Die Umsatzsteuer wird auf den gesamten Rechnungsbetrag und zum vollen Preis (nicht zum geförderten Preis) ermittelt.
Nehmen wir einmal an dein Arbeitspreis beträgt 24 Cent/kWh netto (das sind 28,80 Cent/kWh brutto) und du hast einen Verbrauch von 2.900 kWh. Für die 2.900 kWh beträgt dein Netto Energiepreis nur 10 Cent/kWh. Die Differenz von 14 Cent/kWh netto bezahlt der Bund. Die Umsatzsteuer muss aber trotzdem in voller Höhe von dir bezahlt werden.
Machen wir es konkret:
Dein Energiepreis: 24 Cent/kWh netto * 2.900 kWh = 696 EUR netto
Deine Umsatzsteuer: (28,80 Cent/kWh brutto – 24 Cent/kWh netto) = 4,80 Cent/kWh * 2.900 kWh = 139,20 EUR
Insgesamt würdest du zahlen: 696 EUR + 139,20 EUR = 835,20 EUR.
Deine Stromkostenbremse:
24 Cent/kWh netto -10 Cent/kWh netto = 14 Cent/kWh * 2900 kWh = - 406,00 EUR
Nach Abzug der Stromkostenbremse zahlst du: 835,20 – 406 = 429,20 EUR
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