FAQ Energiekostenausgleich

Hotline der Bundesregierung:
050 233 798

Auf dieser Seite finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Energiekostenausgleich bzw. Energiekostenzuschuss. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte direkt www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder wählen Sie die eigens von der Bundesregierung eingerichtete Hotline: 050 233 798

Was ist der Energiekostenausgleich?

Der Energiekostenausgleich ist ein Zuschuss zur Jahresabrechnung in Form eines Gutscheins, der vom Bundesrechenzentrum an alle privaten Haushalte verschickt wird.  Der Zuschuss soll unsere Kund:innen in Anbetracht der steigenden Energiekosten entlasten.

Wie hoch ist der Energiekostenausgleich?

Privaten Haushalten wird ein Gutschein in Höhe von 150 € ausgestellt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Anspruch auf den Energiekostenausgleich haben alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die in einem Kalenderjahr nicht mehr als 55.000 € (Höchstbemessungsgrundlage Einpersonenhaushalt) bzw. nicht mehr als 110.000 € (Höchstbemessungsgrundlage Zweipersonenhaushalt) verdienen.

Wie komme ich zu meinem Gutschein?

Der Gutschein wird in Form eines Briefes per Post direkt vom Bundesrechenzentrum an alle österreichischen Haushalte verschickt.

Wie kann ich den Gutschein einlösen?

Um den Gutschein einzulösen, müssen Sie einige persönliche Daten sowie Ihre Zählpunktnummer angeben und den Datenschutzbestimmungen zustimmen. Diese Angaben können Sie entweder auf dem Postweg an das Bundesrechenzentrum schicken, oder direkt auf einer zentralen Website eingeben. Genaue Instruktionen hierfür finden Sie im Brief vom Bundesrechenzentrum. Nachdem das Bundesrechenzentrum Ihren Anspruch auf den Gutschein geprüft hat, werden die 150 € auf Ihre nächste Jahresabrechnung von der oekostrom AG gutgeschrieben.

Wo finde ich meine Zählpunktnummer?

Die Zählpunktnummer finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Jahresabrechnung (Beispiel oekostrom Jahresabrechnung).

Wann wird der Gutschein eingelöst?

Das Bundesrechenzentrum plant den Versand der Briefe mit Ende April zu starten. Die Gutschrift wird bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt. Sollten Sie erst kürzlich Ihre Jahresabrechnung erhalten haben, so wird der Gutschein im nächsten Jahr berücksichtigt. Der Gutschein verfällt also nicht.

Wo finde ich mehr Informationen?

Mehr Informationen finden Sie direkt auf www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich bzw. telefonisch unter dieser Hotline: 050 233 798

oekostrom AG erklärt

oekostrom AG erklärt: Wie funktioniert der Energiekostenausgleich?

FAQs

Für alle, die den Energiekostenausgleich bereits beim Bundesrechenzentrum beantragt haben, ist es seit September 2022 möglich, den Status des Antrages abzufragen. Auf https://www.energiekostenausgleich.gv.at/ wird nach Anklicken von „Status prüfen“ und Eingabe von Gutscheinnummer und Prüfziffer der aktuelle Status des Antrags angezeigt.

Für weitere Informationen rufe www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich auf oder kontaktiere die Hotline 050 233 798.

Seit April 2022 wird die Gutschrift auf deiner nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Wenn du erst kürzlich deine Jahresabrechnung erhalten hast – und der Energiekostenzuschuss noch nicht abgerechnet worden ist – dann wird deine Gutschrift garantiert bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Der Energiekostenzuschuss des Bundes wurde im Mai und Juni 2022 als Gutschein im Wert von 150 € direkt vom Bundesrechenzentrum per Brief an alle privaten Haushalte in Österreich verschickt. Um den Gutschein einzulösen, musst du nur ein paar Angaben machen (genaue Instruktionen im Brief des Bundesrechenzentrums).

Wenn du den Gutschein in Anspruch nimmst, werden dir 150 € auf deiner nächsten Jahresabrechnung gegengerechnet.

oekostrom AG erklärt

Die Ereignisse am Energiemarkt überschlagen sich aktuell. Wir versuchen, Licht ins Dunkle zu bringen mit unserer Reihe an Erklärvideos.

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