Wenn eine Aktiengesellschaft in neue Projekte investieren will, braucht sie dafür Kapital. Woher aber kommt dieses Kapital? Und was hat dies mit der Gesellschaftsform von oekostrom, der AG, zu tun? 

Die oekostrom AG wurde 1999 (als Bürgerbeteiligungsgesellschaft) gegründet und als Aktiengesellschaft organisiert. Eine Aktiengesellschaft vereint meist eine große Zahl von Aktionär:innen. Diese investieren ihr Geld in ein Wertpapier welches einen Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft verbrieft, genannt die Aktie. Somit gehört einer Aktionär:in ein (meist kleines) Stück vom Unternehmen. Man schneidet sich bildlich gesprochen ein Stück vom Kuchen ab. Im Fall der oekostrom AG handelt es sich um einen recht großen Kuchen an dem bereits rund 2.150 Aktionär:innen mitnaschen. Diese 2.150 Aktionär:innen haben immerhin bereits 1.443.474 Aktien gezeichnet. Dank dieser Aktionär:innen konnte das Unternehmen zahlreiche Investitionen finanzieren und so zum heute größten unabhängigen Energiedienstleister in Österreich werden. Als Aktionär:in der oekostrom AG leistet man daher auch einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz. Durch den Verkauf dieser 1 Millionen+ Aktien konnte in 39 Wind- und Solarkraftwerke investiert werden, welche 60 Megawatt erzeugen und 90.000 Kunden (aktuell) versorgen.

Wie können zukünftige Projekte finanziert werden? 

Um das nötige Kapital aufzubringen gibt es zwei Möglichkeiten: Eigenkapital oder Fremdkapital.

    • Beim Fremdkapital besorgt sich das Unternehmen Geld über einen Kredit.
    • Das Eigenkapital hingegen kann aus der Ausgabe von weiteren Aktien stammen. Dieser Vorgang nennt sich Kapitalerhöhung.
  • Kapitalerhöhung – wie funktioniert sie? 

    Bei einer Kapitalerhöhung gibt das Unternehmen neue Aktien aus und bekommt so im Gegenwert Einlagen (z. B. Geld). Diese Einlagen erhöhen ihr Eigenkapital. Besitzer:innen von bisherigen Aktien können über das Bezugsrecht zusätzlich Aktien günstiger erwerben, sogenannte Alt-Aktionär:innen (…und das hat jetzt nichts mit dem Alter zu tun).  Als Altaktionär:in werden diejenigen Aktionär:innen einer Aktiengesellschaft bezeichnet, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe von jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben.

    Die Kapitalerhöhung der oekostrom in zwei Phasen

    Die Kapitalerhöhung wird in zwei Phasen geteilt. Diese sehen folgendermaßen aus.

    1. Phase: Bezugsrechtsphase 10.05.-03.06.2022

    Das Bezugsrecht ist das Vorkaufsrecht der Altaktionär:innen auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung. Das heißt bestehende Aktionär:innen haben die Möglichkeit bestimmte Anzahl an Aktien zu einem festgelegten, günstigeren Preis zu erwerben. Dadurch können die Altaktionär:innen ihren Anteil am Grundkapital unverändert halten. Dies ist also ein Verwässerungsschutz für die Aktionär:innen. Das Verkaufsrecht bzw. Bezugsrecht für Bestandsaktionär:innen liegt bei 3,5:1. Das bedeutet, wenn die Aktionär:in 3,5 Aktien hält kann sie 1 weitere Aktie zu vergünstigten Konditionen kaufen.

    2. Phase: Folgeemission ab 07.06.2022

    Hier werden die bisher nicht gezeichnete Aktien an bestehende und neue Aktionär:innen ausgegeben. Die neu ausgegebenen Aktien sind ab Herbst 2022 handelbar am oekostrom Handelsplatz (nach Eintragung im Aktienbuch). Mittels der aktuell laufenden Kapitalerhöhung soll nun weiteres Kapital für zukünftige Investitionen in sauberen Strom aus erneuerbarer Energie bis 2030 eingenommen werden und damit die Leistung auf 100 Megawatt gesteigert werden. Resultierend daraus können dann 150.000 Kundinnen mit Strom versorgt werden. Im Zuge der Kapitalerhöhung werden 412.000 neue Aktien zum Zeichnen ausgegeben. Somit können noch mehr Schleckermäuler am Kuchen mitnaschen, ein kleines Stück des Unternehmens ihr Eigen nennen und ein aktiver Teil der Energiewende in Österreich sein.

    Eure Finanzlöwinnen Anna, Bernadette, Carmen & Jessica

oekostrom AG-Kapitalerhöhung Finanzlöwinnen

Für mehr Content folgt uns gerne auf Instagram @Finanzlöwinnen.

DISCLAIMER 

Es handelt sich hierbei um keine Anlageberatung oder Empfehlungen! Wir berichten hier lediglich von unseren bisherigen Gedanken, Erfahrungen und Ideen.

Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Die in diesem Beitrag verfügbaren Informationen sind Werbung im Sinne des Art. 22 Prospektverordnung und stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen. Das Angebot der auf Namen lautenden stimmberechtigten Stückaktien in Österreich und Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des am 05.05.2022 veröffentlichten Prospekts, der auf der Website der oekostrom AG für Energieerzeugung und -handel auf https://aktie.oekostrom.at/kapitalerhoehung sowie bei der oekostrom AG für Energieerzeugung und -handel, Laxenburger Straße 2, 1100 Wien, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhältlich ist. Die Verbreitung des genannten Prospekts sowie das öffentliche Angebot der Stückaktien sind auf Österreich und Deutschland beschränkt. Außerhalb Österreichs und Deutschlands, insbesondere in den USA an „U.S. persons“ (im Sinne der Definition in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“)), in Großbritannien, Nordirland, Kanada und Japan, dürfen die Stückaktien nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden.