oekostrom ag-kapitalerhöhung 2022: bezugsfrist und folgeemission

Hier haben wir die wichtigsten Informationen zur Kapitalerhöhung der oekostrom AG, zur Bezugsfrist und zur Zeichnung vergünstigter Aktien zusammengefasst:

Was ist eine Bezugsfrist?

Bestandsaktionär:innen der oekostrom AG haben die Möglichkeit, während der Bezugsfrist, die einem öffentlichen Aktienangebot zeitlich vorgelagert ist, Aktien zu einem vergünstigten Preis zu beziehen.

Wie hängen öffentliches Angebot und Bezugsrechte zusammen?

Während der Bezugsfrist vor dem öffentlichen Angebot können Bestandsaktionär:innen Aktien zu einem Vorzugspreis von 29,50 € (statt 32,00 €) erwerben. Bestandsaktionär:innen müssen bei Kapitalerhöhungen im Regelfall die Möglichkeit haben, junge Aktien entsprechend ihrem Aktienbestand zeichnen zu können, ohne dass sich ihr Aktienanteil am Unternehmen nach der Kapitalerhöhung verändert („verwässert“) hat. Aus diesem Grund werden allen Bestandsaktionär:innen Bezugsrechte zugeordnet, die diese ausüben können, aber nicht müssen. Wir bieten daher auf aktie.oekostrom.at ein digitales schwarzes Brett an, auf dem Bestandsaktionär:innen, die ihr Bezugsrecht nicht ausüben wollen, diese an andere Bestandsaktionär:innen oder auch Aktieninteressent:innen verkaufen können.

Was bedeutet Bezugsverhältnis?

Das Bezugsverhältnis für neue Aktien, die Bestandsaktionär:innen während der Bezugsphase vom 10. Mai bis 3. Juni 2022 erwerben können, beträgt 3,5 zu 1. Das heißt, es kann pro 3,5 Bestandsaktien jeweils 1 neue Aktie zu einem vergünstigten Preis von 29,50 € erworben werden (Aktien aus der Bezugsphase).

Können auch Nicht-Aktionär:innen in der Bezugsfrist Aktien zum begünstigten Preis erwerben?

Wenn Aktieninteressent:in während der Bezugsphase vergünstigte Aktien der oekostrom AG zeichnen wollen, können sie von 10. bis 31. Mai 2022 die benötigten Bezugsrechte von Bestandsaktionär:innen („Bezugsberechtigten“) erwerben. Es wird dazu auf aktie.oekostrom.at ein digitales schwarzes Brett eingerichtet, auf dem Aktieninteressent:innen mit verkaufswilligen Bezugsberechtigten Kontakt aufnehmen, Bezugsrechte kaufen und vom vergünstigten Aktienpreis profitieren können. Entsprechend der erworbenen Bezugsrechte können zwischen 10. Mai und 3. Juni 2022 vergünstigte Aktien im Verhältnis 3,5 zu 1 – eine neue Aktie für 3,5 Bezugsrechte – gezeichnet werden. Kaufen Sie daher nur eine Anzahl an Bezugsrechten, bei der sich in Folge einer Teilung durch 3,5 eine ganze Zahl ergibt.

Wo genau kann ich mich über das Bezugsverhältnis informieren?

Auf unserer Plattform aktie.oekostrom.at, auf der auch die Bezugsrechte gekauft und die Aktien gezeichnet werden können, bieten wir ab 10. Mai 2022 einen Bezugsrechte-Rechner an. Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne unser Investor Relations-Team unter investieren@oekostrom.at oder telefonisch unter 050575-111.

Wenn ich Bezugsrechte erworben habe: Was muss ich dann tun, um diese Bezugsrechte zu nutzen?

Auf aktie.oekostrom.at können Sie Zeichnungsscheine für die Bezugsfrist herunterladen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie gerne unser Investor Relationsteam unter investieren@oekostrom.at oder telefonisch unter 050575-111.Wir ersuchen Sie, innerhalb der Bezugsfrist (10. Mai bis 3. Juni 2022) beide Zeichnungsscheine handschriftlich zu unterfertigen und diese bis spätestens 3. Juni 2022 (einlangend!) im Original per Post an die oekostrom AG, Laxenburger Str. 2, 1100 Wien zu übermitteln. Im Fall einer digitalen Signatur via Bürgerkarte oder amtlich anerkannter Handy-Signatur (A-Trust) müssen Sie den Zeichnungsschein direkt am oekostrom AG-Handelsplatz generieren, via Bürgerkarte oder amtlich anerkannter Handy-Signatur (A-Trust) unterzeichnen und als PDF-Datei an investieren@oekostrom.at senden. Wichtig ist in diesem Fall die elektronische Übermittlung, damit die Echtheit der digitalen Unterschrift anhand des elektronischen Zertifikats geprüft werden kann. Das Firmenbuch akzeptiert ausschließlich qualifizierte digitale Zeichnungen per Bürgerkarte / Handy-Signatur.

Warum muss ich zwei Original-Zeichnungsscheine übermitteln?

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind zwei handschriftlich unterfertigte Original-Zeichnungsscheine notwendig, weil wir ein Original an das Firmenbuch übermitteln müssen und ein Original in der oekostrom AG verbleiben muss. Im Fall einer digitalen Signatur via Bürgerkarte oder amtlich anerkannter Handy-Signatur (A-Trust) müssen Sie den Zeichnungsschein als PDF-Datei an investieren@oekostrom.at senden.

Welchen Vorteil hat der Bezug von vergünstigten Aktien während der Bezugsfrist im Vergleich zur Folgeemission?

Aktien, die während der Bezugsfrist auf Basis von Bezugsrechten gezeichnet werden, müssen dem Zeichner zugeteilt werden. Aktien, die in der Folgeemission gezeichnet werden, unterliegen bei einer möglichen Überzeichnung einer Zuteilung durch den Vorstand der oekostrom AG. In diesem Fall ist es möglich, dass der gezeichnete Aktienwunsch entsprechend der Verfügbarkeit gekürzt wird. Darüber hinaus ist ein Bezug von vergünstigten Aktien während der Bezugsfrist v.a. dann sinnvoll, wenn die Kosten für die 3,5 Bezugsrechte und die vergünstigte Aktie (29,50 €) die Kosten für eine Aktie in der Folgeemission (32,00 €) nicht überschreiten.

Was muss ich tun, wenn ich weitere Aktien zeichnen möchte?

Wenn Sie über die erworbenen Bezugsrechte hinaus im Rahmen der Folgeemission (voraussichtlich 7. Juni bis 16. September 2022) zusätzliche Aktien zum Preis von 32,00 € zeichnen möchten, können Sie dies bereits verbindlich am Bezugsrechtszeichnungsschein vermerken. Der Einzug der Beträge für die von Ihnen bestellten Aktien sowie die Zuteilung dieser Aktien erfolgt dann zu zwei verschiedenen Zeitpunkten:
* einmal für Aktien, die Sie während der Bezugsphase bis 3. Juni 2022 (einlangend) zeichnen, und
* einmal nach der Bezugsphase von 7. Juni bis 16. September 2022 (einlangend), und zwar für jene Aktien, die Sie im Rahmen der Folgeemission zeichnen und die Ihnen zugeteilt werden.

Kann ich mich auch nach der Bezugsfrist noch für (zusätzliche) Aktien entscheiden?

Sollten Sie sich erst nach der Bezugsfrist entschließen, (weitere) Aktien der oekostrom AG zu zeichnen, haben Sie dazu im Rahmen der Verfügbarkeit weiterer, neuer Aktien im Laufe der Folgeemission auf aktie.oekostrom.at die Gelegenheit. Sie können dort Zeichnungsscheine generieren und neue Aktien der oekostrom AG zeichnen. Der Zeichnungsschein für die Folgeemission muss bis 16. September 2022 (einlangend) in doppelter Ausführung, handschriftlich unterzeichnet und im Original, in der oekostrom AG, Laxenburger Str. 2, 1100 Wien eingehen bzw. durch digitale Signatur via Bürgerkarte oder amtlich anerkannter Handy-Signatur (A-Trust) alsPDF-Datei an investieren@oekostrom.at gesendet werden.

Wann beginnt bzw. endet die Folgeemission der oekostrom AG?

Die Folgeemission startet voraussichtlich am Dienstag, 7. Juni 2022. Alle Interessent:innen, einschließlich Bestandsaktionär:innen der oekostrom AG, können auf aktie.oekostrom.at im Rahmen der Verfügbarkeit bis einschließlich 16. September 2022 zusätzliche Aktien zum Preis von 32,00 € zeichnen.

Kann ich im Namen meines minderjährigen Kindes Aktien zeichnen?

Nein, Aktienzeichnungen durch Minderjährige oder Vertretung von Minderjährigen bedürften einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.

Wann erfolgt die Zahlung meiner Aktien?

Sobald Ihre Zeichnungsscheine in der oekostrom AG eingelangt und von uns geprüft worden sind, ziehen wir den von Ihnen gezeichneten Betrag innerhalb von 2-4 Werktagen vom angegebenen Konto ein.

Ab wann bin ich im Aktienbuch der oekostrom AG und kann meine Aktionär:innenrechte ausüben?

Nach erfolgter Zuteilung werden die Zeichnungsscheine dem Firmenbuchgericht übermittelt. Wir erwarten die Eintragung im Firmenbuch voraussichtlich im Oktober 2022, spätestens bis 31.12.2022. Im Anschluss erfolgt die Eintragung im Aktienbuch. Ab dann können Sie auch Ihre Aktionär:innenrechte ausüben.

Wo erhalte ich den Prospekt zur Kapitalerhöhung?

Den Prospekt können Sie aktie.oekostrom.at/kapitalerhoehung herunterladen sowie bei der oekostrom AG in der Laxenburger Straße 2, 1100 Wien, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhalten.

Bin ich mit den neuen Aktien bei der nächsten Hauptversammlung stimmberechtigt?

Die Hauptversammlung 2022 wird am 20. Juni stattfinden. Da die Kapitalerhöhung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein wird, sind die neuen Aktien bei der Hauptversammlung 2022 nicht stimmberechtigt.

Ab wann bin ich erstmals dividendenberechtigt?

Alle neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigt. Das heißt eine erstmalige Ausschüttung einer Dividende auf die neuen Aktien kann – sofern diese in der Hauptversammlung beschlossen wird – im Jahr 2023 erfolgen.

Gibt es eine Handelssperre für neu ausgegebene Aktien? Wenn ja, bis wann?

Die im Zuge des Angebots ausgegebenen Aktien unterliegen einer Handelssperre bis zur Eintragung der jeweiligen Anlegerin oder des jeweiligen Anlegers im Aktienbuch, die voraussichtlich im Oktober 2022, spätestens jedoch am 31. Dezember 2022 erfolgt, das heißt sie dürfen erst ab dem darauffolgenden Tag gehandelt werden.

Wie können oekostrom AG-Aktien gehandelt werden?

Die Aktien der oekostrom AG sind nicht börsenotiert und können daher nicht über die Börse gehandelt werden. Die oekostrom AG bietet jedoch die Kontaktplattform oekostrom AG-Handelsplatz für den Handel mit oekostrom AG-Aktien an. Aktionär:innen und Aktieninteressent:innen können hier selbstständig und kostenlos ihre Kauf- bzw. Verkaufsabsichten bekanntgeben, Aktientransaktionen verbindlich abschließen oder mit einer / einem möglichen Handelspartner:in per E-Mail in Kontakt treten. Es kann jede beliebige Stückzahl Aktien gekauft bzw. verkauft werden.

Kontakt

Für weitere Informationen und Rückfragen zur Bezugsfrist und der anschließenden Folgeemission kontaktieren Sie gerne unser Investor Relations-Team unter investieren@oekostrom.at.

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hierbei handelt es sich um eine marketingmitteilung. die in diesem schreiben verfügbaren informationen sind werbung im sinne des art. 22 prospektverordnung und stellen weder ein angebot zum verkauf noch eine aufforderung zur abgabe eines angebots zum kauf von wertpapieren dar und sind nicht in diesem sinne auszulegen. das angebot der auf namen lautenden stimmberechtigten stückaktien in österreich und deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf grundlage des am 05.05.2022 veröffentlichten prospekts, der auf der website der oekostrom ag für energieerzeugung und -handel auf https://aktie.oekostrom.at sowie bei der oekostrom ag für energieerzeugung und -handel, laxenburger straße 2, 1100 wien, während üblicher geschäftszeiten kostenlos erhältlich ist. die verbreitung des genannten prospekts sowie das öffentliche angebot der stückaktien sind auf österreich und deutschland beschränkt. außerhalb österreichs und deutschlands, insbesondere in den usa an „u.s. persons“ (im sinne der definition in regulation s des u.s. securities act of 1933 in der jeweils geltenden fassung („securities act“)), in großbritannien, nordirland, kanada und japan, dürfen die stückaktien nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden.