Zum Umgang mit der Energiewende findet man in Internet allerlei Abstruses. Warum dem so ist und ob die doch so vielen Verrückungen der Sachlage ihren Ursprung in der Angst vor einer sich verändernden Zukunft haben, das kann ich jedenfalls nicht seriös beurteilen. Wo ich aber einen Beitrag leisten kann, das ist, diese Mythen geradezurücken.

Vogelschredder und urbane Kollateralschäden

Im Kontext des Einsatzes von Windrädern oder ihrem Aufbau, da wird diesem oft entgegengehalten, dass dieser ja das Wohl der Vögel gefährde und man freihin sagen könne, das es sich bei Windrädern um »Vogelschredder«  handele. Vorweg: Windräder töten auch Vögel. Daran gibt es keine Zweifel. Die Aussage, dass sie es aber gerade als einzige Gegenstände in unserer modernen Welt tun und das vielleicht noch in einem höhere Maße als andere Gegenstände, das ist so nicht richtig. In der Regel wird die Zahl der Vögel, die durch Windräder verenden, überschätzt. Für Deutschland gibt es dazu auch konkrete Erhebungen. So kommen in der Bundesrepublik jährlich 100.000 Vögel durch Windräder zu Tode. Zum Vergleich: durch Glas und Glasscheiben sind es mehr als 100.000.000. Zu unterschätzen sind auch nicht die Zahlen an Vögeln, die pro Jahr etwa durch Hauskatzen oder LKWs umkommen.

Es nutzt hier also durchaus einen Vergleich anderer Risiken für Vögel gegenüberzustellen und deren gesamtgesellschaftliche Nutzen in diese Betrachtung miteinzubeziehen.

Gleichzeitig gab und gibt es hier seitens der Energiewirtschaft wirksame Maßnahmen zum Vogelschutz. So werden vor dem Bau neuer Windräder die Baugebiete daraufhin geprüft, ob es sich nicht um Einflugsbiete (bedrohter) Vögel handelt. Weiters werden Vögel gezielt mit Futter aus den Gebieten, in denen Windräder stehen, weggelockt. Moderne Anlagen verfügen inzwischen über Systeme, die erkennen, wenn ein Vogel angeflogen kommt und gezielt die Rotorblätter verlangsamen, so das der Vogel ihnen gut ausweichen kann.

Das krankmachende Windrad

Allzu oft, da lese ich, dass jemand denkt oder besser schreibt, dass Windräder krank machen. Die Gründe dafür sind mitunter kreativ. Vor allem wird hier ins Feld geführt, dass der durch Windräder erzeugte Infraschall diverse Krankheiten bei den Anwohner oder all jenen, die diesem Infraschall über längere Zeit ausgesetzt sind, hervorrufen kann.

Infraschall ist Schall dessen Frequenz so niedrig ist, dass das menschliche Gehör sie nicht oder kaum wahrnehmen kann (das hängt vor allem von der individuellen Hörschwelle ab). Sollte der Infraschall wegen der individuellen Hörschwelle hörbar sein, so ist er aber auch dann ab einem Abstand von 300 bis 500 Meter vom Windrad nicht mehr wahrnehmbar.

Infraschall ist grundsätzlich kein ganz seltenes Phänomen. Er kann einerseits natürlich durch Wind, Seegang und Umweltkatastrophen wie etwa Erdbeben und Vulkanausbrüche entstehen. Andererseits finden sich in unserer modernen Welt auch viele andere Infraschallquellen, so entsteht er im Straßenverkehr aber auch durch diverse elektrische Geräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke.
Für eine Gesundheitsgefährdung durch Windräder gibt es aber keine wissenschaftlichen Belege. Auch wenn ein Donald Trump in den Raum werfen mag, dass der Lärm der Windräder »Krebs verursacht«. Gleichsam verhält es sich mit etwaigen Vorwürfen das Windräder »Lungenkrebs, Hautkrebs, Hämorrhoiden und Gewichtsveränderungen« hervorrufen.

Auch für die nicht gesundheitsgefährdende, aber doch für Anrainer von Windkraftanlagen störende Dauerblinken von Windrädern gibt es Lösungen, die in Ländern wie etwa Deutschland bereits eingesetzt werden. Konkret handelt es sich dabei um die bedarfsorientierte Befeuerung. Dabei werden die roten Blinklichter der Windkraftanlagen nur dann eingeschaltet, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug der entsprechenden Anlage nähert. Österreichische Versuche mit diesem Vorgehen haben gezeigt, dass sich so die Zeit, in der die Blinklichter eingeschaltet sind um 95% reduzieren lässt. Umsetzbar ist das technisch vergleichsweise einfach, gegenwärtig fehlt aber noch die rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen.

Von der Dunkelflaute

Die Dunkelflaute ist der Zustand, der herrscht, wenn zeitgleich Windstille und Sonnenarmut gegeben ist und es in weiterer Folge zu mangelnder Energieversorgung kommt. Ein solcher Zustand, eine Schwächung oder gar Gefährdung der Energieversorgung ist in Zeiten vernetzt-steuerbarer überregionaler beziehungsweise europaweiter Energiesysteme ein handhabbares Risiko. Die Stromversorgung über weite Strecken hinweg ist ohne merklichen Verlust möglich. Dafür ist die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung am besten geeignet, denn im Gegensatz zu den in der Regel genutzten Wechselstromleitungen sind hier die Übertragungsverluste wesentlich geringer. Gegenwärtig wird diese Art der Stromübertragung vor allem für Unterseeleitungen, die von Offshore-Windparks wegführen, genutzt. Praktische Einbindungsmöglichkeiten in den europäischen Energiemarkt wären dabei z.B. Eingliederung großer und autarker Wasserkraftwerke in Österreich und Norwegen.

Darüber hinaus sind Erneuerbare Energien in der Lage, die Grundlast eines Energiesystems zu tragen. Die Sicherheit der Stromversorgung ist durch ihren Einsatz nicht gefährdet. Um die Volatilität erneuerbarer Energien abzufedern, braucht es daneben freilich auch den Einsatz von Pumpspeicherkraftwerken, Großbatterien und Wasserstoffspeichern, damit allenfalls auftretenden Versorgungsengpässen vorgebeugt werden kann.

Gaskraftwerke

Zusätzlich können Gaskraftwerke genutzt werden um über längere Zeitspannen Energieengpässe zu überbrücken. Einen Widerspruch zur Dekarbonisierung der Energiewirtschaft bildet ein solches Vorgehen nicht notwendigerweise. Denn diese lassen sich auch mit CO2-neutralen Gasen betreiben. So kann in Zeiten, in denen übermäßig viel Strom vorhanden ist, dieser zur Elektrolyse genutzt werden, um so Wasserstoff herzustellen, der sich wiederum in den eingangs genannten Gaskraftwerken einsetzen ließe. Ebenso wäre der Einsatz von Biogas an dieser Stelle denkbar.

Preisdifferenzen

Die bestehenden Differenzen in puncto Preisgestaltung zwischen Windstrom und z.B. Kohlestrom wird durch mangelnde Verursachungsgerechtigkeit bedingt. So werden Umweltkosten, die heute durch die Nutzung fossiler Energieträger wie etwa Kohle und deren Verstromung bedingt werden, nicht eingepreist. Aber auch so ist die Preisdifferenz, die sich hier auftut, nicht wesentlich. So hat Onshore-Windenergie Gestehungskosten zwischen 3,99 und 8,23 Cent/Kwh. Bei Offshore-Windenergie liegen die Gestehungskosten zwischen 7,79 und 13,79 Cent/Kwh. Zum Vergleich: die Gestehungskosten von Braunkohlestrom liegen zwischen 4,59 und 7,98 Cent/Kwh, bei Steinkohlestrom liegen sie zwischen 6,27 und 9,86 Cent/Kwh.

Hohe Stromkosten werden nicht durch den Einsatz von Windrädern begünstigt. Die teils doch weit gespreizte Schere zwischen Gestehungskosten und Verbraucherpreisen entsteht durch Steuern, Abgaben und spezifische Umlagen. Hier wird es mittel- bis langfristig einer Reform des Steuer- und Abgabensystems bedürfen.

Vom Recycling

Werden Windkraftanlagen rückgebaut, so lassen sich zwischen 80-90% des Materials der Anlage recyclen. Das sind vor allem die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektronik, der Turm und das Fundament. Die so gewonnenen Rohstoffe lassen sich wieder in den Ressourcenkreislauf einbringen. Freilich, das Recycling ist auch nicht immer einschlägig, so werden gerade beim Repowering alte Anlagen nicht recycelt, sondern weiterverkauft.

Gerade bei aufwendigen Verfahren, wie dem Rückbau des Fundaments ist eine staatliche Kostenbeteiligung ausgeschlossen. Denn der Betreiber einer Anlage hat vor dem Bau dieser eine Rücklage für den vollständigen Abbau des Fundaments zu bilden.