Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Wir haben unsere AGB für Strom aufgrund neuer rechtlicher Grundlagen in Österreich überarbeitet. Die Änderungen der AGB gelten ab 01.07.2022.

Änderung im Vergleich

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Strom der oekostrom GmbH für Vertrieb, Planung und Energiedienstleistungen, Laxenburgerstraße 2, 1100 Wien

Das sind die wichtigsten Neuerungen

  • Ratenzahlung: Sie haben in Zukunft die Möglichkeit, Nachzahlungen resultierend aus einer Jahresabrechnung im Zeitraum bis zur nächsten Jahresabrechnung in Raten zu begleichen. In begründeten Fällen können bis zu 18 Raten gewährt werden.
  • Preisänderungen: Erstmals sieht das Gesetz nun Regeln für Preisänderungen vor. Wir haben daher den Passus aus den AGB gestrichen und werden Preisänderungen zukünftig gemäß den Regelungen des § 80 Abs. 2 und 2a ElWOG 2010 durchführen. Für Sie wichtig ist das sogenannte „Symmetriegebot“. Dieses besagt, dass Preise künftig erhöht, aber gleichermaßen auch gesenkt werden, wenn sich die Rahmenbedingungen entsprechend entwickeln.
  • Kündigung: Vor Inkrafttreten jeder Strompreisanpassung oder AGB-Änderung haben Sie das Recht, den Stromliefervertrag binnen 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung zu kündigen.

Sind Sie mit den Änderungen einverstanden, brauchen Sie weiter nichts zu tun. Die Änderungen werden in diesem Fall automatisch wirksam.

Wenn Sie mit den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, können Sie den Vertrag innerhalb von 4 Wochen, nachdem Ihnen dieses Schreiben zugestellt wurde, jedenfalls kostenlos kündigen. Sie können dies schriftlich oder formfrei elektronisch durchführen.

Wenn Sie den Vertrag kündigen, werden Sie noch bis zum nach einer Frist von 3 Monaten folgenden Monatsletzten zu Ihrem bisherigen Preis und zu den bisher geltenden Konditionen weiter von uns beliefert, außer Sie werden bereits zu einem früheren Zeitpunkt von einem neuen Lieferanten beliefert. Bitte beachten Sie daher, dass Sie im Falle einer Kündigung rechtzeitig einen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließen müssen.

Bestehende Preisgarantien auf den Energiepreis (Arbeitspreis und Grundpreis) bleiben unabhängig von dieser AGB-Änderung selbstverständlich weiter bestehen.