haben eine Leistungsgarantie von 25 Jahren. Auf den Wechselrichter gibt es eine Produktgarantie von 15 Jahren. Aber auch wenn die Komponenten das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben, sind sie noch lange nicht kaputt. Ende der Lebenszeit bedeutet, dass die Paneele noch 80 % ihrer ursprünglichen Leistung haben. Die Garantiebedingungen unseres Partners findest du auf https://www.eet.energy/garantiebedingungen/
Was ist der Unterschied zwischen Schuko-Stecker und Wieland-Stecker?
Es gibt beim Wieland-Stecker (dem sogenannten Sicherheitsstecker) keinen technischen Vorteil.
Allerdings kann man die Pins des Steckers im Gegensatz zum Schuko-Stecker nicht berühren. Diese Konstruktion soll mehr Sicherheit bieten, ist aber technisch nicht notwendig. Die verbauten Wechselrichter haben integrierte Sicherheitsvorkehrungen, die dafür sorgen, dass nur dann eine Spannung anliegt, wenn auch ein Stromnetz gemessen wird. Wird kein Stromnetz detektiert, so wird die Spannung am Stecker in unter 200 Millisekunden weggeschalten. In Österreich, der Schweiz und Deutschland ist der Wieland-Stecker also unnötig. Nähere Infos findest du auf https://www.dgs.de/service/solarrebell/faq/.
Ich wohne in einer Wohnhausanlage. Ist es erlaubt, Panele auf meinem Balkongeländer aufzuhängen und somit das Erscheinungsbild der Anlage zu verändern?
Das hängt ganz von deiner Wohnhausanlage ab – also im Zweifelsfall bei der Hausverwaltung nachfragen. Viele Wohnhausanlagen erlauben schon einen Sichtschutz, also auch einen mit Funktion.
Welche Montagemöglichkeiten gibt es für das Balkonkraftwerk der oekostrom AG?
Aktuell kannst du bei uns die Photovoltaikpanele für eine Aufhängung am Balkongeländer bestellen.
Die Haken zum Aufhängen eignen sich für runde oder eckige Handläufe bis zu einem Durchmesser von 50mm.
Brauche ich einen Installateur oder Elektriker für die Installation? Und benötige ich eine Sicherheitssteckdose?
Nein, das System kannst du selbst in Betrieb nehmen. Es funktioniert ganz unkompliziert.
Besteht eine Vertragsbindung beim Balkonkraftwerk?
Nein, du gehst keine neue Vertragsbindung für deinen Stromliefervertrag mit der oekostrom AG ein. Das Balkonkraftwerk kann auch jederzeit vollständig abbezahlt werden.
Ist die Lieferung kostenlos?
Alle Lieferungen innerhalb von Österreich sind kostenlos.
Wie funktioniert die Abrechnung und Bezahlung der 24 Monatsraten?
Genau wie bei deiner Strom-Bezugsanlage verrechnen wir dir die monatliche Rate von EUR 24 für dein Balkonkraftwerk direkt am Monatsersten. Solltest du ein Kabel zusätzlich ausgewählt haben, kommen diese EUR 25 bei deiner ersten Rate zusätzlich zur Verrechnung.
Die Zahlungsmöglichkeit ist dabei identisch mit deiner bereits bekannten und genutzten Zahlart. Zahlst du bereits per SEPA, wird auch die Rate für das Balkonkraftwerk per SEPA-Mandat eingezogen.
Ich bin kein:e oekostrom AG-Kund:in, kann ich das Balkonkraftwerk trotzdem erwerben?
Leider nein. Um das Balkonkraftwerk erwerben zu können, ist es notwendig, dass du auch Stromkund:in der oekostrom AG bist. Ganz unabhängig vom Balkonkraftwerk können wir dir das nur ans Herz legen! Mehr Infos zu unseren aktuellen Bezugstarifen findest du auf https://oekostrom.at/strom/.
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber melden?
Ja, aber die Meldung kann bei den einzelnen Stromnetzbetreibern unterschiedlich ablaufen. Grundsätzlich sind unsere Systeme nicht genehmigungspflichtig, und ein einfaches Anmeldeformular muss von jedem Netzbetreiber akzeptiert werden. Hier findest du ein Musterschreiben mit Textvorschlag. Dieses Formular reicht aus, um deinem Netzbetreiber Bescheid zu geben. Eine Liste der Netzbetreiber findest du hier
Strompreisrabatt Niederösterreich
Wirken sich die Stromkostenbremse des Bundes und andere Unterstützungen wie Strompreisrabatt eines Bundeslandes oder der Energiekostenausgleich negativ aufeinander aus?
Nein. Der Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich und der Energiekostenausgleich des Bundes in Höhe von EUR 150 werden zusätzlich gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Wie wird der Strompreisrabatt Niederösterreich an oekostrom AG-Kund:innen ausbezahlt?
Die Kund:innen die diesen schon beantragt haben, bekommen ein Bewilligungsschreiben vom Land NÖ und es werden monatlich ein Zwölftel der Gesamtsumme direkt aufs angegebenen Bankkonto ausbezahlt.
D.h. nicht die Gesamtsumme auf einmal, sondern einen „monatlicher Betrag = 1/12 des Gesamtbetrages“ und das 12 Mal.
- 1 Personenhaushalt: insgesamt € 169,58 = monatlich 14,13 EUR
- 2 Personenhaushalt: insgesamt € 272,36 = monatlich 22,70 EUR
- 3 Personenhaushalt: insgesamt € 374,44 = monatlich 31,20 EUR
- 4 Personenhaushalt: insgesamt € 415,80 = monatlich 34,65 EUR
- 5 Personenhaushalt: insgesamt € 457,07 = monatlich 38,09 EUR
- für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich € 41,27 = monatlich 3,44 EUR
Wann wird der Strompreisrabatt an oekostrom AG-Kund:innen ausbezahlt?
Der NÖ Strompreisrabatt wird seit Ende Oktober 2022 schon ausbezahlt.
Wovon hängt die Höhe des Strompreisrabattes Niederösterreich ab?
Beim Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich ist die Höhe der Entlastung von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Gefördert werden 11 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Durchschnittstromverbrauchs eines Haushaltes. Ausgangspunkt ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresverbrauch an Energie. Für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, bezahlen Kund:innen weiterhin den vereinbarten Stromtarif.
Wie hoch ist die Förderung durch den Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich?
Der Strompreisrabatt reicht von EUR 169,58 (eine Person im Haushalt) bis EUR 457,07 (fünf Personen im Haushalt). Für jede weitere per 1. Juli im selben Haushalt hauptgemeldete Person kommen EUR 41,27 dazu. Die Förderung ist begrenzt mit 30. September 2023.
Wie funktioniert der Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich?
Du kannst den Strompreisrabatt seit 1. September 2022 direkt auf der Website des Landes Niederösterreich auf https://ratgeber.noel.gv.at/strompreisrabatt/ mittels Online-Formular beantragen. Dieser Vorgang nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.
Dein Stromversorger ist als oekostrom AG | oekostrom GmbH für Vertrieb, Planung und Energiedienstleistungen im Formular hinterlegt. In der Folge zahlt das Land Niederösterreich den Rabatt direkt aus.
Wer hat Anspruch auf den Strompreisrabatt Niederösterreich?
Den Strompreisrabatt sollen alle Menschen erhalten, die zum 1. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet hatten.
Stromkostenbremse
Wie genau funktioniert die Stromkostenbremse des Bundes?
Bis zu einem Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr soll der Energiepreis maximal 10 ct/kWh (netto) betragen – unabhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Das heißt, dass Kund:innen für bis zu 2.900 kWh Jahresstromverbrauch nur einen Energiepreis von 10 ct/kWh (netto) bezahlen. Die Differenz zum Energiepreis soll als Zuschuss abgegolten werden.
Für wen genau gilt die Stromkostenbremse?
Natürliche Personen (Haushalte) mit den folgenden standardisierten Lastprofilen profitieren von der Stromkostenbremse:
- H0 (Haushalt)
- HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt)
- HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt)
Sie gilt nicht für Vereine, Unternehmen o.Ä. Als landwirtschaftlich eingestufte Zählpunkte, gewerbliche Zählpunkte und Zählpunkte, die primär der Warmwasseraufbereitung oder Heizung als Zusatztarif dienen, werden bei der Stromkostenbremse nicht berücksichtigt.
Rund 90 % der oekostrom AG-Privatkund:innenzählpunkte sind H0, HA oder HF-Lastprofile und werden somit durch die Stromkostenbremse entlastet.
Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie in den Unterlagen Ihres Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag).
Ab wann gilt die Stromkostenbremse?
Die Stromkostenbremse tritt mit 1. Dezember 2022 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2024. Der Zuschuss wird automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt. Es ist kein Antrag erforderlich.
Gibt es eine Obergrenze beim Stromkostenzuschuss oder wird die gesamte Differenz auf die 10 ct/kWh gefördert?
Pro Kilowattstunde (kWh) werden maximal 30 ct gefördert. Sollte der Energiepreis z.B. 45 ct/kWh (netto) betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 ct auf der Rechnung abgezogen. Die Kilowattstunde aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent.
Rechenbeispiel: Ein:e Kund:in hat einen Energiepreis von 45 ct/kWh (netto). Bis 2.900 kWh müssen 10 ct/kWh von der / dem Kund:in bezahlt werden, der Bund bezahlt 30 ct/kWh bis zur 40 ct-Obergrenze. Die zusätzlichen 5 ct/kWh trägt wieder die / der Kund:in. Bleiben in Summe 15 ct pro kWh (netto) für die / den Kund:in. Für den Verbrauch über 2.900 kWh trägt die / der Kund:in die vollen Kosten von 45 ct/kWh.
Muss ich die Stromkostenbremse beantragen?
Nein. Die Stromkostenbremse wird automatisch abgewickelt, und zwar direkt über den Stromversorger und ohne Antrag.
Was ist ein standardisiertes Lastprofil?
Das standardisierte Lastprofil beschreibt das Abnahmeverhalten der einzelnen Verbraucher:innen. Es zeigt also an, zu welchen Zeiten mehr bzw. weniger Strom verbraucht wird. Kleinere Verbraucher:innen werden zu bestimmten Gruppen zusammengefasst. Für das typische Verhalten der Gruppe wird ein Lastprofil als Standard erstellt, das dann auf alle Verbraucher:innen, die solch einem Standardlastprofil zugeordnet sind, angewendet wird.
Derzeit existieren für den österreichischen Strommarkt 27 solcher Profile. Die am häufigsten zum Einsatz kommenden Profile sind H0 (allgemeiner Haushaltsbedarf), ULA-ULC (unterbrechbare Anwendungen wie Heißwasserspeicher, Nachtspeicherheizung, etc.) sowie G0-G3 (Verbrauch Gewerbe).
Die Zuweisung eines standardisierten Lastprofils erfolgt durch den Netzbetreiber.
Bei Fragen zu deinem Lastprofil wende dich daher bitte an deinen Netzbetreiber. Hier findest du die Kontaktdaten der größten österreichischen Netzbetreiber.
Wie kann ich mein Lastprofil ändern, wenn ich aufgrund eines fehlenden H-Lastprofils die Stromkostenbremse nicht erhalte?
Eine Lastprofiländerung kann nur von deinem Netzbetreiber durchgeführt werden. Da unter Umständen umfangreiche Datenerhebungen und Messungen zur Verifizierung der Lieferanten- / Versorgeranfrage notwendig sind, ist der Netzbetreiber für die Änderung des Lastprofiles an keine konkreten Fristen gebunden. Punkto Abwicklung und Zeitrahmen gibt es in Österreich leider noch keine Erfahrungswerte.
Hier haben wir dir eine Liste mit den größten Netzbetreibern Österreichs inklusive Kontaktdaten zusammengestellt.
Wie wird die Umsatzsteuer auf der Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der Stromkostenbremse berechnet?
Die Umsatzsteuer wird auf den gesamten Rechnungsbetrag und zum vollen Preis (nicht zum geförderten Preis) ermittelt.
Nehmen wir einmal an dein Arbeitspreis beträgt 24 Cent/kWh netto (das sind 28,80 Cent/kWh brutto) und du hast einen Verbrauch von 2.900 kWh. Für die 2.900 kWh beträgt dein Netto Energiepreis nur 10 Cent/kWh. Die Differenz von 14 Cent/kWh netto bezahlt der Bund. Die Umsatzsteuer muss aber trotzdem in voller Höhe von dir bezahlt werden.
Machen wir es konkret:
Dein Energiepreis: 24 Cent/kWh netto * 2.900 kWh = 696 EUR netto
Deine Umsatzsteuer: (28,80 Cent/kWh brutto – 24 Cent/kWh netto) = 4,80 Cent/kWh * 2.900 kWh = 139,20 EUR
Insgesamt würdest du zahlen: 696 EUR + 139,20 EUR = 835,20 EUR.
Deine Stromkostenbremse:
24 Cent/kWh netto -10 Cent/kWh netto = 14 Cent/kWh * 2900 kWh = - 406,00 EUR
Nach Abzug der Stromkostenbremse zahlst du: 835,20 – 406 = 429,20 EUR
Muss ich beim Wechsel meines Stromversorgers (z. B. bei Umzug) etwas beachten, damit ich die Stromkostenbremse auch tatsächlich erhalte?
Nein. Die Stromkostenbremse wird automatisch auch bei deinem neuen Lieferanten wirksam. Bei deinem vorherigen Lieferanten erhaltest du die Stromkostenbremse bis zum letzten Tag des Vertragsverhältnisses. Eine Mitnahme von nicht verbrauchten Kilowattstunden (kWh) ist nicht möglich.
Wie wird abgerechnet, wenn ich im Zeitraum, in dem der Stromkostenzuschuss gilt, den Tarif bei meinem Stromversorger wechsle?
Bei einem Wechsel des Produkts erfolgt eine klare zeitliche Abgrenzung auf der Rechnung. So kannst du klar nachvollziehen, welche Preisbestandteile für welchen Zeitraum herangezogen wurden.
Wo erfahre ich meinen Stromverbrauch?
Die Höhe deines letzten Jahresstromverbrauches findest du entweder auf deiner Jahresabrechnung oder in deinem Kund:innenprotal auf mein.oekostrom. Du kannst den Jahresverbrauch auch bei deinem Netzbetreiber erfragen. Hier findest du eine Liste mit den Kontaktdaten der größten Netzbetreiber in Österreich.
Was, wenn mein Verbrauch unter 2.900 kWh liegt?
Ein-Personen-Haushalte oder Haushalte mit geringem Stromverbrauch, die weniger als 2.900 kWh verbrauchen, erhalten den Stromkostenzuschuss für ihren gesamten Jahresverbrauch .
Was passiert mit dem Stromverbrauch über 2.900 kWh?
Jede Kilowattstunde, die über dem Grundkontingent von 2.900 kWh verbraucht wird, wird zum vertraglich vereinbarten Energiepreis des Lieferanten verrechnet.
Was, wenn mein Energiepreis unter 10 ct/kWh liegt?
Kund:innen, die einen Energiepreis haben, der unter 10 ct/kWh (netto) liegt, erhalten keinen Stromkostenzuschuss des Bundes.
Wird der Stromkostenzuschuss auch für Nebenwohnsitze gelten?
Ja. Denn ausschlaggebend ist, dass man einen eigenen Stromliefervertrag für einen Zählpunkt hat und nicht die Wohnform. Die zusätzliche Unterstützung für größere Haushalte gilt allerdings nur für den Hauptwohnsitz.
Gilt die Stromkostenbremse für mich?
Die Stromkostenbremse gilt für alle privaten Haushalte, deren Zählpunkte mit den Lastprofilen H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) oder HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt) gekennzeichnet sind.
Rund 90 % der oekostrom AG-Privatkund:innenzählpunkte sind H0, HA oder HF-Lastprofile und werden somit durch die Stromkostenbremse entlastet. Rund 3,5 % der oekostrom AG-Privatkund:innen erhalten keinen Zuschuss, weil bei ihnen kein H-Lastprofil hinterlegt ist.
Die Information, welches Lastprofil deinem Zählpunkt zugeordnet wurde, findest du in den Unterlagen deines Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag). Hier haben wir dir außerdem eine Liste mit den größten Netzbetreibern Österreichs inklusive Kontaktdaten zusammengestellt.
Für Haushalte mit mehr als einem Zähler: Wird die Stromkostenbremse für jeden Zählpunkt wirksam?
Nein. Du erhältst den Zuschuss für jeden Zählpunkt, dem ein begünstigtes standardisiertes Lastprofil (H0, HA, HF) zugeordnet wurde. Dies ist meist der Hauptzähler. Somit ist etwa der Stromverbrauch für Warmwasserboiler oder Stromheizungen, die mit einem separaten Zähler gemessen werden, nicht anspruchsberechtigt.
Gibt es auch eine Preisbremse für Heizkosten?
Heizkosten werden durch die Stromkostenbremse nicht unterstützt. Gefördert wird nur ein Grundverbrauch an Strom in Höhe von 2.900 kWh pro Jahr.
Wie wird der neue monatliche Teilzahlungsbetrag genau berechnet?
Der Abrechnungszeitraum von Stromrechnungen beträgt im Regelfall (bei jährlicher Abrechnung) ein Jahr, das sich aber meist nicht mit dem Kalenderjahr deckt. Der Zeitraum kann z. B. von 8. Februar 2023 bis 7. Februar 2024 laufen. Stromlieferanten berechnen für den erwarteten Verbrauch einen Jahresbetrag. Dieser Betrag wird dann in mehreren Teilzahlungsbeträgen abgerechnet, bei der oekostrom AG monatlich. Wenn die Stromkostenbremse in Kraft tritt, errechnet der Stromlieferant den voraussichtlichen Förderzuschuss, den der Bund übernehmen wird. Dieser Betrag wird dann aliquot bei den Teilzahlungsbeträgen abgezogen. Bei monatlicher Rechnung also 1/12 des kompletten Betrags (für einen Monat).
Wir informieren dich über den reduzierten Preis und die zu erwartenden Teilbeträge. Je nach tatsächlichem Verbrauch gibt es dann am Ende des Abrechnungszeitraums ein Guthaben oder, bei höherem Verbrauch, eine Nachzahlung.
Wann merke ich die Entlastung durch die Stromkostenbremse?
Ab 1. Dezember 2022 kommt der vergünstigte Preis direkt bei der nächsten Jahresrechnung und auch bei zukünftigen Teilbetragszahlungen an.
Ändert sich mein monatlicher Teilzahlungsbetrag aufgrund der Stromkostenbremse?
Ja, der Stromkostenzuschuss des Bundes (Stromkostenbremse) wird bereits beim monatlichen Teilzahlungsbetrag von Dezember 2022 berücksichtigt. Der Zuschuss durch die Stromkostenbremse wird auch auf der Jahresabrechnung ausgewiesen.
Gibt es weitere Maßnahmen für größere Haushalte?
Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen auf Antrag ein Zusatzkontingent erhalten. Die Details zum Zusatzkontingent werden aktuell vom Finanzministerium erarbeitet
Wie hoch ist der Stromkostenergänzungszuschuss und für wen gilt er?
Für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 wird der Stromkostenergänzungszuschuss für jede zusätzliche Person, für die zum Stichtag 1. Februar 2023 die Adresse im zentralen Melderegister (ZMR) als Hauptwohnsitz ausgewiesen ist, einmalig gewährt, und zwar in Höhe von EUR 61,25. Ein Antrag auf den Stromkostenergänzungszuschuss für diesen Zeitraum kann gestellt werden.
Für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31.Dezember 2023 wird er für jede zusätzliche Person, für die zum Stichtag 1. Juli 2023 die Adresse im ZMR als Hauptwohnsitz ausgewiesen ist, einmalig gewährt, und zwar in Höhe von EUR 52,50. Ein Antrag auf den Stromkostenergänzungszuschuss für diesen Zeitraum kann von 3. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 gestellt werden.
Wie wird der Stromkostenergänzungszuschuss gewährt?
Aktuell sind uns noch keine Details zur Abwicklung des Stromkostenergänzungszuschusses bekannt. Sobald wir Detailinformationen dazu erhalten, geben wir diese natürlich umgehend an unsere Kund:innen weiter
Was ist der Netzkostenzuschuss?
Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Zahlung der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss (NKZ). Dieser wird für 75 Prozent der Netznutzungsentgelte gewährt, die vom Netzbetreiber verrechnet werden, und ist mit maximal EUR 200 pro Jahr – je nach Höhe des Verbrauchs – begrenzt.
Die Befreiung von den EAG-Förderkosten kann bei Erfüllung der Voraussetzungen über Antrag bei der GIS unter gis.at/befreien/eag-kostenbefreiung erfolgen.
Wann erhalte ich den Netzkostenzuschuss?
Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 gewährt.
Warum orientiert sich der Netzkostenzuschuss an der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Erneuerbaren-Förderkosten?
Die Daten zu einkommensschwachen Haushalten gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) liegen den Netzbetreibern vor, da sie diesen keine EAG-Förderkosten verrechnen dürfen. Der Netzkostenzuschuss kann somit ohne separaten Antrag sofort gewährt werden. Andere bonitätsrelevante Daten zu ihren Kund:innen sind den Lieferanten bzw. Netzbetreibern aus guten Gründen nicht bekannt. Die Befreiung von den EAG-Förderkosten kann bei Erfüllung der Voraussetzungen über Antrag bei der GIS unter gis.at/befreien/eag-kostenbefreiung erfolgen.
Umfasst die Stromkostenbremse auch Netzkosten, Abgaben und Steuern?
Nein. Verbrauchsunabhängige Netzkosten, Steuern und Abgaben sind von der Stromkostenbremse nicht umfasst.
Wirken sich die Stromkostenbremse des Bundes und andere Unterstützungen wie Strompreisrabatt eines Bundeslandes oder der Energiekostenausgleich negativ aufeinander aus?
Nein. Der Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich und der Energiekostenausgleich des Bundes in Höhe von EUR 150 werden zusätzlich gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Energiekostenausgleich
Ich habe den Energiekostenausgleich beantragt. Hat das geklappt?
Für alle, die den Energiekostenausgleich bereits beim Bundesrechenzentrum beantragt haben, ist es seit September 2022 möglich, den Status des Antrages abzufragen. Auf https://www.energiekostenausgleich.gv.at/ wird nach Anklicken von „Status prüfen“ und Eingabe von Gutscheinnummer und Prüfziffer der aktuelle Status des Antrags angezeigt.
Wo finde ich mehr Informationen zum Energiekostenausgleich?
Für weitere Informationen rufe www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich auf oder kontaktiere die Hotline 050 233 798.
Wann erhalte ich den Energiekostenausgleich?
Seit April 2022 wird die Gutschrift auf deiner nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.
Wenn du erst kürzlich deine Jahresabrechnung erhalten hast – und der Energiekostenzuschuss noch nicht abgerechnet worden ist – dann wird deine Gutschrift garantiert bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.
Wie erhalte ich den Energiekostenausgleich?
Der Energiekostenzuschuss des Bundes wurde im Mai und Juni 2022 als Gutschein im Wert von 150 € direkt vom Bundesrechenzentrum per Brief an alle privaten Haushalte in Österreich verschickt. Um den Gutschein einzulösen, musst du nur ein paar Angaben machen (genaue Instruktionen im Brief des Bundesrechenzentrums).
Wenn du den Gutschein in Anspruch nimmst, werden dir 150 € auf deiner nächsten Jahresabrechnung gegengerechnet.
Photovoltaik & Einspeiser
Wie viel bekommt man bei der oekostrom AG pro kWh eingespeister Energie?
Unsere aktuellen PV-Einspeisetarife findest du auf www.oekostrom.at/photovoltaik/ . Wenn dir einer unserer Tarife zusagt, kannst du dort deine Einspeiseanlage auch gleich anmelden.
Ich möchte eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach in Betrieb nehmen. Wie ist der Ablauf?
Welche Schritte notwendig sind, um eine Photovoltaikanlage auf deinem Dach oder im Garten deines Einfamilienhauses in Betrieb zu nehmen, ist je nach Bundesland, Netzbetreiber und Anlageninstallateur (Elektriker) unterschiedlich.
Grob besteht der Ablauf aus folgenden Schritten:
- Daten erheben: Wenn du eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen möchtest, musst du ein paar grundsätzliche Daten erheben, wie etwa deinen zukünftigen Strombedarf, die vorhandene Fläche, die optimale Anlagengröße, Leitungsführung, Standort für den Wechselrichter etc.
- Anlageninstallateur (Elektriker) wählen: Mit den ermittelten Eckdaten kannst du dir Angebote von Elektrounternehmen einholen, die Photovoltaikanlagen errichten.
- Baugenehmigung: Je nach Bundesland muss für die Sonnenergieanlage eine Baugenehmigung eingeholt werden. Wende dich dafür am besten an deine Wohnsitz-Gemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft.
- Stromabnehmer: Hast du dich dazu entschlossen, die Anlage zu bauen, kannst du bereits einen Einspeisetarif für deine überschüssige Energie bei einem Stromversorger wie der oekostrom AG anmelden (unsere aktuellen Einspeisetarife findest du auf oekostrom.at/photovoltaik). In der Regel wird der Stromversorger, der die Überschussenergie abnimmt, bei der Beantragung des Zählpunktes beim Netzbetreiber bekanntgegeben.
- Zählpunkt: Im nächsten Schritt beantragst du den Zählpunkt für deine Einspeiseanlage bei deinem lokalen Netzbetreiber. Meist wird bereits hier der gewünschte Stromversorger, der die überschüssige Energie aus deiner Anlage abnimmt. bekanntgegeben.
- Zählertausch: Sobald deine Photovoltaikanlage fertiggestellt wurde, übermittelst du die Fertigstellungsmeldung an deinen lokalen Netzbetreiber. Mit dem Netzbetreiber wird dann ein Termin für den Zählertausch auf einen neuen bidirektionalen Zähler vereinbart.
- Netzzugangsvertrag: Wurde der Zähler für die Überschusseinspeisung vom Netzbetreiber montiert, erhältst du von diesem den Netzzugangsvertrag.
- Einspeisung & Vergütung: Den Netzzugangsvertrag sowie den Zählpunkt musst du nun noch bei deinem gewünschten Stromversorger (z.B. der oekostrom AG) bekanntgeben. Sobald alle Unterlagen vorliegen, kann die Einspeisung beginnen, und die Vergütung für die eingespeiste Menge wird ausbezahlt.
Je nach Serviceauftrag mit dem Elektriker unterstützt dieser bei der Beantragung der Baugenehmigung, des Zählpunktes sowie dem Netzzugangsvertrag für die Photovoltaikanlage.
Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung eines Einspeisetarifes bei der oekostrom AG?
Für die Vergütung deiner eingespeisten Energie brauchen wir folgende Daten und Unterlagen von dir:
- Netzzugangsvertag deines Netzbetreibers für die Einspeise-Anlage (bekommst du nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage von deinem Netzbetreiber)
- Zählpunktbezeichnung der Einspeise-Anlage (33-stellig, beginnt mit AT0… und wird von deinem Netzbetreiber bekanntgegeben)
- Engpassleistung der Einspeise-Anlage (gebaute Anlagengröße in kWp)
Wenn dir alle diese Daten und Unterlagen schon bei der Anmeldung vorliegen, kannst du sie für eine möglichst schnelle Abwicklung direkt in unserem Anmeldeformular auf www.oekostrom.at/photovoltaik hochladen. Sollten dir diese Daten bei der Anmeldung noch nicht vorliegen, kannst du sie per E-Mail an service@oekostrom.at nachreichen.
Wie kann ich bei der oekostrom AG einen Einspeisetarif für meine Photovoltaikanlage anmelden?
Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der oekostrom AG ist ganz einfach! Gehe auf www.oekostrom.at/photovoltaik , wähle einen passenden Einspeisetarif aus und fülle unser Online-Formular aus.
Unsere Einspeisetarife gelten für Anlagen mit einer Engpassleistung kleiner 50 kWp. Typischerweise betrifft das Einfamilienhäuser mit einer oder mehreren Sonnenenrgieanlagen am Dach. Solltest du eine höhere Engpassleistung haben, erstellt unser Direktvermarktung-Team gerne ein individuelles Angebot. Schick' uns gleich eine Kontaktanfrage auf www.oekostrom.at/handel.
oekostrom AG
Wer garantiert mir, dass der Strom der oekostrom AG wirklich aus 100 % erneuerbaren Energiequellen aus Österreich stammt?
Die oekostrom AG lässt sämtliche Stromeinkäufe und -lieferungen regelmäßig durch das unabhängige Prüfinstitut TÜV AUSTRIA überprüfen. Neben dieser regelmäßigen Kontrolle entspricht unser Premiumtarif oeko Fix den strengen Richtlinien des Österreichischen Umweltzeichen UZ 46 „Grüner Strom“ des Klimaschutzministeriums und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
oekostrom AG-Kund:innen können auf ihrer Stromrechnung die genaue Zusammensetzung ihrer Stromlieferung kontrollieren.
Beliefert die oekostrom AG Kund:innen in ganz Österreich?
Ja natürlich! Die oekostrom AG beliefert das gesamte Bundesgebiet, sofern ein Netzverbund im regionalen Leistungssystem besteht.
Warum sollte ich Ökostrom von der oekostrom AG beziehen?
Seit unserer Gründung im Jahr 1999 setzen wir uns aktiv gegen die Klimakrise, für die Energiewende, Umwelt- und Naturschutz ein – und nicht erst, seit Klimaschutz im Trend ist und auf der politischen Agenda steht. Immer schon war uns Transparenz wichtig, am Strommarkt und gegenüber unseren Kund:innen und Aktionär:innen. Deshalb haben wir uns für verpflichtende Stromkennzeichnung in Österreich stark gemacht, engagieren uns gegen grenznahe Atomkraftwerke und arbeiten eng mit Umwelt-NGOs zusammen. Mit den Beiträgen unserer Kund:innen und den Investments unserer Aktionär:innen finanzieren wir den Ausbau unseres Kraftwerkparks und treiben so die Energiewende aktiv voran.
Woher kommt der Strom der oekostrom AG?
Unser Strom stammt aus sauberen österreichischen Kraftwerken, von mehr als 2.000 Sonnenenergieanlagen unserer Kund:innen und unseren eigenen Windrädern. Damit leisten wir bereits heute einen aktiven Beitrag gegen die Klimakrise und für eine saubere Energiezukunft.
Wer steckt hinter der oekostrom AG?
Die oekostrom AG ist eine unabhängige Beteiligungsgesellschaft im Eigentum von mehr als 3.000 Aktionär:innen, die Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen vertreibt, eigene Ökostromanlagen errichtet und betreibt und auch verschiedene Energieeffizienzprojekte ins Leben ruft. Im Unterschied zum Mitbewerb liefert die oekostrom AG garantiert keinen Strom aus Atom- oder fossilen Kraftwerken und ist auch nicht Tochter eines mit Atomstrom handelnden Unternehmens – das ist einfach nicht unser Stil. Mehr zu Infos zu unseren Aktionär:innen findest du hier.
Steigende Energiepreise
Wie sieht das Verhältnis verkaufte zu selbst produzierte Strommenge in der oekostrom AG-Gruppe aus?
Die oekostrom AG hat im Jahr 2022 rund 254 GWh Strom an Kund:innen verkauft. Davon stammten etwa 40 GWh (rund 16 %) aus eigener Produktion.
In unseren eigenen ökologischen Kraftwerken auf Basis von Wind und Sonnenenergie haben wir 2022 insgesamt rund 107 GWh produziert. Diese Kraftwerke stehen nicht nur in Österreich, sondern auch in den Nachbarländern Slowakei (PV-Anlagen) sowie Deutschland und Tschechien (Windenergie). Der Strom aus den ausländischen Kraftwerken wird in das jeweilige nationale Netz eingespeist.
Der Strom aus unseren österreichischen Kraftwerken geht zu einem Teil in den sogenannten „Fördertarif“ der OeMAG, der staatlichen, österreichischen Ökostromabwicklungsstelle. Dieser von uns ökologisch erzeugte Strom kommt zwar am Ende bei den Menschen in Österreich an, steht uns aber nicht direkt für die Belieferung unserer Kund:innen zur Verfügung.
Den restlichen Teil unseres selbst produzierten Stroms, im Jahr 2022 etwa 40 GWh, können wir für die Belieferung unserer Kund:innen nutzen.
Warum steigen die Energiepreise auch bei der oekostrom AG? Sind Wind und Sonne etwa teurer geworden?
Für volatile Strommengen, also Energie aus nicht ständig verfügbaren Stromquellen wie Sonne und Wind, müssen wir für jene Zeiten, zu denen kein Wind weht und die Sonne nicht scheint, Strom zukaufen. Und das zu den Konditionen, die die Großhandelsmärkte für Strom vorgeben. Nur so können wir eine durchgängige Versorgung unserer Kund:innen gewährleisten. Neben den Energiemengen aus unseren eigenen Kraftwerken und jenen unserer mehr als 2.000 Kund:innen, die den Überschussstrom aus ihren Sonnenenergieanlagen an uns verkaufen, beziehen wir den Großteil des Stromes, den wir an unsere Kund:innen liefern, zu den Konditionen der Großhandelsmärkte für Strom bei Betreiber:innen ökologischer Kraftwerken in Österreich.
Ich habe ein Schreiben bekommen, dass sich mein Strompreis und damit der Teilbetrag erhöht. Warum? Und was kann ich tun?
Wenn du mit der Preisanpassung nicht einverstanden bist, kannst du deinen Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Schreibens kostenlos kündigen – entweder über den Postweg oder per E-Mail an service@oekostrom.at.
Wenn du deinen Vertrag kündigen willst, beliefern wir dich noch weitere drei Monate lang mit oekostrom – und zwar zu den bisher geltenden Konditionen.
Bitte beachte im Falle einer Kündigung, dass du rechtzeitig einen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließen musst.
Ich habe eine Preisgarantie: kann sich mein Strompreis trotzdem erhöhen?
Nein, eine Preiserhöhung während einer bestehenden Preisgarantie ist ausgeschlossen.
Muss ich Änderungen der AGBs akzeptieren?
Ganz einfach beantwortet: nein. Wenn du mit den Änderungen nicht einverstanden bist, kannst du den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Schreibens kostenlos kündigen – sowohl über den Postweg als auch per E-Mail an service@oekostrom.at.
Wenn du den Vertrag kündigst, wirst du von uns noch weitere drei Monate zum bisherigen Preis beliefert – außer natürlich, du hast schon einen anderen Energielieferanten gefunden.
Bitte beachte daher, dass du im Falle einer Kündigung rechtzeitig einen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließen musst.
Ich habe ein Schreiben bekommen, dass die AGB für Strom bzw. Gas angepasst wurden. Was heißt das für mich?
Bei gesetzlichen Änderungen sind Energieanbieter:innen dazu berechtigt, Preisanpassungen aufgrund gewisser Umstände auch unterjährig innerhalb eines laufenden Vertrages vorzunehmen. Fallen diese Umstände weg, müssen Energieanbieter:innen den Energiepreis dahingehend korrigieren.
Eine mögliche Nachzahlung kann auch mit einer Ratenzahlung beglichen werden. Damit diese gesetzlichen Änderungen auch für Kund:innen der oekostrom AG gelten, müssen wir zunächst die geltenden AGB anpassen. Diese Anpassungen der AGB bedeuten allerdings nicht unbedingt, dass der Strompreis für dich erhöht wird. Solltest du betroffen sein, dann informieren wir dich sofort auf dem Postweg oder per E-Mail.
Warum steigt der Preis für Ökostrom, wenn die Gaspreise steigen?
Auch wenn wir Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen und zu 100 % in Österreich produzieren und vertreiben, können wir die Strombörsen, die von fossilen Energieträgern dominiert werden, leider nicht beeinflussen. Sie sind Taktgeber für den gesamten Markt und bestimmen daher auch den Preis für österreichische ökologische Wind-, Sonnenergie- und Wasserkraftwerke. Auch diese müssen ihren Strom an den Marktpreis anpassen.
Unsere Mission: Langfristig kann nur der Ausbau erneuerbarer Energien den Strompreis senken.
Warum sind die Strompreise seit Ende 2021 / Anfang 2022 so stark gestiegen?
Die Preiseskalation am Energiemarkt ist wesentlich durch den stark steigenden Gaspreis getrieben. Noch immer wird vielerorts Gas zur Produktion von Strom verwendet. Dadurch hat der steigende Gaspreis eine direkte Auswirkung auf den Strompreis.
Der Gaspreis ist Ende 2021 / Anfang 2022 aufgrund von politischen Veränderungen in die Höhe getrieben worden. Bekannte Konflikte, die auch die europäische Gasversorgung betreffen, lassen die Preise durch die Decke gehen. Ein Grund mehr, endlich für ein Umdenken am Markt zu sorgen und einen kraftvollen Ausbau der sauberen Energiequellen Sonne und Wind weiter zu forcieren.
Ist die Stromversorgung bei der oekostrom AG gesichert?
Die oekostrom AG handelt 100 % fair. Deshalb konzentrieren wir uns auf eine langfristige und vor allem nachhaltige Beschaffungsstrategie. Durch stark volatile Strompreise kann es kurzfristig auch bei uns zu Kürzungen bei der Beschaffung von Strommengen kommen. Aber wir halten unsere Versprechen und stoppen in diesem Fall die Aufnahme von Neukund:innen. Eine sichere Versorgung unserer Bestandskund:innen ist und bleibt unsere oberste Priorität. Denn wer Fairness wählt, wird auch garantiert fair behandelt.
Kund:innenportal
Ich habe mein Passwort für das Kund:innenportal mein.oekostrom.at vergessen, was jetzt?
Durch Klick auf den Link „Passwort zurücksetzen“ erhältst du umgehend eine E-Mail mit einem Link für ein neues Passwort für unser Kund:innenportal.
Wie lautet mein Username für das Kund:innenportal mein.oekostrom.at?
Als Benutzername haben wir die E-Mail Adresse hintergelegt, die du beim Vertragsabschluss im Wechselformular angegeben hast.
Wie kann ich ein Passwort für das Kund:innenportal mein.oekostrom.at bestimmen?
Nach deinem Vertragsabschluss hast du eine E-Mail mit einem Link erhalten. Über diesen kannst du dein Passwort ganz einfach selbst wählen. Sollte der Link nicht mehr gültig sein, kannst du unter Passwort zurücksetzen dein Passwort neu vergeben.
Wo kann ich mich in das Kund:innenportal einloggen?
Du kannst dich jederzeit über den Login-Button - rechts oben auf unserer Website - auf mein.oekostrom.at in unser Kund:innenportal einloggen.
Vertrag & Daten ändern
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Wenn du deinen Vertrag kündigen möchtest, kannst du das schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail an service@oekostrom.at erledigen – natürlich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Wie lange ist meine Vertragsbindung?
In der Regel beträgt die Vertragsbindung 12 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kannst du deinen Vertrag unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jederzeit auflösen.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Du kannst über unser Kund:innenportal mein.oekostrom.at im Menüpunkt "Vertragspartner:in" deine Bankverbindung aktualisieren. Oder du sendest uns eine E-Mail an service@oekostrom.at, schicke uns am besten deine Kund:innennummer mit. Gerne übermitteln wir dir das entsprechende Formular.
Ich habe meinen Namen geändert. Was muss ich tun?
Bei einer Namensänderung (z.B. im Zuge einer Heirat) sende uns bitte die entsprechende Urkunde (z.B. Heiratsurkunde). Wir geben die Änderung auch deinem Netzbetreiber bekannt. Allerdings wissen wir nicht, ob er auch gratuliert. Wir machen es jedenfalls gleich hier auf diesem Weg!
Ich möchte meinen Vertrag auf eine andere Person ummelden. Was muss ich tun?
Für eine Ummeldung benötigen wir von dir eine Abmeldung und von der / dem neuen Vertragspartner:in einen neuen Energieliefervertrag.
Wo kann ich meinen Umzug bekannt geben?
Du kannst deinen Umzug im Kund:innenportal auf mein.oekostrom.at im Menüpunkt „Umzug“ bekanntgeben. Wenn du auch in deiner neuen Wohnung mit 100 % oekostrom beliefert werden möchtest, setze unbedingt den Haken bei "Ja, ich möchte auch in meinem neuen Zuhause von der oekostrom AG versorgt werden und von den Neukund:innen-Konditionen profitieren." auf der Umzug-Seite im Kund:innenportal. Schließe dann einen neuen Stromvertrag über unser Wechselformular ab. Das geht in nur wenigen Schritten, da deine Daten bereits vorausgefüllt sind.
Die / der Vertragspartner:in ist gestorben. Was muss ich tun?
Zunächst: unser herzliches Beileid! Rund um den Energieliefervertrag deines verstorbenen Angehörigen gibt es ein paar Dinge zu beachten. Aber keine Sorge! Wir unterstützen dich dabei.
Für eine schnelle Bearbeitung sende bitte die Sterbeurkunde und den aktuellen Zählerstand an service@oekostrom.at. Bitte gib uns auch die Kontaktdaten der / des Notar:in bekannt, die / der die Verlassenschaft abwickelt. Wir hinterlegen sie / ihn bis zur Beendigung der Verlassenschaft als Rechnungsempfänger:in in unserem System. Oder du übermittelst uns direkt eine Kopie des Einantwortungsbeschlusses.
Solltest du in diesem Haushalt weiterhin echten oekostrom beziehen wollen, ist der Abschluss eines neuen Vertrages notwendig. Lege dazu einfach einen passenden Tarif auf https://oekostrom.at/strom/ fest und wähle im Anmeldeformular „Neuanmeldung“ aus. Wir freuen uns, wenn du mit diesem Anschluss auch weiterhin bei uns Kund:in bleibst.
Zahlung
Wann bekomme ich den „Freund:innen-werben-Freund:innen“-Bonus?
Wer seine Freund:innen von klimafreundlicher Energie der oekostrom AG überzeugt, bekommt 10 € von uns aufs Konto überwiesen. Auch die geworbenen Freund:innen erhalten 10 € auf ihrer Jahresabrechnung gutgeschrieben. Eine Win-Win-Win Situation: Für dich, deine Freund:innen und für das Klima.
Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?
Du hast bei uns die Möglichkeit, eine Nachzahlung deiner Jahresabrechnung in Raten zu begleichen. Wenn du dieses Angebot in Anspruch nehmen willst, melde dich unter service@oekostrom.at bei uns – gemeinsam finden wir sicher eine Lösung!
Was sind Rückläuferspesen?
Rückläuferspesen werden uns von deiner Bank verrechnet, wenn bei deinem SEPA- Lastschriftmandat nicht abgebucht werden konnte (z.B. wegen falscher Kontodaten, Nichtdeckung) Diese Kosten müssen wir leider an dich weiterverrechnen.
Ich habe erhöhten Stromverbrauch aufgrund einer Trockenlegung. Was kann ich tun?
Sende uns einfach die Bestätigung über den zusätzlichen Stromverbrauch (z.B. die Rechnung der Trockenlegungsfirma). Du bekommst dann von uns deine Aufstellung über den Mehrverbrauch, den du deiner Versicherung vorlegen kannst. In der nächsten Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge wieder neu berechnet. Sollte der Teilzahlungsbetrag zu hoch bemessen sein, kontaktiere uns unter service@oekostrom.at, und wir passen den Teilzahlungsbetrag entsprechend an.
Wie kann ich den Teilzahlungsbetrag anpassen?
Wenn sich dein Verbrauchsverhalten geändert hat und der Teilzahlungsbetrag deshalb zu hoch oder zu niedrig bemessen wird, kontaktiere uns einfach unter service@oekostrom.at, und wir prüfen das gerne für dich. Ehrenwort!
Wie errechnen sich die monatlichen Teilzahlungsbeträge?
Als Neukund:in gibst du deinen durchschnittlichen Verbrauch bei Vertragsabschluss online an. Anhand der von dir angegebenen Daten wird der Teilzahlungsbetrag errechnet. Sobald deine erste Jahresabrechnung erfolgt ist, bemessen wir die monatlichen Teilzahlungsbeträge anhand des durchschnittlichen Jahresverbrauchs, den uns dein Netzbetreiber bekanntgegeben hat.
Wann erhalte ich den Neukund:innenbonus?
Sämtliche Rabatte werden erst nach zwölf Monaten in deiner Jahresabrechnung berücksichtigt – und nicht in den monatlichen Teilzahlungsbeträgen.
Wann wird der Teilzahlungsbetrag von meinem Konto abgebucht?
Der Teilzahlungsbetrag wird immer am 5. des Monats von deinem Konto eingezogen.
Rechnung
Erhalte ich eine Gesamtrechnung für Energie und Netz?
Das hängt von deinem jeweiligen oekostrom-Tarif ab. Es gibt sowohl Tarife mit Gesamtrechnung (inkl. Netzkosten, Steuern und Abgaben) als auch Tarife, bei denen Energie, Netzkosten, Abgaben und Steuern getrennt abgerechnet werden. Bei einer getrennten Abrechnung erhältst du zwei Rechnungen: Neben der Energierechnung der oekostrom AG werden Netzkosten, Abgaben und Steuern von deinem örtlichen Netzbetreiber separat verrechnet.
Wer liest den Zählerstand ab?
Dein Netzbetreiber liest deinen Zählerstand ab oder schätzt diesen aufgrund vergangener Ablesungen. Im Kund:innenportal der oekostrom AG mein.oekostrom kannst du deinen Zählerstand zusätzlich selber bekannt geben.
Übrigens: Bei Smart Metern wird der Zählerstand automatisch an den Netzbetreiber und an uns gemeldet. In dem Fall ist eine Ablesung oder separate Bekanntgabe im Kund:innenportal nicht erforderlich.
Wann erhalte ich meine Jahresabrechnung?
Wir erstellen deine Jahresabrechnung, sobald dein örtlicher Netzbetreiber deinen Verbrauch bei uns gemeldet hat. Wann genau du die Jahresabrechnung erhältst, hängt von deinem örtlichen Netzbetreiber ab. Bei einem Lieferantenwechsel ist es möglich, dass weniger als 12 Monate abgerechnet werden.
Mein Gasverbrauch ist auf der Rechnung viel zu hoch. Ist bei der Ablesung ein Fehler passiert?
Auf deinem Gaszähler wird dein Verbrauch in m3 angezeigt. Die Abrechnung erfolgt jedoch in kWh. Deshalb muss dein Gasverbrauch für die Abrechnung von m3 in kWh umgerechnet werden. Den Umrechnungsfaktor findest du auf deiner Jahresabrechnung.
Ich kenne mich auf meiner Stromrechnung nicht aus. Gibt es eine Rechnungserklärung?
Ja, wir haben eine umfassende Rechnungserklärung für dich zusammengestellt, auf der die einzelnen Positionen deiner Stromrechnung genau erläutert werden. Diese findest du unter unseren Downloads: www.oekostrom.at/downloads
Solltest du noch weitere Informationen benötigen, beantworten wir deine Fragen gerne persönlich.
Abwicklung & Wechsel
Was passiert, wenn ich die Sicherheitsleistung nicht überweise?
Überweist du die Sicherheitsleistung nicht, müssen wir deinen Antrag leider als storniert betrachten.
Wann bekomme ich die Sicherheitsleistung rückerstattet?
Wir hinterlegen die Sicherheitsleistung in deinem Kund:innenkonto. Du bekommst diese im Zuge der Endabrechnung rückerstattet.
Muss ich die Sicherheitsleistung überweisen?
Ja. Erst wenn du die Sicherheitsleistung auf unserem Konto eingezahlt hast, kommt der Energieliefervertrag mit der oekostrom AG zustande, und wir können die Anmeldeformalitäten fortsetzen.
Warum bekomme ich eine Sicherheitsleistung vorgeschrieben?
Wir führen bei all unseren Neukund:innen eine Bonitätsprüfung mittels einer Systemabfrage bei der KSV1870 Information GmbH durchgeführt. Gemäß § 26 Datenschutzgesetz hast du einmal jährlich die Möglichkeit einer kostenlosen Selbstauskunft.
Sollte deine Selbstauskunft zu einem anderen Ergebnis führen, kannst du uns dieses gerne an service@oekostrom.at übermitteln. Wir überprüfen den Vorgang gerne erneut für dich.
Wie erfolgt die Endabrechnung zum Lieferantenwechsel?
Im Zuge des Lieferantenwechsels erhältst du von deinem bisherigen Versorger bzw. Netzbetreiber eine Endabrechnung. Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand entweder abzulesen oder zu berechnen. Um eine exakte Endabrechnung sicherzustellen, lies am besten den aktuellen Zählerstand selbst ab, wenn du Zugang zum Zähler hast, und gib diesen dem Netzbetreiber bekannt. Bei Smart Metern wird der Zählerstand automatisch abgelesen – eine separate Bekanntgabe ist dabei nicht erforderlich.
Was muss ich tun, wenn ich zur oekostrom AG wechseln will?
Der Wechsel zur oekostrom AG ist ganz unkompliziert! Einfach mit wenigen Klicks das Wechselformular auf oekostrom.at ausfüllen, und der Wechselprozess startet automatisch.
Kleiner Tipp: Nimm deine Jahresabrechnung schon vorab zur Hand. Denn um einen raschen Wechsel zu gewährleisten, sind die Angabe von Zählpunktnummer und Jahresverbrauch hilfreich.
Entstehen durch einen Lieferantenwechsel zur oekostrom AG zusätzliche Kosten?
Nein, der Lieferantenwechsel zur oekostrom AG ist kostenlos. Sämtliche Formalitäten zum Wechsel werden von uns erledigt – 100 % verlässlich.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreibern und Stromanbietern wie der oekostrom AG?
Die Netzbetreiber kümmern sich um die Errichtung und Instandhaltung des Stromnetzes in deiner Umgebung. Die Stromanbieter produzieren bzw. kaufen und verkaufen Strom, der dann über das Netz des Netzbetreibers in deine Steckdose gelangt. Abhängig von deiner Postleitzahl wird das Netz vom Netzbetreiber deiner Gemeinde betreut. Für die Errichtung und Instandhaltung des Netzes fallen Netzgebühren und Abgaben an. Die oekostrom AG entrichtet diese Gebühren und Abgaben bei den meisten Tarifen automatisch für dich. Die Positionen sind entsprechend in deiner Jahresabrechnung aufgeführt.
Aus welchen Gründen kann sich der Beginn der Belieferung verzögern?
In wenigen Fällen kann es zu Verzögerungen in der Belieferung kommen. Diese werden in der Regel durch eine Vertragsbindung bei deinem aktuellen Lieferanten oder durch fehlende oder falsche Daten auf deinem oekostrom AG-Vertrag verursacht. In diesem Fall informieren wir dich selbstverständlich per E-Mail.
Wie lange dauert der Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel dauert laut Wechselverordnung rund drei Wochen. Unmittelbar vor Lieferbeginn informieren wir dich nochmals über den genauen Zeitpunkt.
Wie lange dauert die Neuanmeldung?
Bei einer Neuanmeldung bemühen wir uns, das von dir angegebene Einzugsdatum einzuhalten und die Lieferung von sauberem Strom rechtzeitig zu beginnen. Je nach Netzbetreiber kann sich die Anmeldung jedoch verzögern, weil zum Beispiel zusätzliche Daten benötigt werden. In diesem Fall wirst du rechtzeitig von uns verständigt. Wir empfehlen, mindestens vier Wochen vor Einzug in die neue Wohnung einen Stromvertrag bei uns abzuschließen.
Was passiert, wenn der Wechsel nicht funktioniert? Wird mir dann der Strom abgedreht?
Mach dir keinen Kopf. Es ist gesetzlich garantiert, dass du weiterhin Strom beziehen kannst. Ein Anbieterwechsel muss innerhalb von drei Wochen durchgeführt werden, auch das ist eine gesetzliche Vorgabe.
Wo finde ich den Zählpunkt?
Die Zählpunktnummer findest du auf der ersten Seite deiner Jahresabrechnung bzw. kannst du diesen auch bei deinem Netzbetreiber erfahren. Wenn du neu in deine Wohnung eingezogen bist, kannst du den Zählpunkt nicht wissen, denn dieser befindet sich auf der Jahresabrechnung deiner Vormieter:innen. In diesem Fall ist für eine schnelle Abwicklung die Angabe der Zählernummer im Wechselformular hilfreich.
Der Unterschied zwischen Zählernummer und Zählpunktnummer ist ganz einfach: Während die Zählernummer die technische Gerätenummer deines Strom- und Gaszählers darstellt, lässt sich durch die Zählpunktnummer dein Energieverbrauch genau zuordnen.
Gas & Gasausstieg
Woher stammt das Gas der oekostrom AG?
Unser Gas stammt zu 100 % aus Österreich. Der Biogas-Anteil wird von drei Biogas- Anlagen in Salzburg, Vorarlberg und Niederösterreich bezogen. Der Erdgas-Anteil stammt zu 100 % aus Erdgasvorkommen in Niederösterreich.
Wie kann ich sicher sein, dass das Gas der oekostrom AG ohne Fracking gefördert wird?
Die oekostrom AG lässt sich von ihren Vorlieferant:innen garantieren, dass im Rahmen der Erdgasförderung alle österreichischen Umweltstandards eingehalten werden und dass für die Förderung ausdrücklich kein Fracking und keine Tiefsehbohrungen angewendet werden.
Werden Bestandskund:innen weiterhin mit Gas beliefert?
Ja! Bestandskund:innen werden bis zum Jahr 2030 weiterhin mit unseren Wärmeprodukten beliefert. Langfristig planen wir den kompletten Ausstieg aus dem Gas-Bereich. Wir bleiben aber eine verlässliche Partnerin und werden unsere Bestandskund:innen mit regelmäßigen Angeboten und Informationen beim Umstieg auf erneuerbare Energieformen unterstützen. Ab 1. Jänner 2031 stoppen wir den Gasverkauf auch für alle Bestandskund:innen. Wenn du ein Wärmeprodukt der oekostrom AG beziehst, wirst du rechtzeitig über das Ende deines Vertrages informiert.
Warum stoppt die oekostrom AG ihr Angebot für Wärmeprodukte?
Die oekostrom AG hat sich klar zum kompletten Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas bis 2030 bekannt. Wir halten unser Versprechen und stoppen daher schon jetzt die Belieferung von Neukund:innen mit unseren Wärmeprodukten. Ein Schritt, der aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Markt und aufgrund der Knappheit von klimafreundlich erzeugbarem Biogas absolut notwendig ist.
Ab wann stoppt die oekostrom AG ihr Angebot für Wärmeprodukte?
Ab 1. November 2022 bietet die oekostrom AG für Neukund:innen keine Gastarife mehr an.
Das sagen unsere Kund:innen
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