Im Juli 2021 wurde im Parlament das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen und löste damit das Ökostromgesetz ab. Seit 1.1.2022 ist das Gesetz vollinhaltlich in Kraft getreten. Mit dem EAG wird bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro für den Erneuerbaren Ausbau zur Verfügung gestellt, und zwar mit dem Ziel, bis 2030 den Stromverbrauch zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken.

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