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Alle Bilder weg? Es bleibt einem ja auch wirklich nichts erspart. Oder? Oh, Moment eigentlich schon – und noch wichtiger: auch der Umwelt.

Denn mit jedem Bild, das wir hier auf der Website ausblenden, sparen wir gemeinsam jede Menge Energie und damit auch CO2 und der zusätzliche Darkmode leistet natürlich auch noch seinen Beitrag. Da wird der Website-Besuch ja gleich noch viel schöner.

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Sterbefall melden

Unser herzliches Beileid. Hier kannst du einen Sterbefall melden und findest alle wichtigen Informationen zur Verlassenschaft.

Zum Formular

Unser herzliches Beileid!

Zunächst einmal möchten wir dir unser herzliches Beileid aussprechen.

Gerne möchten wir dir auch in solch schwierigen Zeiten zur Seite stehen und die nächsten Schritte für dich so einfach wie möglich gestalten. Auf dieser Seite findest du alle Informationen rund um die Meldung und Abwicklung einer Verlassenschaft.

Bei einer Verlassenschaft wird die Stromanlage  abgemeldet, da der Vertragspartner verstorben ist. Soll an dem Anschluss weiterhin Strom fließen, musst du einen neuen Stromvertrag abschließen. Auf dieser Seite erklären wir die die notwendigen Schritte im Detail.

7 Schritte

Für die Abwicklung einer Verlassenschaft sind folgende sieben Schritte notwenig.

  1. Sterbefall melden

    Melde uns den Sterbefall über das Formular am Ende der Seite. Im Formular werden unter anderen folgende Daten verpflichtend abgefragt: Kund:innenummer des/der Verstorbenen (zu finden im oberen Bereich unserer Schreiben und Rechnungen), Namen sowie Adresse des/der Verstorbenen, Notar (falls bekannt), dein Namen und deine Kontaktinformationen.

  2. Dokumente hochladen

    Lade die Sterbeurkunde und falls bereits vorhanden den Einantwortungsbeschluss des Notars beim Absenden des Formulars am Ende dieser Seite hoch.

  3. Abmeldung

    Die Stromanlage wird von uns abgemeldet. Vor der Abmeldung erhältst du von uns eine Information per E-Mail mit dem genauen Abmeldedatum.

  4. Netzbetreiber Meldung

    Melde bitte den Sterbefall ebenso bei deinem lokalen Netzbetreiber. Diesen Schritt können wir für dich leider nicht übernehmen. Gib außerdem den Zählerstand der Anlage zum Abmeldedatum beim Netzbetreiber bekannt.

  5. Stopp Zahlungslauf

    Der Zahlungslauf für die Anlage des/der Verstorbenen wird von uns gestoppt. Bis der Einantwortungsbeschluss vorliegt werden vorerst keine Zahlungen mehr eingezogen oder Guthaben ausbezahlt.

  6. Neuanmeldung

    Soll an dem Anschluss des/der Verstorbenen weiterhin Strom fließen, schließe bitte einen neuen Stromvertrag ab. Wenn du weiterhin 100% öko und 100% fairen Strom der oekostrom AG beziehen möchtest, haben wir für dich einen speziellen Tarif: Zum Spezialtarif Sterbefall

  7. Endabrechnung

    Die Endabrechnung senden wir dann an den zuständigen Notar. Erst wenn uns der Einantwortungsbeschluss vorliegt, wird die Endabrechnung abgerechnet.

FAQs

Häufig gestellte Fragen und Anworten rund um das Thema Verlassenschaft.

Die Verlassenschaft muss uns zunächst gemeldet werden. Verwende dafür am besten das Formular am Ende dieser Seite. Wir benötigen für die Meldung folgende Daten und Dokumente:

  • Kund:innennummer des/der Verstorbenen (zu finden im oberen Bereich unserer Schreiben und Rechnungen)
  • Namen & Anschrift des/der Verstrorbenen
  • Notar (sofern bekannt)
  • Sterbeurkunde
  • Deinen Namen und deine Kontaktinformationen
  • Einantwortungsbeschluss (sofern bereits vorhanden)

Die Anlage wird von uns abgemeldet, da der Vertragspartner verstorben ist. Soll im Haushalt des/der Verstorbenen weiterhin Strom fließen, muss ein neuer Stromvertrag abgeschlossen werden.

Die Endabrechnung leiten wir an den zuständigen Notar weiter. Sobald der Einantwortungsbeschlus vorliegt, erfolgt die Abrechnung der Endabrechnung,

Wir verrechnen Teilbeträge im Nachhinein. Es kann also sein, dass auch nach erfolgter Verlassenschaftsmeldung noch eine Teilbetragsrechnung erstellt wird. Alle bezahlten Teilbeträge werden selbstverständlich mit der Endabrechnung gegengerechnet.

Wenn im Haushalt des/der Verstorbenen weiterhin Strom fließen soll, ist der Abschluss eines neuen Stromvertrages (Neuanmeldung) notwendig. Du kannst unseren speziellen Tarif für Hinterbliebene abschließen: oekostrom.at/oeko-fix-spezial/

Alternativ kannst du auch jeden Tarif auf unserer Stromtarifeseite oekostrom.at/strom/ auswählen oder zu einem anderen Lieferanten wechseln.

Gib bei der Neuanmeldung im Feld "gewünschter Lieferbeginn" das Datum des Tages nach dem Abmeldedatum ein. So ist sichergestellt, das Strom durchgehend ohne Unterbrechnung fließt.

Durch die Meldung des Sterbefalls werden alle Zahlungsläufe gestoppt. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Mahnungen ausgestellt werden. Die Endabrechnung erfolgt erst mit der Übermittlung des Einantwortungsbeschlusses an uns. Aus dem Einantwortungsbeschluss gehen die Erben hervor. Besteht ein Guthaben, wird dieses ausbezahlt. Ist eine Nachzahlung fällig, so wird diese in Rechnung gestellt.

Falls dir bereits ein Einantwortungsbeschluss vorliegt, bitte übermittle ihn an uns zusammen mit einer Ausweiskopie.

Durch die Meldung des Sterbefalls werden alle Zahlungsläufe gestoppt. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Mahnungen ausgestellt werden. Die Endabrechnung erfolgt erst mit der Übermittlung des Einantwortungsbeschlusses an uns. Aus dem Einantwortungsbeschluss gehen die Erben hervor und das Guthaben kann überwiesen werden.

Falls dir bereits ein Einantwortungsbeschluss vorliegt, bitte übermittle ihn an uns zusammen mit einer Ausweiskopie.

Ja, du musst den Sterbefall auch beim lokalen Netzbetreiber des/der Verstorbenen melden, damit auch der Netznutzungsvertrag gekündigt wird. Diesen Schritt können wir leider nicht für dich übernehmen.

Wenn die Anlage des/der Verstorbenen bereits mit einem Smart Meter (digitalen Zähler) ausgestattet ist, brauchst du nichts weiter zu tun. Der Zählerstand wird zum Abmeldedatum der Anlage automatisch abgerufen. Wenn der Zähler noch kein Smart Meter ist, lese bitte den Zählerstand ab und melde ihn zum Abmeldedatum beim lokalen Netzbetreiber des/der Verstorbenen. Häufig genügt eine formlose E-Mail.

Eine Liste mit Kontaktdaten zu den größten Netzbetreibern in Österreich finden Sie hier: Liste Netzbetreiber

Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Angehörigen und wird auf Antrag beim Standesamt des Sterbeortes ausgestellt.

Der Einantwortungsbeschluss wird nach Abschluss der Verlassenschaftsabwicklung durch den Notar ausgestellt. In der Regel enthält der Einantwortungsbeschluss Informationen über die rechtmäßigen Erben.

Die Kund:innennummer ist eine 7-stellige Zahl. Sie befindet sich im oberen Bereich unserer Schreiben und Rechnungen.

Sterbefall melden Formular

Herzliches Beileid! Bitte melde die Verlassenschaft über dieses Formular. Wir leiten alles in die Wege und informieren Sie bei jedem Schritt an die angegebene E-Mail-Adresse.

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