Stromkostenbremse

Dein Grundverbrauch von 2.900 kWh wird mit 10 ct/kWh gedeckelt.

Zum Rechenbeispiel

Was ist die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse ist ein Rabatt auf deine Energiekosten. Ab Dezember 2022 übernimmt der Staat einen Teil deines Strompreises. So wird auch dir bei den hohen Energiepreisen rasch und unbürokratisch geholfen. Auf dieser Seite findest du alle relevanten Informationen dazu.

So funktioniert’s

  • 10 ct/kWh Energiepreis

    Bis zu einem Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr soll der Energiepreis maximal 10 ct/kWh (netto) betragen.

  • Ab
    1. Dez. 2022

    Die Stromkostenbremse tritt mit
    1. Dezember 2022 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2024.

  • Kein Antrag notwendig

    Der vergünstigte Preis wird automatisch von uns bei der nächsten Jahresrechnung und auch bei zukünftigen Teilbetragszahlungen berücksichtigt.

  • Obergrenze beim Zuschuss

    Pro Kilowattstunde (kWh) werden maximal 30 ct gefördert. Sollte dein Energiepreis z. B. 45 ct/kWh netto betragen, bezahlt der Bund 30 ct/kWh und du 15 ct/kWh.

Ein Rechenbeispiel

Brechen wir es gemeinsam runter.

Nehmen wir einmal an, dein aktueller Energiepreis beträgt 24 ct/kWh netto und du hast einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Welche Kosten kommen auf dich zu und was übernimmt der Bund?

  • Dein aktueller Energiepreis 24 ct/kWh

    Vertraglich vereinbarter Netto-Preis.

  • Dein
    Verbrauch
    3.500 kWh

    Geschätzter oder tatsächlicher Jahresverbrauch.

  • Deine Kosten für die ersten
    2.900 kWh
    10 ct/kWh

    Bis 2.900 kWh bezahlst du 10 ct/kWh netto. Der Bund bezahlt 14 ct/kWh.

  • Deine Kosten für die restlichen 600 kWh 24 ct/kWh

    Der Verbrauch, der über das Grundkontingent von 2.900 kWh hinausgeht, muss von dir zum vertraglich vereinbarten Preis bezahlt werden.

Häufigste Fragen & Antworten

Gilt die Stromkostenbremse für
mich?

Jein, die Stromkostenbremse gilt für alle privaten Haushalte, deren Zählpunkte mit den Lastprofilen H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) oder HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt) gekennzeichnet sind.

Rund 90% der oekostrom AG-Privatkund:innenzählpunkte sind H0, HA oder HF-Lastprofile und werden somit von der Stromkostenbremse entlastet.

Die Information, welches  Lastprofil deinem Zählpunkt zugeordnet wurde, findest du in den Unterlagen deines Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag). Hier haben wir dir außerdem eine Liste mit den größten Netzbetreibern Österreichs inklusive Kontaktdaten zusammengestellt.

Für wen gilt die Stromkostenbremse nicht?

Die Stromkostenbremse gilt nicht für Vereine, Unternehmen, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zählpunkte. Auch Nachtstromzähler sind von der Stromkostenbremse ausgenommen.

Ändert sich mein monatlicher Teilzahlungsbetrag?

Ja, wir berücksichtigen die Stromkostenbremse bereits ab Dezember 2022 bei deinem monatlichen Teilzahlungsbetrag.

Gibt es
Ausnahmen?

Ja, pro Kilowattstunde (kWh) werden maximal 30 ct gefördert. Sollte also dein Energiepreis z.B. 45 ct/kWh (netto) betragen, bekommst du 30 ct/kWh vom Bund, 15 ct/kWh bezahlst du selbst. Ein genaues Rechenbeispiel findest du unten in den FAQs.

Weitere FAQs

Die Stromkostenbremse tritt mit 1. Dezember 2022 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2024. Der Zuschuss wird automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt. Es ist kein Antrag erforderlich.

Pro Kilowattstunde (kWh) werden maximal 30 ct gefördert. Sollte der Energiepreis z.B. 45 ct/kWh (netto) betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 ct auf der Rechnung abgezogen. Die Kilowattstunde aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent.

Rechenbeispiel: Ein:e Kund:in hat einen Energiepreis von 45 ct/kWh (netto). Bis 2.900 kWh müssen 10 ct/kWh von der / dem Kund:in bezahlt werden, der Bund bezahlt 30 ct/kWh bis zur 40 ct-Obergrenze. Die zusätzlichen 5 ct/kWh trägt wieder die / der Kund:in. Bleiben in Summe 15 ct pro kWh (netto) für die / den Kund:in. Für den Verbrauch über 2.900 kWh trägt die / der Kund:in die vollen Kosten von 45 ct/kWh.

Das standardisierte Lastprofil beschreibt das Abnahmeverhalten der einzelnen Verbraucher:innen. Es zeigt also an, zu welchen Zeiten mehr bzw. weniger Strom verbraucht wird. Kleinere Verbraucher:innen werden zu bestimmten Gruppen zusammengefasst. Für das typische Verhalten der Gruppe wird ein Lastprofil als Standard erstellt, das dann auf alle Verbraucher:innen, die solch einem Standardlastprofil zugeordnet sind, angewendet wird.

Derzeit existieren für den österreichischen Strommarkt 27 solcher Profile. Die am häufigsten zum Einsatz kommenden Profile sind H0 (allgemeiner Haushaltsbedarf), ULA-ULC (unterbrechbare Anwendungen wie Heißwasserspeicher, Nachtspeicherheizung, etc.) sowie G0-G3 (Verbrauch Gewerbe).

Die Zuweisung eines standardisierten Lastprofils erfolgt durch den Netzbetreiber.

Bei Fragen zu deinem Lastprofil wende dich daher bitte an deinen Netzbetreiber. Hier findest du die Kontaktdaten der größten österreichischen Netzbetreiber.

Die Umsatzsteuer wird auf den gesamten Rechnungsbetrag und zum vollen Preis (nicht zum geförderten Preis) ermittelt.

Nehmen wir einmal an dein Arbeitspreis beträgt 24 Cent/kWh netto (das sind 28,80 Cent/kWh brutto) und du hast einen Verbrauch von 2.900 kWh. Für die 2.900 kWh beträgt dein Netto Energiepreis nur 10 Cent/kWh. Die Differenz von 14 Cent/kWh netto bezahlt der Bund. Die Umsatzsteuer muss aber trotzdem in voller Höhe von dir bezahlt werden.

Machen wir es konkret:

Dein Energiepreis: 24 Cent/kWh netto * 2.900 kWh = 696 EUR netto

Deine Umsatzsteuer: (28,80 Cent/kWh brutto – 24 Cent/kWh netto) = 4,80 Cent/kWh * 2.900 kWh = 139,20 EUR

Insgesamt würdest du zahlen: 696 EUR + 139,20 EUR = 835,20 EUR.

Deine Stromkostenbremse:

24 Cent/kWh netto -10 Cent/kWh netto = 14 Cent/kWh * 2900 kWh = - 406,00 EUR

Nach Abzug der Stromkostenbremse zahlst du: 835,20 – 406 = 429,20 EUR

Bei einem Wechsel des Produkts erfolgt eine klare zeitliche Abgrenzung auf der Rechnung. So kannst du klar nachvollziehen, welche Preisbestandteile für welchen Zeitraum herangezogen wurden.

Die Höhe deines letzten Jahresstromverbrauches findest du entweder auf deiner Jahresabrechnung oder in deinem Kund:innenprotal auf mein.oekostrom. Du kannst den Jahresverbrauch auch bei deinem Netzbetreiber erfragen. Hier findest du eine Liste mit den Kontaktdaten der größten Netzbetreiber in Österreich.

Ein-Personen-Haushalte oder Haushalte mit geringem Stromverbrauch, die weniger als 2.900 kWh verbrauchen, erhalten den Stromkostenzuschuss für ihren gesamten Jahresverbrauch .

Jede Kilowattstunde, die über dem Grundkontingent von 2.900 kWh verbraucht wird, wird zum vertraglich vereinbarten Energiepreis des Lieferanten verrechnet.

Kund:innen, die einen Energiepreis haben, der unter 10 ct/kWh (netto) liegt, erhalten keinen Stromkostenzuschuss des Bundes.

Ja. Denn ausschlaggebend ist, dass man einen eigenen Stromliefervertrag für einen Zählpunkt hat und nicht die Wohnform. Die zusätzliche Unterstützung für größere Haushalte gilt allerdings nur für den Hauptwohnsitz.

Die Stromkostenbremse gilt für alle privaten Haushalte, deren Zählpunkte mit den Lastprofilen H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) oder HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt) gekennzeichnet sind.

Rund 90 % der oekostrom AG-Privatkund:innenzählpunkte sind H0, HA oder HF-Lastprofile und werden somit durch die Stromkostenbremse entlastet. Rund 3,5 % der oekostrom AG-Privatkund:innen erhalten keinen Zuschuss, weil bei ihnen kein H-Lastprofil hinterlegt ist.

Die Information, welches  Lastprofil deinem Zählpunkt zugeordnet wurde, findest du in den Unterlagen deines Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag). Hier haben wir dir außerdem eine Liste mit den größten Netzbetreibern Österreichs inklusive Kontaktdaten zusammengestellt.

Heizkosten werden durch die Stromkostenbremse nicht unterstützt. Gefördert wird nur ein Grundverbrauch an Strom in Höhe von 2.900 kWh pro Jahr.

Ab 1. Dezember 2022 kommt der vergünstigte Preis direkt bei der nächsten Jahresrechnung und auch bei zukünftigen Teilbetragszahlungen an.

Ja, der Stromkostenzuschuss des Bundes (Stromkostenbremse) wird bereits beim monatlichen Teilzahlungsbetrag von Dezember 2022 berücksichtigt. Der Zuschuss durch die Stromkostenbremse wird auch auf der Jahresabrechnung ausgewiesen.

Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen auf Antrag ein Zusatzkontingent erhalten. Die Details zum Zusatzkontingent werden aktuell vom Finanzministerium erarbeitet

Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Zahlung der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss (NKZ). Dieser wird für 75 Prozent der Netznutzungsentgelte gewährt, die vom Netzbetreiber verrechnet werden, und ist mit maximal EUR 200 pro Jahr – je nach Höhe des Verbrauchs – begrenzt.

Die Befreiung von den EAG-Förderkosten kann bei Erfüllung der Voraussetzungen über Antrag bei der GIS unter gis.at/befreien/eag-kostenbefreiung erfolgen.

Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 gewährt.

Nein. Verbrauchsunabhängige  Netzkosten, Steuern und Abgaben sind von der Stromkostenbremse nicht umfasst.

Nein. Der Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich und der Energiekostenausgleich des Bundes in Höhe von EUR 150 werden zusätzlich gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

oekostrom AG erklärt

Die Ereignisse am Energiemarkt überschlagen sich aktuell. Wir versuchen, Licht ins Dunkle zu bringen mit unserer Reihe an Erklärvideos.

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